Ausschreibungsdetails
• Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) LPH 2-9
• Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI § 51) LPH 2-6
• Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47) LPH 2-9
Die auszuschreibenden Arbeiten beinhalten im Wesentlichen die Planungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbüro, Objektplanung Verkehrsanlage und Tragwerksplanung Brücke) für den Ersatz-Neubau der Brücke über die Bahnanlagen in Tröglitz.
Für die Planungsumsetzung sind umfangreiche Abstimmungen mit der DB InfraGo und dem Streckenbetreiber Bahn entscheidend. Die Kreuzungsvereinbarung BLK/DB InfraGo/Streckenbetreibern muss fertiggestellt werden. Zur Umsetzung der Baumaßnahme sind umfangreiche Vorbereitungen, wie Terminabstimmungen (BETRA), mögliche Sperrpausen usw. notwendig.
Zur Erbringung der Planungsleistungen ist von den möglichen Planungsbüros ein Präqualifikationsnachweis oder der Nachweis Bauüberwacher Bahn erforderlich.
Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev.
Änderungen und Präzisierungen informiert werden.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und
uneingeschränkt zum Download bereit.
3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend die vorgebene Erklärung über eine Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft
zu verwenden.
4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins das Angebot in Textform nach §
126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die
Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu
benennen.
5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen.
7. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger
Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten.
8. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die
Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher
Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
9. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht
wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an die Auftraggeber*in zu richten.
Bewerberfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang des Angebotes zu stellen. Sollte sich aus den
Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine
entsprechende Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.
• Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) LPH 2-9
• Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI § 51) LPH 2-6
• Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47) LPH 2-9
Allgemeine Hinweise zu den
Einzelnachweisen: s. dazu auch abschließende Liste:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden, soweit diese die o.g. Nachweise enthält. Geforderte Nachweise, welche hier nicht enthalten sind oder nicht den gestellten Anforderungen entsprechen, sind einzureichen.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der
Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern
- 4.0 Angebotsschreiben (in Anlehnung an die HVA F-StB)
- 4.1 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer
Bietergemeinschaft) -> sofern erforderlich
- 4.2 Beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien) (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei); alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Mindestanforderung für fachspezifischen Umsatz : 300.000,00 € / a ->Nachweis mittels Angabe im Vordruck „ Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien)“
- Mindestanforderung: 3 vergleichbare Referenzen mit allen benannten Leistungsinhalten ->Nachweis mittels Angabe im Vordruck „ Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien)“
- Mindestanforderung personelle Ausstattung: Objektplaner Ingenieurbauwerke: 2; Objektplaner Verkehrsanlagen:1; Fachplaner Tragwerksplanung: 1
->Nachweis mittels Angabe im Vordruck „ Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien)"
- 4.3 Beiliegendes Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
- 4.4 Beiliegendes Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird);
- 4.5 Beiliegende Liste der Projektverantwortlichen des AN
- 4.6 Beiliegende Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung des AN
- Anlagen 4.ff – 5.ff / Preisblatt – bzw. eine eigene Honorarermittlung welche nachvollziehbar und nachrechenbar möglichst unter Verwendung der Anlagen 4 ff..; 5 ff. ; 6 ff. ist. Eigene
Honorarermittlungen müssen die geforderten Angaben (gem. Anlagen 4 -6) enthalten.
Die Angaben/Unterlagen werden nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Allgemeine Hinweise: siehe hierzu Bekanntmachung-Ziffer 5.1.6 - Allgemeine Informationen
sowie abschließende Liste in den Vergabeunterlagen
gültiger Nachweis über Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit
Ablaufdatum: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
Mindestanforderung: Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € ; Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1,0 Mio. €
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.
Allgemeine Hinweise: siehe hierzu Bekanntmachung-Ziffer 5.1.6 - Allgemeine Informationen
sowie abschließende Liste in den Vergabeunterlagen
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
->Nachweis mittels Angabe im Vordruck „ Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien)“
Allgemeine Hinweise: siehe hierzu Bekanntmachung-Ziffer 5.1.6 - Allgemeine Informationen
sowie abschließende Liste in den Vergabeunterlagen
mind. 2 Objektplaner Ingenieurbauwerke ; mind. 1 Objektplaner Verkehrsanlagen und mind. 1 Tragwerksplaner
jeweils mit der Qualifikation Ingenieur (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Ba-chelor / Master oder gleichwertiger Qualifikation) oder vergleichbar
angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden.
Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf einer
gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen.
->Nachweis mittels Angabe im Vordruck „ Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien)“
- 4.8 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - sofern zutreffend
- 4.9 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - sofern zutreffend
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt)
- Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Das Firmengeflecht war nicht erkennbar. Dem Projektteam wurden keine genauen Funktionen zugeordnet. -> 0 Punkte
- Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Dem Projektteam wurden nur oberflächlich Funktionen zugeordnet. -> 1 Punkt
- Gute Vorstellung der Struktur und des Projektteams. Klare Strukturen erkennbar. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde dargelegt -> 2 Punkte
- Sehr gute Darstellung des Projektteams und der Firmengeflechts. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde an Hand persönlicher Referenzen und Erfahrungen
nachgewiesen. -> 3 Punkte
gabenstellung vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der zu-vergebenden Leistung darlegen. Aussage über das Bestehen von Kenntnissen der gültigen Vorschriften und Richtlinien für Verkehrsanlagen, hier speziell für Ingenieurbauwerke über Bahnanlagen, sowie der Umgang mit geförderten Baumaßnahmen.
