Ausschreibungsdetails
Planungsleistungen
- 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-L/F)
- A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb (TnLF/T) (Formblatt 131-LF)
- A02_323_Informationen_zum_Datenschutz_1_4
- A03_ENTWURF Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-L/F)
- A04_Zuschlagskriterien mit Gewichtung (Formblatt 313-L/F)
- B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)
- B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- B03_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- B04_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- B05_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- B06_Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
- B07_Fbl. Referenzen Ingenieurbauwerke
- vorläufiger Vertragsentwurf
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages/des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages/Frist zur Abgabe der Angebots in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. durch
Subunternehmer) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in der Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben (Fristen) stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und GWB vorliegen.
Diese sind:
1. Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)
2. Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
3. Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
4. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)
Nachweis der Deckungssummen
- von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden
- von mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit
mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
In Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben:
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 2022/576
(Datei B06_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576)
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Planungsleistungen
Der Damm ist Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und wird vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe, ehemals Lauenburg unterhalten.
Im Norden schützt das Dammbauwerk angrenzende Wohnbebauung. Durch das Wohngebiet ist er über zwei öffentliche Wege zugänglich, jedoch aktuell nicht befahrbar. Im Baufeld befindet sich ein Altarm mit Wehranlage. In direkter Nähe des Altarms ist außerdem ein an die Dammlage angrenzender Kindergarten wodurch enge Platzverhältnissen resultieren.
Die wasserabgewandte Seite weist starken Baumbewuchs, mit meist maroden Bäumen und Wühltieraktivitäten auf. Wasserseitig ist das Ufer durch Pfahlpakete gesichert.
Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse sind sinnvolle Varianten, vorzugsweise die Sicherung mit einer Spundwand zu prüfen.
Ziele der Leistung, Allgemeine Aufgabenstellung
Die Ingenieurleistungen dienen dem Ziel, den Dammabschnitt dauerhaft und wirtschaftlich zu sanieren. Hierdurch sollen die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Dammabschnittes und damit die Funktionalität auch in den nächsten Jahrzehnten gewährleistet werden.
Die Planung hat folgende Ziele:
I. mit allen Beteiligten abgestimmte und genehmigungsfähige Voruntersuchung (VU) entsprechend § 6 VV-WSV 2107.
II. mit allen Beteiligten abgestimmte und genehmigungsfähige Entwurf-Ausführungsunterlagen (Entwurf-AU) entsprechend § 8 VV-WSV 2107
III. Vergabeunterlagen unter Beachtung der VV-WSV 2102
Für den instandgesetzten Damm ist die Standsicherheit der Dämme mit und ohne Bauwerk nach dem „MSD“ nachzuweisen.
Mit Hilfe eines geeigneten Programmsystems wird die Sickerlinie für die zu berechnenden Dammquerschnitte berechnet. Die aus der Baugrunderkundung gewonnenen Erkenntnisse über Bodenschichtungen und Materialkennwerte werden hierbei zugrunde gelegt. Die berechneten Sickerlinien werden anhand der gemessenen Pegelwerte in den Grundwassermessstellen kalibriert. Mit den auf diese Weise ermittelten Sickerlinien sind mit Hilfe eines geeigneten Programmsystems Böschungsbruchberechnungen der Berechnungsquerschnitte durchzuführen.
Es sind sinnvolle Sanierungsvarianten auszuarbeiten, für die die Standsicherheit nachweisbar gegeben ist. Zur Vereinheitlichung für Betrieb und Unterhaltung soll sich die Ausstattung des Dammabschnittes an bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an der MEW/ Störwasserstraße orientieren. Für jede Sanierungsvariante sind Entwurfszeichnungen zu erstellen und es ist eine Kostenberechnung und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Für die Durchführung des Wirtschaftlichkeitsnachweises ist neben den Herstellungskosten auch die Dauerhaftigkeit der gewählten Lösungen und der Unterhaltungsaufwand zu berücksichtigen. Vor Ausarbeitung der Sanierungsvarianten sind diese mit dem Auftraggeber abzustimmen. Als Ergebnis der VU ist gemeinsam mit dem Wasserstraßen-Neubauamt eine Vorzugsvariante festzulegen. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang für die gewählte Sanierungsvariante der Erwerb von Liegenschaften erforderlich ist.
Im Zuge der Sanierung sind im Dükerbereich die Dammquerschnitte inkl. der Wege auf den Dammkronen gem. Vorgaben des Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg (WNA) zu planen (späteres Profil der Dammsanierung). Es sind Übergangsbereiche zu den bestehenden Profilen vorzusehen.
Es liegt ein genhemigter Projkektauftrag - Porjektnr. 837-0082 vom 08.03.2024, Projektbezeichnung: Umbau Dammstrecke MEW V (Sanierung) vor. Auftraggeber ist das WSA Elbe (Lauenburg).
* Freiberufler
Objektplanungen von Sanierungen/Neubauten von Dämmen, Deichen und/oder vergleichbaren Ingenieurbauwerke des Wasserbaus, min. Honorarzone (HZ) 1; Tragwerksplanung von Ingenieurbauwerken des Wasserbaus min. HZ 1. Aufgrund der speziellen Anforderungen bei der Planung eines Dammes werden diesbezügliche Erfahrungen/Referenzen positiv gewertet.
