Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
• Verhandlung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes der Industrie bis Ende 2027
• Durchführung des Critical Design Reviews und abschließende Festlegung der Bauspezifikation zur Umsetzung durch den HAN des Bauvertrags bis Ende Q1 2029
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
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auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
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auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen)
Option 1 - AP 1.6: 1.200 Personenstunden
Option 2 - AP 2.1: 3.200 Personenstunden
Option 3 - AP 3: 4.800 Personenstunden
Bei den oben veranschlagten Personenstunden handelt es sich um Schätzwerte im Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung (V 0.1 vom 09.07.2025), nicht aber um eine vom Auftraggeber vorgegebene zu leistende Maximalstundenzahl. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach den in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Leistungsanforderungen, die vollumfänglich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umzusetzen sind.
Option 2 - AP 2.1: 12.02.2027 - 31.12.2027
Option 3 - AP 3: 20.01.2028 - 30.03.2029
Das vom Bewerber für die Leistungserbringung einzusetzende Personal muss über eine mindestens 3-jähige Praxiserfahrung in der Projektarbeit in deutschen Marine-Rüstungsprojekten verfügen. Mindestens eine Person muss die Praxiserfahrung in leitender Position erlangt haben.
Nachweisführung:
Es sind Projektreferenzen aufzuführen, die den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die im Rahmen eines Auftrags des öAG durchgeführten Tätigkeiten als AN oder UAN beinhalten. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leitenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpersonen.
Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrages, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
C.2 Leitendes Personal mit Praxiserfahrung in den fachlichen Kompetenzbereichen Kommunikations- und Informationstechnik, Sensorik, Navigation, Führungssysteme (FüSys) und Führungs- und Waffeneinsatzsysteme (FüWES) der Deutschen Marine
Das vom Bewerber für die Leistungserbringung einzusetzende leitende Personal muss über eine mindestens 3-jährige Praxiserfahrung in leitender Position in der Projektarbeit in allen o.g. fachlichen Kompetenzbereichen verfügen. Das leitende Personal im Sinne der AN-seitigen Projektleitung muss alle o.g. fachlichen Kompetenzbereiche abdecken, um inhaltliche Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse des übrigen Personals durchführen zu können und zu jedem Teilaspekt der Beauftragung inhaltlich auskunftsfähig und entscheidungsbefugt (in Bezug auf AN-seitige Entscheidungen) zu sein.
Nachweisführung:
Es sind Projektreferenzen aufzuführen, die den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die im Rahmen eines Auftrags des öAG durchgeführten Tätigkeiten als AN oder UAN beinhalten. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leitenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpersonen.
Für die Bewertung des durch den AN einzusetzenden leitenden Personals sind die Projektreferenzen so aufzuführen, dass für den öAG die Abdeckung der o.g. fachlichen Kompetenzbereiche erkennbar ist.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist zum einen das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrages, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden und zum anderen das Enddatum des der jeweiligen Referenz zugrundeliegenden Vertrages.
C.3 Personal mit Praxiserfahrung in den fachlichen Kompetenzbereichen Kommunikations- und Informationstechnik, Sensorik, Navigation, Führungssysteme (FüSys) und Führungs- und Waffeneinsatzsysteme (FüWES) der Deutschen Marine
Das vom Bewerber für die Leistungserbringung einzusetzende Personal muss über eine mindestens 3-jährige Praxiserfahrung in der Projektarbeit in den o.g. fachlichen Kompetenzbereichen verfügen. Die fachliche Kompetenz in den o.g. Bereichen muss nicht zwingend in Personalunion bei allen Mitarbeitenden des AN, die für den Auftrag eingesetzt werden, vorhanden sein.
Nachweisführung:
Es sind Projektreferenzen aufzuführen, die den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die im Rahmen eines Auftrags des öAG durchgeführten Tätigkeiten als AN oder UAN beinhalten. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leitenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpersonen.
Für die Bewertung des durch den AN einzusetzenden Teams sind die Projektreferenzen je Teammitglied so aufzuführen, dass für den öAG die individuelle, personenbezogene Abdeckung der o.g. jeweiligen fachlichen Kompetenzbereiche erkennbar ist.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist zum einen das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrages, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden und zum anderen das Enddatum des der jeweiligen Referenz zugrundeliegenden Vertrages.
Nachweisführung:
Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031.
D.2 Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB.
Nachweisführung:
Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Be-stehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass die-se eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen.
Weiterhin eine ergänzende Erklärung des Bewerbers, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum auf-rechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen werden.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann:
Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
Der Bewerber befindet sich in keinem Firmenverbund, in dem Unternehmen tätig sind, die folgende Tätigkeiten ausführen:
- Schiffsneubauten, -Umbauten, -Instandsetzungen (Werft)
- Handel mit Ausstattung auf Ebene Anlage/Gerät/System für Marineschiffe (Gesellschafter bzw. gesellschaftsrechtliche Anteile ausgenommen)
Etwaige Unterauftragnehmer müssen denselben Anforderungen genügen.
Nachweisführung:
Darstellung der Unternehmens- und Gesellschafterstruktur sowie Eigenerklärung des Bewerbers.
Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Auftragnehmers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Auftragnehmer über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 3 Mio. EUR exkl. USt verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Nachweisführung:
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das
Wettbewerbsregister zu überprüfen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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