Ausschreibungsdetails
vertreten durch: Deutscher Bundestag
vertreten durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Ausstattung - Tischlerarbeiten - Vergabe 2602/2025
Erneuerung der Konferenz- und Medientechnischen Ausstattung
Tischlerarbeiten - DIN 18355 - Allgemeine Ausstattung, Tisch- und Stuhlmöblierung mit Informationstechnischer Ausstattung
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Ausstattung - Tischlerarbeiten - Vergabe 2602/2025
Allgemeine Ausstattung, Tisch- und Stuhlmöblierung mit Informationstechnischer Ausstattung
Die Gesamtmaßnahme „Erneuerung der Konferenz- und Medientechnik in den Fraktionssitzungssälen im Reichstagsgebäude“ erfasst Umbaumaßnahmen, die in mehreren Bauabschnitten zur Ausführung kommen.
Die hier ausgeschriebenen Arbeiten im Bauabschnitt 2026 umfasst die Ausstattung der Säle mit speziellen Stuhl- und Tischmöbeln passend konzeptioniert zur Integration und Nutzung der Konferenztechnik unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Raumgestaltung und einer hinreichend effizienten Ab- und Aufbaumöglichkeit je nach erforderlichem Bestuhlungsszenario, gutem Handling der einzelnen Tischbestandteile, raumsparender Stapelbarkeit und Transportmöglichkeiten.
Ausgestattet werden sollen zehn Räume: Große Sitzungssäle (2x ca. 470m²), Mittlere Sitzungssäle (2x ca. 250 m²), Turmsäle (4x ca. 145 m²) und Presseräume (2x ca. 136 m²).
Die Tischmöbel müssen aufgrund der im Leistungsverzeichnis beschriebenen projektspezifischen Anforderungen kundenspezifisch entwickelt, konstruiert und gefertigt werden; eine Modifikation handelsüblicher Standardprodukte ist nicht ausreichend. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, den Leistungsumfang einschließlich Entwicklung, Konstruktion, Prototypenerstellung und Serienfertigung vollständig erfüllen zu können. Nachweise zur Entwicklungskompetenz sind auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist spätestens 10 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens mit der Werkstatt- und Montageplanung zu beginnen. Da der Projektzeitplan zwingend einzuhalten ist, ist ein hoher Vorfertigungsgrad erforderlich, um einen hinreichend zügigen Bauablauf im Reichstagsgebäude zu gewährleisten. Probeaufbauten und Vorfertigung sollen daher bereits ab Anfang 2026 in der Werkstatt erfolgen.
Die Einbauarbeiten vor Ort erfolgen ab Juli 2026 für den Großteil der Leistung in einem Zeitfenster von acht (8) Wochen, was ein paralleles Arbeiten in den unterschiedlichen Räumen erforderlich macht.
Die ausgeschriebene Leistung ist im September 2026 zu vollenden.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Nachweise und Bemusterung auf Anforderung des Auftraggebers
im Rahmen der Angebotsprüfung
Entwicklungs- und Gestaltungskompetenz
Für die Umsetzung der in dieser Ausschreibung beschriebenen Spezial-Tischmöbel ist eine nachweisbare Entwicklungs- und Gestaltungskompetenz erforderlich. Die Tischmöbel müssen kundenspezifisch entwickelt, konstruiert und gefertigt werden; eine Modifikation handelsüblicher Standardprodukte ist nicht ausreichend.
Der Bieter muss sicherstellen, dass die vollständige Produktentwicklung einschließlich Konstruktion, Prototypenerstellung und Serienfertigung im Einklang mit den gestalterischen und funktionalen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfolgt.
Mit Abgabe seines Angebots erklärt der Bieter verbindlich, dass er den beschriebenen Leistungsumfang vollständig erfüllen kann und über die hierfür erforderlichen fachlichen, personellen und technischen Kapazitäten verfügt.
Nachweise zur Unternehmenskompetenz sind auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Diese können insbesondere bestehen aus:
1. Angaben zur personellen und technischen Ausstattung der Entwicklungsabteilung,
2. Nachweis über eine eigene Entwicklungsabteilung /-einheit oder die Einbindung externer Entwicklungspartner (sofern zutreffend).
