Ausschreibungsdetails
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden.
Abrufberechtigt sind die in dieser Liste aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Organe. Abrufberechtigt sind auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespolizeipräsidium
Bundespolizeidirektion 11
Bundessortenamt
BwFuhrparkService GmbH
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutscher Bundestag
Deutsches Maritimes Zentrum
Erdölbevorratungsverband
Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag
German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Informationstechnikzentrum Bund
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Max Rubner-Institut
Nationale Anti Doping Agentur
Robert Koch-Institut
Statistisches Bundesamt
Unabhängiger Kontrollrat
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Bitte geben Sie die aktuelle, Ihnen zur Verfügung stehende Anzahl an Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) an, welche die in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen erfüllen und zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen innerhalb dieser Rahmenvereinbarung eingesetzt werden können. Die Angaben sind im Dokument "Unternehmenszahlen" einzutragen. Die aktuelle Gesamtmitarbeiterzahl im einschlägigen Leistungsbereich muss folgenden Mindestanforderungen entsprechen:
Personalprofil PHP-Entwickler Senior: mindestens 25
Personalprofil PHP-Entwickler Junior: mindestens 17
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen im Dokument "Unternehmenszahlen" einzutragen. Die Summe muss die geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an das Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001: 2015 (oder gleichwertig) erfüllt und auf Nachfrage der Vergabestelle eine Beschreibung liefert.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung).
Bei mindestens einem der drei Referenzprojekte handelt es sich um einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB.
Die Referenzobjekte müssen die folgenden Umfänge in Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters):
Zwei (2) Referenzobjekte mit einem Umfang von jeweils mindestens 100 Personentagen und zwei (2) Referenzobjekte mit einem Umfang von jeweils mindestens 50 Personentagen.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Dieser muss jedoch die o.g. Anforderungen an den Umfang der Referenzen vollumfänglich erfüllen. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Es ist unerheblich, ob es sich bei den Referenzen um Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge handelt. Bei Rahmenvereinbarungen ist der Umfang des entsprechenden Einzelabruf maßgeblich.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Der addierte Umsatz im Tätigkeitsbereich des Bieters zuzüglich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und / oder eignungsverleihendem Unternehmen muss jeweils kongruent für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 angegeben werden, auch wenn Geschäftsjahre von Kalenderjahren zeitlich abweichen sollten.
Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eignungsverleihende Unternehmen jeweils separat ein.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Unteraufträge" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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