Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
bis zu 1.100 Basiscontainern 20 ft. zzgl.
bis zu 1.300 Mustercontainerhüllen 20ft.,
bis zu 1.000 Ergänzungscontainern 10 ft. halbhoch und
bis zu 850 Systeminstandsetzungsfeldwebelcontainern 10 ft. halbhoch inklusive Zubehör, Ausstattung und Dokumentation.
Der Bedarf wird in zwei Lose aufgeteilt. Es ist beabsichtigt, je Los eine Rahmenvereinbarung (RV) mit je einem Unternehmen zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt jeweils sieben Jahre.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) hochzuladen.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Kommunikation und die die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auch auf die beigefügte "Checkliste" verwiesen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
E. Ergänzende Informationen zum Beschaffungsgegenstand:
Die mobIH1 ist in mobilen, verlegefähigen oder ortsfesten Instandhaltungseinrichtungen der Instandsetzungsstufe 1 vorgesehen und soll bei der qualifizierten Sichtung des Schadmaterials (eigenbewirtschafteten militärischen Geräten, Waffen, Fernmeldeanlagen und Fahrzeugen) und der Instandsetzung dessen helfen. Auch sollen so Maßnahmen zur kurzfristigen Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit des während Gefechtshandlungen beschädigten oder ausgefallenen für den Einsatz wichtigem Wehrmaterial auch unter Anwendung behelfsmäßiger Methoden sichergestellt werden.
Das Einsatzkonzept sieht vor, dass ausgefallene Landsysteme und Geräte, insbesondere in zeitkritischen, beweglich geführten Operationen im Einsatzgebiet mittels geeigneter und in den Verbänden verfügbarer Unterstützungsleistungen (SysInstFw, WSA GSI/Wtg mobIH IHS 1) möglichst schnell am Ausfallort gesichtet und nach Möglichkeiten der Gefechtsschadeninstandsetzung/Behelfsinstandsetzung (GSI/BehInst) die einsatzwichtigen Grundfunktionen (Mobilität, Wirkung, Kommunikation) zeitlich begrenzt wiederhergestellt werden.
Die mobIH1-Container müssen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen:
• Basiscontainer:
Das System muss aus einem 20ft x 8ft x 8ft (L/B/H 6,058m/2,438m/2,438m) ISO Standard-Container bestehen. Zudem muss das System mit einem klimatisierten Arbeitsplatz und einem Einbausatz ausgestattet sein, der die zu liefernde Werkzeug-/und Geräteausstattung sicher aufnehmen, transportieren und lagern kann.
• Ergänzungscontainer:
Das System muss Außenmaße von 10ft x 8ft x 4ft (L/B/H 2,991m/2,438m/1,219m) und die ISO-Maße bis auf die Höhe von nur 4 ft in Anlehnung gem. DIN ISO 668:2013, ISO 1496-1:2013, ISO 1496-2:2008, und DIN ISO 1161 - 1DX an einem 10 ft ISO-Container besitzen.
Zudem muss das System mit einem Einbausatz ausgestattet sein, der die zu liefernde Werkzeug-/und Geräteausstattung sicher aufnehmen, transportieren und lagern kann.
• SysInsFwContainer:
Das System muss Außenmaße von 10ft x 8ft x 4ft (L/B/H 2,991m/2,438m/1,219m) und die ISO-Maße bis auf die Höhe von nur 4 ft in Anlehnung gem. DIN ISO 668:2013, ISO 1496-1:2013, ISO 1496-2:2008, und DIN ISO 1161 - 1DX an einem 10 ft ISO-Container besitzen.
Zudem muss das System mit einem Einbausatz ausgestattet sein, der die beigestellte Werkzeug-/und Geräteausstattung sicher aufnehmen, transportieren und lagern kann.
• Mustercontainerhülle:
Muss aus 20ft x 8ft x 8ft (L/B/H 6,058m/2,438m/2,438m) ISO Standard-Container bestehen.
Die Mustercontainerhüllen müssen so gefertigt werden, dass sie aus anderen Rüstungsprojekten einen individuellen Einbausatz inkl. eines Arbeitsplatzes sowie eine Werkzeug-/und Geräteausstattung aufnehmen können. Subsumierend ist eine Containerhülle mit den dazugehörigen Festeinbauten, baugleich zur Basiscontainerhülle, inkl. Klimatisierung, Elektroinstallation, Energieversorgung zu liefern.
• Der Einsatz der verschiedenen Container muss für die Klimazonen A1, A2, A3, B2, B3, C0 und C1 gemäß STANAG (Standardization Agreement) 4370 (AECTP 230) uneingeschränkt sichergestellt sein.
Der Bewerber/Bieter muss mit dem Teilnahmeantrag/Angebot die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) und die unterzeichnete RUS-Erklärung abgeben (jeweils mittels fortgeschrittener Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) s. Anlage "Erklärung RUS-Sanktionen Stand 16. Sanktionspaket".
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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