Ausschreibungsdetails
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
1. Prüfung der Teilnahmeanträge
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, bewertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber losspezifisch ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes für das konkrete Los aufgefordert werden. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen.
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten Mindestanforderungen geprüft. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen bezüglich der Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
Stufe 3: Die Auftraggeberin wählt nach Stufe 2 mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber je Los nach deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus. Die Auswahl erfolgt nach den in Ziffer 9 gewichteten Punkteverteilung.
2. Bewerberreduzierung
Sofern es mehr geeignete Bewerber pro Los geben sollte, als gemäß Ziffer 1 „Prüfung der Teilnahmeanträge“, dort Stufe 3 zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten, wird ein von der Vergabestelle eingesetztes Gremium anhand des Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Reduzierungskriterien:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die ausgewählten und in der unten dargestellten „Bewertungsmatrix“ aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auftraggeberin behält sich vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Bewertungsschlüssel für Reduzierung:
Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin die Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber insgesamt je Los maximal 100 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen.
Ergebnis der Bewerberreduzierung:
Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern.
Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert.
Bewertungsmatrix:
Im Rahmen der Bewerberreduzierung wird die Auftraggeberin die im Verfahrensleitfaden, dort unter Ziffer 8, dargestellte Bewertungsmatrix anwenden und dabei die bei jedem Eignungskriterium jeweils kommunizierte Bewertungssystematik und Punktvergabe anwenden. Dann wird sie die erreichte Punktzahl gemäß den in der Tabelle kommunizierten Gewichtungsfaktoren multiplizieren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen auszuschließen, bei denen die eignungsbezogenen Reduzierungskriterien kumulativ nur mit insgesamt 40 Punkten oder weniger bewertet wurden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin nicht bereit ist ungenügende Leistungserwartungen zu bezuschlagen.
Weitere Informationen, wie zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge sowie zu Bewerberfragen können dem Verfahrensleitfaden entnommen werden.
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öf-fentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigs-tens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auf-traggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wett-bewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Ein-richtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorlie-genden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisa-tionen oder Einrichtungen handeln,
und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindes-tens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Das Projekt soll in folgende drei Phasen unterteilt sein:
• Projekteinstieg
• Baubegleitung
• Abnahmebegleitung
Erwartet wird ein erfahrenes auftragnehmerseitiges Sachverständigen-Projektteam der baulichen Immobilienprüfung für Großprojekte, das sich aus Sachverständigen der Fachrichtungen Bau (Architektur, Hoch- und Tiefbau), der Technischen Gebäudeausrüstung mechanisch (TGA-M, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik) und der Technischen Gebäudeausrüstung elektrisch (TGA-E) zusammen-setzt. Die Vorlage einer Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 durch den Bewerber ist zwingend erforderlich.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die als beigefügte Vordrucke (Anlagen 0 bis 4) zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Regis-terauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Mona-te, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
Ein entsprechender Registerauszug ist dann nicht vorzulegen, wenn keine Eintragungs-pflicht des Bewerbers/ der Bewerberin besteht.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert):
• für Personenschaden: mind. 2 Mio. Euro (pro Scha-densfall)
• für Sachschäden: mind. 2 Mio. Euro (pro Scha-densfall)
• für Vermögens- einschl. Umweltschäden: mind. 2 Mio. Euro (pro Scha-densfall)
mit Angabe des Versicherungsunternehmens.
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden, von jährlich durchschnittlich mindestens 5 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Beschäftigten bezogen auf Vollzeitstellen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Durchschnitt 30 betragen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Der Bewerber hat eine Vorstellung seines Unternehmens und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern sowie ein Organigramm bzw. mehrere Organigramme für die vorhergesehene ggf. mit Berücksichtigung des Unterauftragnehmer-Einsatzes als gesondertes Dokument einzureichen.
a) Mindestanforderung:
Einreichung einer Unternehmensdarstellung als gesondertes Dokument. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens folgende Ausführungen zu den vorgesehenen Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftspartner/Unterauftragnehmer) enthalten:
(1) Darstellung des Projektmanagements, insbesondere methodisches Vorgehen, Organi-sation, Qualitätssicherung
(2) Phasen-Vorgehen (Einstieg/Kick-off, Baubegleitung, Abnahme) inkl. Ressourcen- und Terminplanung
(3) Beispiel eines Reports
(4) Darstellung von Organigramm, Rollenbeschreibungen, Vertretungsregeln
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Bei der Bewertung werden die Angaben des Bewerbers aus der eingereichten Unternehmensdarstellung zu Grunde gelegt.
Bzgl. der Bepunktung wird auf die Bewertungsmatrix unter Ziffer 8 des Verfahrensleitfadens verwiesen.
Hinweis der Auftraggeberin: Die maximale Seitenanzahl soll 3 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
Der Bewerber hat einen Plattform-Steckbrief hinsichtlich einer Kollaborations- und Mängelmanagement-Plattform für Sachverständigenleistungen der baulichen Immobilienprüfung von Großprojekten als gesondertes Dokument einzureichen.
