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Ausschreibungsdetails

Wirkbetrieb SM-PKI

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13.11.2025

15.12.2025 14:00

BA 22628

1

Verfahren

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

13.11.2025 05:30

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit (ORG-0000)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Wirkbetrieb SM-PKI
Beschreibung: Gegenstand dieser Beschaffung sind der Betrieb, Wartung und Pflege der SM-PKI. Dies beinhaltet die Wurzelinstanz der Wirk- und der Test-SM-PKI, sowie die Test-Sub-CA und die Beta-SM-PKI.
Neben dem technischen Betrieb ist der Auftragnehmer (AN) für den Support gegenüber den Endnutzern bzw. Klienten, sowie der Pflege der zugehörigen Dokumentation, wie die Certificate Policy (CP) verantwortlich.
Die technischen Anforderungen an die SM-PKI sind in der TR-03109-4 zu finden. Die Einhaltung der darin spezifizierten Anforderungen für die beauftragten PKI-Instanzen ist verpflichtend. Des Weiteren müssen die kryptografischen Anforderungen der TR-03116 eingehalten werden.
Kennung des Verfahrens: 2368cd4f-2a90-4d7d-adcf-e4efb6be5266
Interne Kennung: BA 22628
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwere Verfehlung: 
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Wirkbetrieb SM-PKI
Beschreibung: Gegenstand dieser Beschaffung sind der Betrieb, Wartung und Pflege der SM-PKI. Dies beinhaltet die Wurzelinstanz der Wirk- und der Test-SM-PKI, sowie die Test-Sub-CA und die Beta-SM-PKI.
Neben dem technischen Betrieb ist der Auftragnehmer (AN) für den Support gegenüber den Endnutzern bzw. Klienten, sowie der Pflege der zugehörigen Dokumentation, wie die Certificate Policy (CP) verantwortlich.
Die technischen Anforderungen an die SM-PKI sind in der TR-03109-4 zu finden. Die Einhaltung der darin spezifizierten Anforderungen für die beauftragten PKI-Instanzen ist verpflichtend. Des Weiteren müssen die kryptografischen Anforderungen der TR-03116 eingehalten werden.
Interne Kennung: BA 22628
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Bonn
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 20Jahr
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Referenzen PKI-Betrieb
3) Qualitätsmanagement

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Kapitel 6.2.1.3
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Details sind aus der Leistungsbeschreibung aus Kapitel 6.2.1.4 zu entnehmen.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Details sind aus der Leistungsbeschreibung aus Kapitel 6.2.1.4 zu entnehmen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=816567
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=816567
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/202514:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/12/202510:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes (ORG-0001)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit (ORG-0000)
Identifikationsnummer: 991-07335-68
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes (ORG-0001)
Identifikationsnummer: t0222894990
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc6b4027-99a1-4eb4-b324-01482afb2509- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/202512:13
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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