Ausschreibungsdetails
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern benötigt, die eine flächensparende, qualitätsvolle und kostenbewusste Wohnbebauung zum Ziel hat. Das Investitionsvolumen des Bauvorhabens wird durch die AG vorläufig auf 9,9 Mio. Euro brutto (KG 200 – 500) geschätzt.
Die AG beabsicht dabei die Vergabe der nachfolgenden Leistungsbildern als Generalplanung:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume,
- Fachplanung Tragwerksplanung,
- Objektplanung Freianlagen,
- Fachplanung Technische Ausrüstung,
- Bauphysik (Bauakustik sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung),
- Brandschutz
Der Leistungsumfang ist in die folgenden Leistungsstufen gegliedert:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1-2: Grundleistungen und Besondere Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphasen 3-4: Grundleistungen und Besondere Leistungen
- Stufe 3: Leistungsphasen 5-6: Ausführungsplanung (anteilig für GU-Vergabe / Entwicklung der Leitdetails), Vorbereitung der Vergabe / Funktionale Ausschreibung für GU-Vergabe
- Stufe 4: Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe an einen GU
- Stufe 5: Leistungsphasen 8-9: Begleitung der Bauausführungsphase, Technische Objektbetreuung seitens Gebäude inklusive Haustechnik und Dokumentation
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Leistungsstufe 1. Die AG ist berechtigt, die Leistungsstufen 2 bis 5 optional gem. Vertragsentwurf abzurufen.
Der konkrete Leistungsumfang ist dem Generalplanervertrag (Anlage C-01) im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) und den Leistungsbildern (Anlage C-01.1) zu entnehmen.
Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der Auftraggeberin zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 05.12.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert):
- für Personenschaden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für sonstige Schäden einschl. Umweltschäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 750.000,00 Euro netto bis 800.000,99 Euro netto = 1 Punkt
ab 800.001,00 Euro netto bis 850.000,99 Euro netto = 2 Punkte
ab 850.001,00 Euro netto bis 900.000,99 Euro netto = 3 Punkte
ab 900.001,00 Euro netto bis 950.000,99 Euro netto = 4 Punkte
ab 950.001,00 Euro netto = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
1. Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2. Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
a) Mindestanforderung: Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
a) Mindestanforderung: Gefordert ist die Erklärung über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder "beratender Ingenieur" sowie die Vorlage des Nachweises über die Führung der Berufsbezeichnung.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
a) Mindestanforderung:
1. Gefordert ist die Erklärung über die Berechtigung zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen sowie die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung.
2. Gefordert ist die Erklärung über die Berechtigung zur Erstellung von bautechnischen Nachweisen des Brandschutzes sowie die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Gewertet wird der Durchschnitt der angegebenen Gesamtanzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wie folgt:
ab 10 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkt
ab 12 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte
ab 14 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte
ab 16 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte
ab 18 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung des
- Gesamtprojektleiters
- stellvertretenden Gesamtprojektleiters
- Teilprojektleiters Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS/ELT
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name
- Anstellung im Unternehmen seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in)
- Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
a) Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
1. Gesamtprojektleiter/-in und stellv. Gesamtprojektleiter/-in (jeweils) Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung
2. Teilprojektleiter/-in Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Tragwerksplanung (jeweils): Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung
3. Teilprojektleiter/-in Technische Ausrüstung HLS und ELT (jeweils): Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Technische Ausrüstung, Versorgungstechnik, Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung
4. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Teilnahmeantrages.
5. Die Personalunion ist zwischen Teilprojektleiter/-in Objektplanung Gebäude und Innenräume und Gesamtprojektleiter/-in oder stellv. Gesamtprojektleiter/-in zulässig. Die Personalunion ist zwischen Teilprojektleiter/-in TGA HLS und Teilprojektleiter/-in TGA ELT zulässig.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die Berufserfahrung des/der für das Projekt benannten Gesamtprojektleiters/Gesamtprojektleiterin wie folgt:
ab 5 Jahre = 1 Punkt
ab 7 Jahre = 2 Punkte
ab 9 Jahre = 3 Punkte
ab 11 Jahre = 4 Punkte
ab 13 Jahre = 5 Punkte
Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Allgemein (Anforderungen gelten für alle Unternehmensreferenzen Nr. 1-6):
1. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 8 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8 für die Leistungsbilder OPL, OPL FA und TGA, wobei die LPH 6 und 7 auch nur teilweise erbracht worden sein können; Abschluss LPH 4 für die Leistungsbilder TWP, Brandschutz und Bauphysik nicht vor 11/2017), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
2. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzureichen (Referenzen-Exposé).
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte einzureichen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen wird auf § 75 Abs. 5 S. 2 und 3 VgV verwiesen.