Der Steckbrief muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Kollaborations- und Mängelmanagement-Plattform für Sachverständigenleistungen der baulichen Immobilienprüfung von Großprojekten unter Einbeziehung der Sachverständi-gen-Fachrichtungen Bau (Architektur, Hoch- und Tiefbau) der Technischen Gebäudeaus-rüstung mechanisch (TGA-M, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik) und der Technischen Gebäudeausrüstung elektrisch (TGA-E)
- Screenshots zu Mangelanlage, Plan-Verortung und PDF-Protokollen
- Webbasierte Plattform mit Abbildung von virtuellen Projekträumen mit Zugriff für Auf-traggeber, Auftragnehmer, General-/Nachunternehmer, Planer und Prüfer mit differen-zierter Rollen- und Rechteverwaltung
- Mängel-Lifecycle
- Verortung der Mängel auf Plänen (Pins/Marker) mit Fortführung bei Planaktualisierungen (Übernahme der Verortungen auf neue Planstände). Versionierung der Pläne
- Upload und Versionierung von Dateien (Pläne, Prüfberichte, Fotos); Metadaten (Gewerk, Bauteil, Ort,); Volltextsuche
- Berichtswesen: Exportfähige Protokolle als PDF (Filter nach Gewerk, Los, Status, Zeit-raum); Serienberichte
- Mobile Nutzung (iOS/Android und Browser) inkl. Offline-Erfassung mit späterer Synchro-nisation
- Standort der Datenverarbeitung: Europäische Union, bevorzugt Deutschland
- Schutz der Daten durch Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach Anfor-derungen der ISO/IEC 27001
- Zugriffsschutz: Rollen- und Rechtemodell; sichere Anmeldung. Datensicherung: tägliche Sicherungen; maximal zulässiger Datenverlust höchstens 24 Stunden; regelmäßige Wie-derherstellungsproben
a) Mindestanforderung:
Es muss ein Plattform-Steckbrief eingereicht werden, der eine Mindestpunktzahl von vier Punkten (mittelmäßige Darstellung) erhält.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Die Bewertung des Plattform-Steckbriefs erfolgt in einer Gesamtschau gemäß den dargestellten Aspekten der Auftraggeberin. Bzgl. der Bepunktung wird auf die Bewertungsmatrix unter Ziffer 8 des Verfahrensleitfadens verwiesen.
a) Mindestanforderung
Gefordert ist die Anerkennung des Bewerbers durch eine zuständige Landesbehörde als zugelassene Überwachungsstelle für Aufzugsanlagen sowie die Auflistung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Bewerber muss durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik akkreditiert sein. Gefordert sind eine Erklärung zum Vorliegen der Zulassung und die Vorlage einer Bestätigung der Zulassung in Kopie. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung
Keine.
a) Mindestanforderung
Gefordert sind eine Erklärung zum Vorliegen eines Zertifikats nach DIN EN ISO/IEC 17065 und die Vorlage dieses Zertifikats in Kopie.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung
Keine.
a) Mindestanforderung
Gefordert sind eine Erklärung zum Vorliegen eines Zertifikats nach ISO 9001 und die Vorlage dieses Zertifikats in Kopie.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung
Keine.
Durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
• Name des Unternehmens / Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / Un-terauftragnehmers, welcher/s die Referenz erbracht hat
• Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen An-sprechpartners mit Telefonnummer / E-Mailadresse (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Best-immungen der DSGVO eingehalten)
• Benennung des Referenzprojekts
• Kurzbeschreibung des Referenzprojekts
• Ausführungsort (Anschrift) des Referenzprojekts
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Erbringung der Leistungsart und -umfang
Gefordert sind drei Referenzen, die jeweils folgende Leistungsart und -umfang beinhalten:
a) Leistungsart
(1) Bauliche Immobilienprüfungen durch Sachverständige bei Großprojekten
(2) Projekte im Bereich Neubau oder Modernisierung eines Hochbauprojekts inklusive TGA mit hohem Installationsgrad und hoher technischer Komplexität (für Bü-ro/Verwaltung/Staat/Kommune)
(3) Baubegleitende Prüfungen, Abnahmebegleitung und Mängelmanagement
(4) Einsatz von Sachverständigen der Fachrichtungen Bau (Architektur, Hoch- und Tief-bau), der Technischen Gebäudeausrüstung mechanisch (TGA-M, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik) und der Technischen Gebäudeausrüstung elektrisch (TGA-E)
b) Leistungsumfang
Die Referenzprojekte müssen jeweils folgenden Umfang aufweisen:
(1) Projektgröße BGF in m² der Immobilienprüfung durch Sachverständige:
Mehr als 20.000 m²
Mehr als 15.000 m²
Mehr als 10.000 m²
(2) Bauvolumen der Immobilienprüfung durch Sachverständige:
Tatsächliche Baukosten (KG 300-400) ≥ 30 Mio. Euro netto
Tatsächliche Baukosten (KG 300-400) ≥ 20 Mio. Euro netto
Tatsächliche Baukosten (KG 300-400) ≥ 10 Mio. Euro netto
c) Mindestanforderung
Es müssen mindestens drei Referenzen vorliegen, die die Leistungsart umfassen.
d) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung
Bei der Bewertung werden nur Referenzen berücksichtigt, die jeweils die Leistungsart vollständig abdecken.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt je Referenz gemäß dem Leistungsumfang. Bzgl. der Bepunktung wird auf die Bewertungsmatrix unter Ziffer 8 verwiesen.
a) Mindestanforderung:
Der Bewerber hat zu versichern, dass die Vergabe- und Vertragskorrespondenz in deutscher Sprache erfolgt und die Projektsprache Deutsch ist.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Qualität 70 %
Preis: 30 %
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
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