Mit diesen nach Anforderung des AG vorzulegenden Unterlagen muss bei Bedarf im Rahmen der Angebotsprüfung die Konformität der angebotenen Leistungen mit den Vergabeunterlagen unmittelbar und nachvollziehbar geprüft werden können. Gleichzeitig dient die Prüfung der Unterlagen der Feststellung der Leistungsfähigkeit und Eignung des Bieters, insbesondere hinsichtlich der Entwicklungs- und Gestaltungskompetenz. Wird eine der vorgenannten Unternehmenskompetenzen nicht nachgewiesene führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bemusterung
Die Vergabestelle behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung das Recht vor, von den drei nach Angebotspreis erstplatzierten Bietern eine Bemusterung zu verlangen.
Die Bemusterung dient der Überprüfung der Konformität der angebotenen Leistungen mit den Vergabeunterlagen.
Die Muster müssen den angebotenen Produkten vollständig entsprechen.
Die Prüfung der Muster erfolgt auf Grundlage der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses.
Erfüllt ein Muster diese Anforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle hat der Bieter die nachstehend genannten Tischmöbel in 1:1-Ausführung als Muster zu fertigen, zu liefern und innerhalb von 20 Werktagen vor Ort in Berlin aufzubauen.
Für den Aufwand der Fertigung, Lieferung und Montage wird eine Musterkostenpauschale in Höhe von 20.000,- EUR zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer vergütet.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter ausdrücklich bereit, die Bemusterung unter diesen Bedingungen durchzuführen. Ein Nichteinhalten der Bemusterungsbedingungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Nach Aufforderung durch die Vergabestelle sind durch den Bieter in 1:1-Ausführung als Muster zu fertigen und vor Ort beim AG aufzubauen:
1 Doppeltisch „Präsidium“ in ausgeschriebener Ausführung laut Pos. 3.1.10
1 Endtisch „Präsidium“ mit seitlicher Abschlussblende
in ausgeschriebener Ausführung laut Pos. 3.1.20
1 Doppelplatz-Tischplatte „Auditorium“ laut Pos. 3.2.10 und
1 Einzelplatz-Tischplatte laut Pos. 3.2.30 in ausgeschriebener Abmessung und Ausführung, mit Ausschnitt und Aufnahme für passende Einlege-Technikmodule, Massivholzkante lackiert, Tischbeinaufnahme
6 Tischbeine pulverbeschichtet, davon 2 mit innenliegender Kabelführung,
2 Frontblenden mit 300 mm und 2 Frontblenden mit 600 mm Blendenhöhe (jeweils für Einzel- und Doppeltisch),
4 Abdeck-Stopfen zur Verblendung der Anschlussmechaniken an Endpositionen der Tischreihe,
2 passende Einlege-Technikmodule für Tischmöbelsystem „Auditorium“ gemäß Ausschreibung,
Oberplatte als Vollkernplatte Melamin-beschichtet, gegenüber Tischplatte erhaben und mit Schräge verbaut, Tischanschlussfelder und Aufnahmevorbereitung für technische Einbauten wie beschrieben,
Unterbaukorpus Melamin-beschichtet mit innenliegender Aufnahmemöglichkeit der Versorgungseinheiten und beidseitig integrierten Anschlussbuchsen, Lüftungsgitter, Revisionsklappe gemäß technischer Beschreibung.
Anforderungen an die Muster „Präsidium“:
Tischplatte in ausgeschriebener Abmessung und Ausführung, Massivholzkante lackiert, Tischbeinaufnahme, Tischbeine mit integrierter Rollenmechanik, werkzeuglos und verdeckt bedienbar,
integriertes Einlege-Plattenmodul gemäß Ausschreibung Oberplatte als Vollkernplatte Melamin-beschichtet, gegenüber Tischplatte erhaben mit Tischanschlussfeldern und Aufnahmevorbereitung für technische Einbauten wie beschrieben,
Bereich unter der Einlegerplatte verblendet durch Rückwandelemente, welche als Revisionstüren ausgeführt sowie werkzeuglos zu verschließen und zu öffnen sind,
Frontblenden stoffbespannt mit oberem MDF-Streifen mit Einbaumöglichkeit von Lautsprechern und E-Paper-Displays.
Endtisch zusätzlich mit seitlicher Abschlussblende auf Gehrung mit Tischplatte.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheiten für Abschlagszahlungen / Vorauszahlungen:
Formblatt 423 - Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
war, werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
vertreten durch: Deutscher Bundestag
vertreten durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
0c8f628f-1850-49ef-a0f7-f1a713194091