1. Unternehmensreferenz Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in, Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname), Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung (Einzelauftragnehmer / ARGE-Partner / Nachunternehmer)
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Bauwerkskosten (KG 300+400, in Euro netto)
- Auftragssumme (Honorar, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Abschluss der Leistungsphase 8 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz der Objektplanung aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume (mind. Leistungsphasen 2-8, ggf. LPH 6 und 7 nur teilweise) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Bauwerkskosten von mind. 3,0 Millionen Euro netto für KG 300+400).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die eingereichte Referenz (Ref. 1) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare planerische Ausgangssituation. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet:
- Neubauprojekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt
- Planung in Geländesituationen mit Hochwassergefährdung = 1 Punkt
- Planung von mehr als einem Baukörper in offener Bauweise innerhalb eines Grundstücks = 1 Punkt
- Erbringung der Leistung als Generalplanung (mind. Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung und technische Ausrüstung) = 2 Punkte
Für die Referenz können somit 4 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 6 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte.
2. Unternehmensreferenz Objektplanung Freianlagen
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Freianlagen
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Freianlagentyp und Größe (z. B. Freiflächen befestigt, Freiflächen unbefestigt, Spielplatz)
- Herstellungskosten (KG 500, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Abschluss der Leistungsphase 8 (MM/JJJJ)
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz der Objektplanung aus dem Leistungsbild Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-8, ggf. LPH 6 und 7 nur teilweise).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
3. Unternehmensreferenz Fachplanung Tragwerksplanung
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Tragwerksplanung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Bauwerkskosten (KG 300+400, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Abschluss der Leistungsphase 4 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz der der Fachplanung aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Bauwerkskosten von mind. 3,0 Millionen Euro netto für KG 300+400).
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz der der Fachplanung aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 2-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Bauwerkskosten von mind. 3,0 Millionen Euro netto für KG 300+400).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die eingereichte Referenz (Ref. 3) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufgabe. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet:
- Neubauprojekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 2 Punkt
- Planung in Geländesituationen mit Hochwassergefährdung = 1 Punkt
- Planung von mehr als einem Baukörper in offener Bauweise innerhalb eines Grundstücks = 2 Punkt
Für die Referenz können somit 5 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
4. Unternehmensreferenz Brandschutz
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Brandschutz
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Bauwerkskosten (KG 300+400, in Euro netto)
- Auftragssumme (Honorar, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Heft Nr. 17
- Abschluss der Leistungsphase 4 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Brandschutz (mind. Leistungsphasen 2-4 in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog LBauO M-V als mindestens Gebäudeklasse 4).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die eingereichte Referenz (Ref. 4) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufgabe. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet:
- Neubauprojekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt
- Planung von mehr als einem Baukörper in offener Bauweise innerhalb eines Grundstücks = 1 Punkt
Für die Referenz können somit 5 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte.
5. Unternehmensreferenz Bauphysik
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Bauphysik
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Bauwerkskosten (KG 300+400, in Euro netto)
- Auftragssumme (Honorar, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Abschluss der Leistungsphase 4 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen)
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (baulicher Schallschutz), mind. Leistungsphasen 2-4).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die eingereichte Referenz (Ref. 5) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufgabe. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet:
- Neubauprojekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 1 Punkt
- erbrachte Leistungen: thermische Simulation für den sommerlichen Wärmeschutz, Erstellen des Wärmeschutznachweises = jeweils 0,5 Punkte
Für die Referenz können somit 2 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte.
6. Unternehmensreferenz Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Herstellungskosten (KG 410-430, in Euro netto)
- Auftragssumme (Honorar, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Abschluss der Leistungsphase 4 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie kurz umfassende Beschreibung der verbauten technischen Anlagen
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz der Fachplanung aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3 erbracht, mind. Leistungsphasen 2-3 und 5-8, ggf. LPH 6 und 7 nur teilweise) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 1,2 Millionen Euro netto in KG 410-430).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die eingereichte Referenz (Ref. 6) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufgabe. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet:
- Neubauprojekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 10 Punkte
Für die Referenz können somit 10 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 1 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der Planungsleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
- (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Herstellungskosten (KG 440-450, in Euro netto)
- Auftragssumme (Honorar, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Bearbeitete Leistungsphasen HOAI
- Abschluss der Leistungsphase 4 (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie kurz umfassende Beschreibung der verbauten technischen Anlagen
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angabe von einer Planungsreferenz der Fachplanung aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-5, mind. Leistungsphasen 2-3 und 5-8, ggf. LPH 6 und 7 nur teilweise) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 1,2 Millionen Euro netto in KG 440-450).
Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Gewertet wird die eingereichte Referenz (Ref. 7) im Hinblick auf eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Aufgabe. Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Merkmale wie folgt bewertet:
- Neubauprojekt im Bereich Wohnungsbau (Wohnnutzung zu mehr als 75% der NUF) = 10 Punkte
Für die Referenz können somit 10 Punkte vergeben werden. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor von 1 multipliziert. Die maximale Punktzahl beträgt 10 Punkte.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
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