1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für StraßenwesenArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: FE 77.0706/2024/ Führung des Radverkehrs auf kurzen OrtsdurchfahrtenBeschreibung: In der Regel besteht an Ortsdurchfahrten für den Radverkehr die Notwendigkeit eines Wechsels der Führungsform. Kriterien zur Entscheidung, wann ein Wechsel gegenüber der Fortführung der außerörtlichen Zweirichtungsführung zu empfehlen ist, fehlen bislang.
Sofern eine Einrichtungsführung zu bevorzugen ist, sind die möglichen innerörtlichen Führungsformen des Radverkehrs gegeneinander abzuwägen. Die dieser Abwägung zu Grunde liegenden Kriterien können aktuell nur qualitativ bestimmt werden.
Häufig sind Ortsdurchfahrten durch schmale Straßenräume geprägt, die eine Führung des Radverkehrs nur im Mischverkehr zulassen. Durch das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau und den vielfach recht hohen Schwerverkehrs-Anteil ist die Fahrbahnführung des Radverkehrs in Ortsdurchfahrten jedoch oft nicht gut verträglich. Hier stellt sich die Frage, ob die Verträglichkeit mit Hilfe von Markierungslösungen verbessert werden kann.
Erste Erkenntnisse zu Markierungslösungen weisen auf eine positive Wirkung hin. In den Bundesländern liegen vereinzelt Regelungen zur Umsetzung dieser Lösungen vor. Die Einsatzbereiche der Markierungslösungen überschneiden sich und eine vergleichende Bewertung sowie Erkenntnisse zum Einfluss der angeordneten Geschwindigkeit liegen bisher nicht vor. Zudem fehlen Einsatzgrenzen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit für Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Indikatoren für die Entscheidung zu liefern, wann ein Wechsel zu einer Einrichtungsführung gegenüber der Fortführung der Zweirichtungsführung zu empfehlen ist.
Ziel ist zudem eine Typisierung von Ortsdurchfahrten als Grundlage für Entscheidungen bzgl. der Führung des Radverkehrs.
Weiterhin sollen Einsatzgrenzen in Bezug zur Leistungsfähigkeit für den Einsatz von Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn ggfs. in Verbindung mit Tempo 30 abgeleitet und eine vergleichende Bewertung von Markierungslösungen vorgenommen werden.Kennung des Verfahrens: 144a8eac-c3fb-46a8-b08e-08db0db9e51eInterne Kennung: Z2ky - FE 77.0706/2024/Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: neinZentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2 ErfüllungsortOrt: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 251,260.5Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: FE 77.0706/2024/ Führung des Radverkehrs auf kurzen OrtsdurchfahrtenBeschreibung: In der Regel besteht an Ortsdurchfahrten für den Radverkehr die Notwendigkeit eines Wechsels der Führungsform. Kriterien zur Entscheidung, wann ein Wechsel gegenüber der Fortführung der außerörtlichen Zweirichtungsführung zu empfehlen ist, fehlen bislang.
Sofern eine Einrichtungsführung zu bevorzugen ist, sind die möglichen innerörtlichen Führungsformen des Radverkehrs gegeneinander abzuwägen. Die dieser Abwägung zu Grunde liegenden Kriterien können aktuell nur qualitativ bestimmt werden.
Häufig sind Ortsdurchfahrten durch schmale Straßenräume geprägt, die eine Führung des Radverkehrs nur im Mischverkehr zulassen. Durch das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau und den vielfach recht hohen Schwerverkehrs-Anteil ist die Fahrbahnführung des Radverkehrs in Ortsdurchfahrten jedoch oft nicht gut verträglich. Hier stellt sich die Frage, ob die Verträglichkeit mit Hilfe von Markierungslösungen verbessert werden kann.
Erste Erkenntnisse zu Markierungslösungen weisen auf eine positive Wirkung hin. In den Bundesländern liegen vereinzelt Regelungen zur Umsetzung dieser Lösungen vor. Die Einsatzbereiche der Markierungslösungen überschneiden sich und eine vergleichende Bewertung sowie Erkenntnisse zum Einfluss der angeordneten Geschwindigkeit liegen bisher nicht vor. Zudem fehlen Einsatzgrenzen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit für Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Indikatoren für die Entscheidung zu liefern, wann ein Wechsel zu einer Einrichtungsführung gegenüber der Fortführung der Zweirichtungsführung zu empfehlen ist.
Ziel ist zudem eine Typisierung von Ortsdurchfahrten als Grundlage für Entscheidungen bzgl. der Führung des Radverkehrs.
Weiterhin sollen Einsatzgrenzen in Bezug zur Leistungsfähigkeit für den Einsatz von Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn ggfs. in Verbindung mit Tempo 30 abgeleitet und eine vergleichende Bewertung von Markierungslösungen vorgenommen werden.Interne Kennung: Z2ky - FE 77.0706/2024/
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: .
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit -nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Verkehrserhebungen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Modellierungen und Simulation des Verkehrsablaufs in wissenschaftlichen Untersuchungen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Erfahrungen bei der Planung von Radverkehrsanlagen auf Basis aktueller Regelwerke in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 4.
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung der projektleitenden Person und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1)
Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätBeschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 50Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=811500
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=811500Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 01/12/202506:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 14WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgVInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 01/12/202506:05Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesanstalt für StraßenwesenOrganisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßenwesen
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für StraßenwesenIdentifikationsnummer: 0204:991-00122FUE-48Postanschrift: Brüderstraße 53Ort: Bergisch GladbachPostleitzahl: 51427NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)Land: DeutschlandKontaktstelle: Referat Z2, Externe ForschungsvergabeE-Mail: forschungsvergabe@bast.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bast.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: BundeskartellamtIdentifikationsnummer: t:022894990Abteilung: Vergabekammer des BundesPostanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 9499 0Fax: +49 228 9499163Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.bund.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 48fde8d0-eab2-4792-9d29-257ab5d8b402- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/202510:38Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch