Ausschreibungsdetails
zugehörige Dienstleistungen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) müssen die Eigenerklärungen spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Rahmenvereinbarung über "SecurID"-Produkte der Firma RSA Security LLC und zugehörige Dienstleistungen.
Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Herstellerleistungen und Partnerdienstleistungen wurde ein geschätztes Volumen von 13.363.300,00 € festgelegt. Der Schätzwert entspricht dem Höchstwert. Dieses Volumen bezieht sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.
Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Abrufberechtigte Bedarfsträger:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik;
- BG Verkehr;
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe;
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung;
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung;
- Bundesministerium für Gesundheit;
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, nukleare Sicherheit;
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen;
- Bundespolizeipräsidium;
- Bundesrechnungshof;
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;
- Bw Bekleidungsmanagement GmbH;
- Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH;
- Deutsches Jugendinstitut e. V.;
- Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.;
- Fraktion von Bündnis90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag;
- HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH;
- Informationstechnikzentrum Bund;
- Johann Heinrich von Thünen-Institut;
- Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen;
- Kraftfahrt-Bundesamt;
- Max Rubner-Institut;
- Paul-Ehrlich-Institut;
- Robert Koch-Institut;
- Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Jede Referenz muss einen Nettogesamtauftragswert, bei Projekten die ausschließlich Leistungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung enthalten, oder einen Netto-Anteilswert, wenn die Multi-Faktor-Authentifizierungslösung Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist, von mindestens 50.000,00 € haben.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die Referenzen müssen im Bereich der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Multi-Faktor-Authentifizierungslösungen des Herstellers RSA Security LLC. stattgefunden haben.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter muss folgender Mindestanforderung entsprechen:
- Fünf (5) von RSA Security LLC. zertifizierte Mitarbeiter im Bereich "Vertrieb von MFA-Lösungen"
- Vier (4) von RSA Security LLC. zertifizierte Mitarbeiter im Bereich "Techniker für MFA-Lösungen"
Zum Nachweis ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen und mit Ihrem Angebot einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Generalunternehmern/eignungsleihenden Unterauftragnehmern werden die Zahlen addiert. Dazu ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - das Dokument "Unternehmenszahlen" abzugeben.
Es wird ein Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Multi-Faktor-Authentifizierungslösungen (im Folgenden als MFA-Lösungen bezeichnet) des Herstellers RSA Security LLC. von 1.000.000,00 Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr gefordert.
Zum Nachweis ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen und mit Ihrem Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Das Dokument "Unternehmenszahlen" ist hierzu bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder von jedem eignungsleihenden Unterauftragnehmer mit Ihrem Angebot zu übersenden. In Summe müssen die eingereichten Umsätze den oben genannten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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