Hier kann die Veranschaulichung an einem Referenzobjekt erfolgen. -> 6.0 Bewertungsmatrix
- Das Erkennen der Aufgabenstellung und der sich ergebenden Projektanforderungen erfolgt nur oberflächlich -> 0 Punkte
- Die Aufgabenstellung und die sich ergebenden Projektanforderungen wurden so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen -> 1 Punkt
- Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurden so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen ist gut dargelegt -> 2 Punkte
- Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurden so erkannt, dass die Projektziele sicher er-reichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen wurde umfassend dargelegt.
-> 3 Punkte
Nach Vorlage des zur Ausführung vorgesehenen Entwurfes ist der weitere Projektablauf in Bezug auf die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens darzustellen.
Dabei spielen die Prüfungen und Bewertungen von Nachträgen und Nebenangeboten eine wesentliche Rolle. Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, welche organisatorischen und methodischen Verfah-rensweisen er beabsichtigt anzuwenden, um zielgerichtet die Kostenkontrolle und –einhaltung zu gewährleisten.
- Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements wurde nicht nachvollziehbar dargelegt. -> 0 Punkte
- Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements ist im Wesentlichen und nachvollziehbar dargelegt. -> 1 Punkt
- Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle erfolgt so, dass diese umfänglich und zielgerichtet vorgenommen wird.
Der Qualitäts– und Kostenrahmens sowie das Nachtragsmanagement wird gut dargelegt. -> 2 Punkte
- Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle ist optimal strukturiert, dass das Ziel der Einhal-tung des Qualitäts– und Kostenrahmens sowie des Nachtragsmanagment sicher
zu erwarten ist. -> 3 Punkte
- Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt oberflächlich; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen die Einhaltung der Termine unwahrscheinlich erscheinen.
-> 0 Punkte
- Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt allgemein gehalten; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der
Termine als möglich erscheinen lassen. -> 1 Punkt
- Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; die die
Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel erreichbar erscheint. -> 2 Punkte
- Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt sehr detailliert strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen
werden; die die Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel sicher erreichbar erscheint -> 3 Punkte
- Zusammenarbeit so, dass das Projektziel nur unwahrscheinlich erreichbar erscheint. -> 0 Punkte
- Zusammenarbeit so, dass das Projektziel erreichbar erscheint. -> 1 Punkt
- Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit den prüfenden Behörden, den Genehmigungsbehörden und den
weiteren Beteiligten wurden aufgeführt. -> 2 Punkte
- Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer positiven Zusammenarbeit mit den prüfenden Behörden, den Genehmigungsbehörden
und den weiteren Beteiligten wurden plausibel erörtert und dargelegt. -> 3 Punkte
- Es wird durch den Bieter dargestellt, dass die Objektüberwachung vor Ort und die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche nach Bedarf erfolgt. 0
Punkte
- Es wird durch den Bieter detailliert dargestellt, dass, je nach Bautenstand (tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens einmal
wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. -> 1 Punkt
- Es wird durch den Bieter sehr detailliert dargestellt, dass, je nach Bautenstand (tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens zweimal
wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. -> 2 Punkte
- Es wird durch den Bieter sehr detailliert und umfangreich dargestellt, dass, je nach Bautenstand (tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens
dreimal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung oder dar über hinaus. -> 3 Punkte
- Die Präsentation ist allgemein gehalten. Eine Struktur ist nicht erkennbar -> 0 Punkte
- Die Präsentation beinhaltet projektspezifische Ansätze. Eine grobe Struktur der Präsentation ist erkennbar.-> 1 Punkt
- Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und gibt die Punkte der Angebotsaufforderung im Wesentlichen wieder. Die Präsentation ist ausführlich strukturiert. -> 2 Punkte
- Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und beinhaltet Aussagen, welche den Inhalt der Angebotsaufforderung noch erweitern. Die Präsentation ist sehr ausführlich
strukturiert. -> 3 Punkte
Die angegebenen Stundensätze fließen mit dem jeweilig dreißzigfachen Wert in die Honorarwertermitt-lung ein.
Es fließen alle angebotenen Summen in die Honorarermittlung ein (sh. Hinweise zur Angebotserstellung) und werden gewertet, selbst wenn diese optionalen Leistungen nicht beauftragt werden.
Die einzelnen Leistungsbereiche werden in den Hinweisen zu der Angebotserstellung benannt. Die Hono-rarermittlung ist nachvollziehbar und nachrechenbar einzureichen.
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.
Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkten normiert:
- Das unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten günstigste Honorarangebot erhält -> 5 Punkte.
- Das Angebot, was unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten den 2,0-fachen Wert des günstigsten Honorarangebotes erreicht oder übersteigt, erhält ->0 Punkte.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Die Wertung erfolgt durch ein entsprechendes Wertungsteam aus 3 Personen.
Die Zuschlagskriterien 1, 2, 3, 4, 5, 6 sind als aussagekräftige Präsentation für die Gesamtleistung in schriftlicher Form mit dem Angebot einzureichen.
Die einzelnen schriftlich dargelegten Aussagen werden durch ein Bewertungsgremium (drei Mitglieder) auf der Grundlage der gesetzten Zuschlagskriterien nach einem einheitlichen Punktesystem (0 bis 3 also max. 3 x 3 Pkt =9 Pkt je Kriterium) bewertet. Es erfolgt dann die Bildung des Durchschnittswertes (/ Anzahl Bewerter = 3).
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:
Anlagen 4.ff – 5.ff / Preisblatt – bzw. eine eigene Honorarermittlung welche nachvollziehbar und nachrechenbar möglichst unter Verwendung der Anlagen 4 ff..; 5 ff. ; 6 ff. ist.
Eigene Honorarermittlungen müssen die geforderten Angaben (gem. Anlagen 4 -6) enthalten.
Die Angaben/Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Das Fehlen dieser Unterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Zuschlagskriterien werden nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlagen führt hier zur Bewertung mit 0 Punkten.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
cddce2bb-aa1e-48fe-94b1-62179ff188eb