Mindestanforderungen:
Min. 3 Referenzen über abgeschlossene Planungsleistungen der letzten 5 Jahre (ab 2019) in den Leistungsbildern Objektplanung von Dämmen, Deichen und/oder vergleichbaren Ingenieurbauwerken des Wasserbaus, min. HZ 1 Leistungsphasen (LPH) 3 und 5 sowie Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke min. HZ 1, LPH 3 bis 5. Es muss ersichtlich sein, welche Leistungsbilder und -phasen tatsächlich erbracht wurden.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung / Bauwerk
- Leistungszeitraum
- Honorarzone der bearbeiteten Leistungsbilder
- Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten des AG
- Rechnungswert des Gesamtauftrages
- Abgeschlossene Leistungsphasen
Gewertet werden die erbrachten Leistungsphasen entsprechend der Leistungsbilder (Objektplanung und Tragwerksplanung).
Referenzen können sich bei Bewerbern und/oder Bewerbergemeinschaften durch Teilreferenzen zusammensetzen. Die Teilreferenzen müssen vom Bewerber nachvollziehbar zu Einzelreferenzen zugeordnet sein. Die Referenzen sind in das beigefügte Formblatt „Referenzen Ingenieurbauwerke“ einzutragen.
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Bewertungspunkte jeder einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenz und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Mittelwertbildung ein. Die höchste erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 5. Wenn weniger als 3 wertbare Referenzen eingereicht werden sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt und der Bewerber wird nicht berücksichtigt.
Begründung zur Auswahl des Belegs:
Dämme sind besondere Bauwerke des Wasserbaus, deren Planung spezifische Kenntnisse im Wasserbau voraussetzen, die nur durch bereits geplante und durchgeführte Bauvorhaben erworben werden können. Da es sich nicht um alltägliche Bauwerke handelt, werden auch Referenzen für Planungen von Sanierungen/Neubauten von Schützen, Schleusen, Sielen, Wehren und/oder vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus gewertet, um einen ausreichenden Wettbewerb zu ermöglichen.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
- Objektplanung Dämme gemäß Anforderungen MSD (Merkblatt Standsicherheit von Dämmen an Bundeswasserstraßen) mit maroden Wurzeln und Bäumen oder sonstigen Fremdkörpern in der Böschung, min. HZ2 LPH 3, 5 und 6 und
- Tragwerksplanung Dämme gemäß Anforderungen MSD mit maroden Wurzeln und Bäumen oder sonstigen Fremdkörpern in der Böschung, min. HZ2, LPH 3 bis 6
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
- Objektplanung Dämme gem. MSD, min. HZ2, LPH 3, 5 und 6 und
- Tragwerksplanung Dämme oder Deiche, min. HZ2, LPH 3 bis 6
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
- Objektplanung Dämme oder Deiche oder vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus, min. HZ2, LPH 3, 5 und 6 und
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, min. HZ2, LPH 3 bis 6
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
- Objektplanung Dämme oder Deiche oder vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus, min. HZ2, LPH 3 und 5 und
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, min. HZ1, LPH 3 bis 5
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
- Objektplanung Dämmen, Deichen oder vergleichbarer Ingenieurbauwerke des Wasserbaus, min. HZ1, LPH 3 und 5 und
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, min. HZ1, LPH 3 bis 5
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Bedingung für einen Punkt nicht erfüllt
Dieser Punkt stellt einen Mindeststandard dar. Ist einer der geforderten Mindeststandards (1 Bewertungspunkt) nicht
erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
1. Ingenieure mit Erfahrung in der Objektplanung (z.B. Bauingenieure)
2. davon mit Vertiefung konstruktiver Ingenieurbau oder Grundbau/Geotechnik
Aus der Erklärung muss hervorgehen, wie viele Mitarbeiter in den jeweiligen genannten Fachgebieten
beim Bewerber beschäftigt sind (jährliches Mittel der letzten 3 Jahre ab 2022).
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Mindestens 4 Beschäftigte in folgender Aufschlüsselung
- Min. 4 Ingenieure gem. Pkt. 1
- davon min. 2 Ingenieure gem. Pkt. 2
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
nicht vergeben
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Mindestens 3 Beschäftigte in folgender Aufschlüsselung
- Min. 3 Ingenieure gem. Pkt. 1
- davon min. 1 Ingenieure gem. Pkt. 2
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
nicht vergeben
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Mindestens 2 Beschäftigte in folgender Aufschlüsselung
- Min. 2 Ingenieure gem. Pkt. 1
- davon min. 1 Ingenieure gem. Pkt. 2
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Bedingung für einen Punkt nicht erfüllt
Dieser Punkt stellt einen Mindeststandard dar. Ist einer der geforderten Mindeststandards (1 Bewertungspunkt) nicht
erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Umsatz (Brutto) ≥ 125.000,- €/a für vergleichbare Planungsleistungen. Für die Ermittlung der Bewertungspunkte ist der Mittelwert der Umsätze aus den drei Geschäftsjahren maßgebend.
Vergleichbar sind Planungsleistungen zu Sanierungen/Neubauten von Dükern, Schützen, Schleusen, Sielen, Wehren und/oder vergleichbaren Ingenieurbauwerken des Wasserbaus.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen ≥ 250.000,- €/a
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen ≥ 218.750,- €/a
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen ≥ 187.500,- €/a
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen ≥ 156.250,- €/a
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen ≥ 125.000,- €/a
0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt e:
Bedingung für einen Punkt nicht erfüllt
Dieser Punkt stellt einen Mindeststandard dar. Ist einer der geforderten Mindeststandards (1 Bewertungspunkt) nicht
erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
- Vergabekammer des Bundes -
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Vergabekammer des Bundes -
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