Ausschreibungsdetails
Erweiterung und der barrierefreien Erschließung“ am Objekt: Staatliche
Grundschule „Niedersalza“ in Nordhausen. Das Objekt liegt am Hüpedenweg 48 in
99734 Nordhausen.
Die GS Niedersalza wurde in den 50er Jahren erbaut und ab 2008 in Abschnitten
teilsaniert. Das Dach und die Fassade werden momentan, im Zuge einer ener-
getischen Sanierung der Außenhülle (Dach, WDVS, PV-Anlage, Fenster und
Außentüren), erneuert. Zusätzlich finden Arbeiten zur Erneuerung des digitalen
Ausbaus statt (Digitalpakt Schule). Es werden hier z.Z. rund 160 Schüler unterrichtet.
GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das
Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123
und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer
- Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§
123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können
präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines
Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den
Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu
erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die
Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des
Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des
Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur
Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung
ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer
Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A -
Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt.
Erweiterung und der barrierefreien Erschließung“ am Objekt: Staatliche
Grundschule „Niedersalza“ in Nordhausen. Das Objekt liegt am Hüpedenweg 48 in
99734 Nordhausen.
Die GS Niedersalza wurde in den 50er Jahren erbaut und ab 2008 in Abschnitten
teilsaniert. Das Dach und die Fassade werden momentan, im Zuge einer ener-
getischen Sanierung der Außenhülle (Dach, WDVS, PV-Anlage, Fenster und
Außentüren), erneuert. Zusätzlich finden Arbeiten zur Erneuerung des digitalen
Ausbaus statt (Digitalpakt Schule). Es werden hier z.Z. rund 160 Schüler unterrichtet.
- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem Angebot einzureichen),
- die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs.1 S.1 - Die Eigenerklärung ist zwingend mit dem Angebot
einzureichen!
- das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis,
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576,
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- das Formblatt „Unternehmensdaten“,
- Erklärung zu Unterauftragnehmern,
- Nachweis aktuelle Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungsssummen,
- Nachweis von mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren
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Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur Eignungsleihe,
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HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch
Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt wird.
2. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Eigenerklärung nach § 8
Abs. 1. S.1 ThürVgG, sowie der Vorlage der Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576!
3. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die
Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen gemäß
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Leistungsverzeichnis kann NICHT nachgefordert werden! Fehlt
dieses Schreiben/Formblatt bei Angebotsabgabe, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4
VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese
Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).
§ 134 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)
die betroffenen Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage
nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3
GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachungoder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
Ablauf der
Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und
Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
Vergabeverstoßes
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.
1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist
schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
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