1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Dienstleistungen für DEPATIS und Online-DiensteBeschreibung: Unterstützungsleistungen im Rahmen der Softwarepflege, der Weiterentwicklung und des Supports für das System DEPATIS und die Online-Dienste des Auftraggebers.Kennung des Verfahrens: 3dc88d20-ed73-44db-a733-ed18f34d5256Interne Kennung: BUL 75/24Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72262000Software-EntwicklungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72212000Programmierung von AnwendersoftwareZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72263000Software-Implementierung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt(DE212)Land: Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 14,832,000Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB, vgl. insbesondere ergänzende Datei "Eigenerklärung & Angebotsschreiben"
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Dienstleistungen für DEPATIS und Online-DiensteBeschreibung: Unterstützungsleistungen im Rahmen der Softwarepflege, der Weiterentwicklung und des Supports für das System DEPATIS und die Online-Dienste des Auftraggebers.Interne Kennung: BUL 75/24
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72262000Software-EntwicklungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72212000Programmierung von AnwendersoftwareZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72263000Software-Implementierung
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt(DE212)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 48Monat
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 14,832,000EuroHöchstwert der Rahmenvereinbarung: 25,000,000Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Durchschnittlicher JahresumsatzBeschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Vergabeunterlagen fordern für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 12.500.000 € netto. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens diesem Wert entsprechen. Anhand des Formblatts „Eigenerklärung & Angebotsschreiben“ hat der Bieter das Angebot zu erstellen. Dieses Formblatt muss der Bieter bei der Angebotsabgabe einreichen. In der Eigenerklärung sind insbesondere Angaben zum Bieter, zu den Ausschlussgründen sowie zu den Eignungskriterien zu machen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erfahrung anhand von geeigneten Referenzen. Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge oder IT-Projekte der letzten drei Kalenderjahre zu benennen. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die bis zu fünf Kalenderjahre zurückliegen. Die Anforderungen an die Referenzen sind im Formular „Referenzen zum Nachweis der Eignung“ detailliert dargestellt. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular „Referenzen zum Nachweis der Eignung“ zu nutzen. Dabei ist für jeden Referenzauftrag ein eigenes Formular auszufüllen, so dass mindestens drei Formulare einzureichen sind.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Das DPMA fordert eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Kalenderjahren. Das DPMA stellt an den Tätigkeitsbereich, in dem die Beschäftigten tätig gewesen sind, folgende Anforderungen (das heißt es dürfen bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl nur solche Beschäftigten berücksichtigt werden, die die folgenden Anforderungen erfüllen): Die Beschäftigten müssen in einem der nachfolgenden Bereiche in den letzten drei Kalenderjahren tätig gewesen sein • Entwicklung und Pflege von IT-Systemen mit zum Vertragsgegenstand vergleichbarer Komplexität und Technologie • Unterstützung des Anwendungsbetriebs von IT-Systemen mit zum Vertragsgegenstand vergleichbarer Komplexität und Technologie Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, welche in den vorgenannten Bereichen tätig gewesen sind, nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die mindestens in dem betreffenden Kalenderjahr in den vorgenannten Bereichen tätig gewesen sind. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der Bieter in den letzten drei Kalenderjahren im Durchschnitt mindestens über 20 Beschäftigte verfügte, die in den vorgenannten Bereichen tätig gewesen sind. Anhand des Formblatts „Eigenerklärung & Angebotsschreiben“ hat der Bieter das Angebot zu erstellen. Dieses Formblatt muss der Bieter bei der Angebotsabgabe einreichen. In der Eigenerklärung sind insbesondere Angaben zum Bieter, zu den Ausschlussgründen sowie zu den Eignungskriterien zu machen
5.1.10 ZuschlagskriterienBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird nur auf ein Angebot erteilt, das nicht im Rahmen der formellen Prüfung (Prüfung auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit), der Prüfung der Ausschlussgründe und der Eignungsprüfung sowie der Preisprüfung (Prüfung, ob Angebotspreise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen) ausgeschlossen wurde. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste der nicht ausgeschlossenen Angebote erteilt. Zuschlagskriterien sind zum einen der aus den Angebotspreisen ermittelte Bewertungspreis (vgl. Kapitel 6.1 der Bewerbungsbedingungen), der in Preispunkte umgerechnet wird (vgl. Kapitel 6.2), zum anderen die erreichte Leistungspunktzahl (vgl. Kapitel 6.3). Auf Grundlage der erreichten Preis- und Leistungspunkte wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt (vgl. Kapitel 6.4 der Bewerbungsbedingungen). Der Bewertungspreis wird dabei mit 30 % und die Leistung mit 70 % gewichtet.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809344
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeVerfahrensbedingungen:Sicherheitsüberprüfung ist erforderlichBeschreibung: Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bedingen Tätigkeiten, die künftig dem Geheimschutz oder dem Sabotageschutz unterliegen können. Das vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsausführung eingesetzte Personal muss sich auf Anforderung durch den Auftraggeber einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 SÜG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 SÜG oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG unterziehen. Soweit eine Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheimschutzes oder des Sabotageschutzes erforderlich wird, ist für bestehendes und neu eingestelltes Personal, das im Zusammenhang mit der Auftragsausführung eingesetzt wird, unverzüglich eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Personal, das die Sicherheitsüberprüfung nicht besteht, ist unverzüglich zu ersetzen.Bedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809344Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 30/03/202623:59Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Unterlagen können in den Grenzen des § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 31/03/202607:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinEs ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: neinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesOrganisation, die Angebote bearbeitet: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesIdentifikationsnummer: 9910308320Postanschrift: Zweibrückenstraße 12Ort: MünchenPostleitzahl: 80331NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt(DE212)Land: DeutschlandKontaktstelle: VergabestelleE-Mail: vergabestelle@dpma.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.dpma.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtIdentifikationsnummer: 022894990Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleOrganisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: ec56877c-b601-4ccb-8a53-cff40bdfc616- 03Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/02/202611:30Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch