Ausschreibungsdetails
2) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 17.11.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
Bezug des Bieters zu Russland;
Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Zur Grundlagenermittlung des notwendigen Sanierungsumfanges, wurde durch die GEFOMA GmbH mit Datum vom 29.09.2023 eine Vorplanung erstellt. In dieser Unterlage wurden zwei Varianten für die Sanierung entwickelt und im Nachgang
durch weitere Einsparpotentiale ergänzt. Für die weitere Planung und Ausführung wurde mit dem Nutzer die Ausführung der Variante 1 unter Beachtung der Einsparpotentiale aus der Ergänzung vom 19.10.2023 festgelegt. Das heißt als Fassade wird die vorhandene Einfachverglasung soweit wie möglich erhalten und wo erforderlich partiell ergänzt. Als Beleuchtung in den Kabinen werden jeweils 4 Lampen MGR-K 400-SON angesetzt. Alle weiteren Maßnahmen der Variante 1 aus dem Erläuterungsbericht sind Grundlage der weiteren Planungen. Die Unterlagen aus der Vorplanung werden als Planungsgrundlage dieser Ausschreibung zu Grunde gelegt.
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Stahnsdorfer Damm 81
14532 Kleinmachnow
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
- Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen: Mindestens 1 Referenz zur Objektplanung zum Um- oder Neubau eines Gewächshauses.
- Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen: Mindestens 1 Referenz zur Fachplanung Technische Ausrüstung zum Um- oder Neubau eines Gewächshauses.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Folgende Eigenerklärungen sind abzugeben/Nachweise vorzulegen (es handelt sich um Mindestanforderungen):
1. Ich/Wir erkläre/n, dass für das Projekt mind. ein/e Projektleiter/-in sowie mind. ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung –
2. Ich/Wir erkläre/n, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung –
3. Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten liegen als Anlage vor (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar). – Mindestanforderung –
Mindestanforderung:
Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mehr als 5 pro Jahr beträgt.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Mindestanforderung:
1. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ des Einzelbieters oder des bevollmächtigten Vertreters einer Bietergemeinschaft liegt als Anlage vor
und
2. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratender Ingenieur“ des Einzelbieters oder des bevollmächtigten Vertreters einer Bietergemeinschaft liegt als Anlage vor.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn geforderten Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Folgende Angaben sind zu machen:
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
Folgende Erklärungen sind abzugeben:
1. Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Mindestanforderung:
Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mind. 500.000 Euro p.a. und
Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart(en) von mind. 200.000 Euro p.a.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Das angebotene Honorar ist in die Preisblätter (Anlage B-02.1 und Anlage B-02.2) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Maßgeblich für die Wertung ist die Summe aus beiden Preisblättern. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben:
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Gewertet wird das in dem Preisblatt angegebene Honorar.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die volle Punktzahl (40 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis). Die resultierende Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens zu den nachfolgenden drei Themen enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
1. Thema: methodische Ansätze zur Qualitätssicherung, das Forschungsgewächshaus mit dem Ziel eines gesicherten Betriebs bis zum Jahr 2036 instandzusetzen
2. Thema: Terminplanung
3. Thema: Kostenkontrolle
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen bzw. Ansätze zur Umsetzung der Aufgabenstellung ‚Instandsetzung Forschungsgewächshaus‘ darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Dabei ist die vorhandene Vorplanung miteinzubeziehen.
Pro Thema werden 0 bis 20 Punkte vergeben:
0 Punkte: Das Konzept ist nicht nachvollziehbar:
- Wesentliche Probleme werden nicht oder nur ansatzweise erkannt oder
- die Darstellung ist nicht oder nicht nachvollziehbar beschrieben oder
- die Vorgehensweise ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht erfolgversprechend.
5 Punkt: Das Konzept ist trotz Einschränkungen noch (ausreichend) nachvollziehbar:
- Wesentliche Probleme werden ausreichend erkannt und
- die Vorgehensweise ist ausreichend nachvollziehbar und
- die Vorgehensweise ist im Hinblick auf die Zielerreichung ausreichend erfolgversprechend.
10 Punkt: Das Konzept ist mit geringen Einschränkungen (weitestgehend) nachvollziehbar:
- Wesentliche Probleme werden weitestgehend erkannt und
- die Vorgehensweise ist weitestgehend nachvollziehbar und
- die Vorgehensweise ist im Hinblick auf die Zielerreichung weitestgehend erfolgversprechend.
15 Punkte: Das Konzept ist ohne Einschränkungen nachvollziehbar und schlüssig:
- Wesentliche Probleme werden erkannt und
- die Vorgehensweise ist in jeder Hinsicht nachvollziehbar und schlüssig beschrieben und
- die Vorgehensweise ist im Hinblick auf die Zielerreichung in jeder Hinsicht erfolgversprechend.
20 Punkte: Das Konzept ist ohne Einschränkungen nachvollziehbar und schlüssig und enthält besonders kreative Ideen:
- Wesentliche Probleme werden erkannt und
- die Vorgehensweise ist in jeder Hinsicht nachvollziehbar und schlüssig beschrieben und
- die Vorgehensweise ist im Hinblick auf die Zielerreichung in jeder Hinsicht erfolgversprechend und
- das Konzept enthält besonders kreative Ideen.
Ausgangspunkt der Konzeptbewertung ist das schriftliche Konzept des Bieters. In der Summe können zu den drei Themen jeweils 20 Punkte, insg. also 60 Punkte erzielt werden.
In Addition beider Zuschlagskriterien Honorar/Preis und Konzept sind max. 100 Punkte erreichbar. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
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