Ausschreibungsdetails
Los 1 - Unterhaltsreinigung
Los 2 - Glasreinigung
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
(2.2 _Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der
Vergabestelle vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Anwendung.
Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit
dem Angebot vorzulegen.
Hinsichtlich der Möglichkeit der Eignungsleihe wird auf die Vorschriften in § 47
VgV verwiesen. Verwenden Sie zur Angebotsabgabe möglichst die den
Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter "8.0_Verzeichnis der Leistungen
und Kapzitäten anderer Unternehmen" sowie "9.1_Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe Nachunternehmer". Nähere Erläuterung unter Zusätzliche
Informationen bei den Eignungskriterien (Nr. 5.1.12.)
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden
Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
[ ] Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich erkläre/Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Erklärung zur Zuverlässigkeit
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/ unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 GWB vorliegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500
Euro belegt worden bin/sind.
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Nur ankreuzen, wenn die folgende Aussage zutrifft:
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass zwar für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
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Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/ haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir auf Verlangen des AG eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei
der die meisten Beschäftigten meines/unseres Unternehmens versichert sind vorlegen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an
den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden.
Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ich versichere/Wir versichern, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden
Mindestversicherungssummen akzeptiert wird. Eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung werde ich /
werden wir eine auf Verlangen dem AG vor Vertragsbeginn vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei
Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich/werden wir benennen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren mindestens 3
vergleichbare Referenzaufträge im Bereich der Unterhaltsreinigung ausgeführt habe/haben.
Vergleichbare Leistungen sind nur solche, die mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen oder bestanden haben.
Die Referenzliste soll Angaben zur Art der Leistung, dem Auftraggeber, dem Auftragszeitraum, dem Auftragswert in € pro Jahr (brutto) sowie zur
Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber enthalten.
Eignungsleihe
Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet
Bieter der und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam.
Sofern die geforderten Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch einen Dritten nachgewiesen werden, sind dem Angebot das
Formblatt "8.0_Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen", die jeweilige "9.1_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Nachunternehmer" sowie die jeweilige "2.1_Eigenerklärung zur Eignung" des benannten Unternehmens beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ein benanntes Unternehmen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen muss, falls
dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 GWB vorliegen.
seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten.
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Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet,
die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die
Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte
bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden.
Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden.
Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ich versichere/Wir versichern, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden
Mindestversicherungssummen akzeptiert wird. Eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung werde ich / werden wir eine auf Verlangen dem AG vor Vertragsbeginn vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden.
Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei
Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich/werden wir benennen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis
zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Eigenerklärungen und zugehörigen Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw.
Nachunternehmern nachzufordern.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren mindestens 3
vergleichbare Referenzaufträge im Bereich der Glasreinigung ausgeführt habe/haben.
Vergleichbare Leistungen sind nur solche, die mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen oder bestanden haben.
Die Referenzliste soll Angaben zur Art der Leistung, dem Auftraggeber, dem Auftragszeitraum, dem Auftragswert in € pro Jahr (brutto) sowie zur
Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber enthalten.
oder zu vervollständigen ( § 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Eignungsleihe
Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet
Bieter der und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam.
Sofern die geforderten Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch einen Dritten nachgewiesen werden, sind dem Angebot das
Formblatt "8.0_Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen", die jeweilige "9.1_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Nachunternehmer" sowie die jeweilige "2.1_Eigenerklärung zur Eignung" des benannten Unternehmens beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ein benanntes Unternehmen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen muss, falls
dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 GWB vorliegen.
seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten.
---
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die
Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte
bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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