1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenArt des öffentlichen Auftraggebers: KommunalbehördenHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: 6002944354-BWVSt Polen 785_25_230 Unterkünfte, Verpflegung, Wäscherei in Bydgoszcz POLBeschreibung: Unterbringung von ca. 200 Personen (+- 25%) in Einzelzimmern, inklusive Frühstück und Wäschereidienstleistung in räumlicher Nähe (maximal 10 autominuten, ca. 7km) zur Stadtmitte Bydgoszcz. Alternativ ist die Unterbringung in der Stadt Torun möglich.Kennung des Verfahrens: 18470d1f-bca3-465b-a42a-f214f280349fInterne Kennung: 6002944354-BWVSt PolenVerfahrensart: Offenes VerfahrenZentrale Elemente des Verfahrens: Unterkünfte, Verpflegung, Wäschereidienstleistung, in Bydgoszcz oder Torun
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des EinzelhandelsZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 55110000Hotel-ÜbernachtungenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 55130000Sonstige Hotel-DienstleistungenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 98310000Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
2.1.2 ErfüllungsortOrt: BydgoszczPostleitzahl: 85-105NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński(PL613)Land: Polen
2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 TeilnehmerBeschreibung: siehe LeistungsbeschreibungInterne Kennung: LOT-0001
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des EinzelhandelsOptionen:Beschreibung der Optionen: Optional kann auch eine Hoteluntekunft in Torun angeboten werden.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: BydgoszczPostleitzahl: 85-105NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński(PL613)Land: PolenZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 31/05/2026Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen der Leistungsbeschreibung.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: ZulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 15/12/202513:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 15/12/202513:00Ort des Eröffnungstermins: Stettin, PolenEröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 TeilnehmerBeschreibung: siehe LeistungsbeschreibungInterne Kennung: LOT-0002
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des EinzelhandelsOptionen:Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hoteluntekuft in Torun angeboten werden.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: BydgoszczPostleitzahl: 85-105NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński(PL613)Land: PolenZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 31/05/2026Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Es entscheidet der niederigste Preis bei Erfüülung der Anforderungen.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: ZulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 15/12/202513:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 15/12/202513:00Ort des Eröffnungstermins: Stettin, PolenEröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 TeilnehmerBeschreibung: siehe LeistungsbeschreibungInterne Kennung: LOT-0003
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des EinzelhandelsOptionen:Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hotelunterkunft in Torun angeboten werden.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: BydgoszczPostleitzahl: 85-105NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński(PL613)Land: PolenZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 31/05/2026Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: ZulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 15/12/202513:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 15/12/202513:00Ort des Eröffnungstermins: Stettin, PolenEröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 TeilnehmerBeschreibung: siehe LeistungsbeschreibungInterne Kennung: LOT-0004
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des EinzelhandelsOptionen:Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hotelunterkunft in Torun angeboten werden
5.1.2 ErfüllungsortOrt: BydgoszczPostleitzahl: 85-105NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński(PL613)Land: PolenZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 31/05/2026Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: ZulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 15/12/202513:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 15/12/202513:00Ort des Eröffnungstermins: Stettin, PolenEröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca.10-30 TeilnehmerBeschreibung: siehe LeistungsbeschreibungInterne Kennung: LOT-0005
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des EinzelhandelsOptionen:Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Hotelunterkunft in Torun angeboten werden.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: BygdoszczPostleitzahl: 82-105NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński(PL613)Land: PolenZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 31/05/2026Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anforderungen.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: ZulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 15/12/202513:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 15/12/202513:00Ort des Eröffnungstermins: Stettin, PolenEröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006Titel: Unterkunft BYDGOSZCZ ca. 40 TeilnehmerBeschreibung: siehe LeistungsbeschreibungInterne Kennung: LOT-0006
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55000000Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des EinzelhandelsOptionen:Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Unterkunft in Torun angeboten werden.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: BydgoszczPostleitzahl: 85-105NUTS-3-Code: Bydgosko-Toruński(PL613)Land: PolenZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 31/05/2026Enddatum der Laufzeit: 26/06/2026
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Es entscheidet der niedrigste Preis bei Erfüllung aller Anfprderungen.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816685
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816685Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: ZulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 15/12/202513:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Alle für die Angebotsabgabe geforderten Unterlagen in deutscher Sprache sollen unterschrieben fristgemäß eingerecht werden.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 15/12/202513:00Ort des Eröffnungstermins: Stettin, PolenEröffnungstermin - Beschreibung: Angebote sind auschließlich elektronisch über die Vergabe Plattform einzureichen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundeswehrverwaltungsstelle in Polen
8 Organisationen
8.1 ORG-7001Offizielle Bezeichnung: Bundeswehrverwaltungsstelle in PolenIdentifikationsnummer: 991-19863-23Postanschrift: Lukasinskiego 33Ort: StettinPostleitzahl: 71-215NUTS-3-Code: Szczeciński(PL428)Land: PolenKontaktstelle: BWVSt Polen (IUD)E-Mail: BWVStPolenFML@bundeswehr.orgTelefon: +49 329912226786Fax: +49 329912226745Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f248260-ab89-48b5-95ce-d14ea8939cfc- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – SonderregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/202517:59Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch