Ausschreibungsdetails
Getreideernte:
Jährlich voraussichtlich ca. 1.400 ha zu bearbeitende Fläche (min. 1.100 ha und max. 1.700 ha Druschfrüchte). Davon sind:
•Bis zu ca. 900 ha Saatgetreide (W-Weizen, W-Gerste, W-Triticale, W-Roggen). Diverse Sorten bei den Getreidearten. Sehr intensiver Roggenanbau u.a. Hybridroggen Vermehrung.
•Bis zu ca. 300 ha konventioneller Raps.
•Verbleibende Flächen Futtergetreide/Körnermais.
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Los 2
Kartoffelernte:
Jährlich voraussichtlich ca. 275 ha zu bearbeitende Fläche (min. 250 ha und max. 350 ha Kartoffeln).
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Leistungszeitraum:
•Los 1: Getreideernte jährlich am 15.06. (erstmalig 2026) jährlich zum 15.11. (letztmalig 2029),
•Los 2: Kartoffelernte jährlich am 15.08. (erstmalig 2026) jährlich zum 30.11. (letztmalig 2029).
2. Eine Ortsbesichtigung der Flächen unter Beteiligung eines Vertreters der Wirtschaftsbetriebe Meppen bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird aufgrund der betroffenen Freiflächen und der Eigenart der ausgeschriebenen Leistungen nicht für erforderlich gehalten und mithin nicht angeboten.
3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.12.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Getreideernte:
Jährlich voraussichtlich ca. 1.400 ha zu bearbeitende Fläche (min. 1.100 ha und max. 1.700 ha Druschfrüchte). Davon sind:
•Bis zu ca. 900 ha Saatgetreide (W-Weizen, W-Gerste, W-Triticale, W-Roggen). Diverse Sorten bei den Getreidearten. Sehr intensiver Roggenanbau u.a. Hybridroggen Vermehrung.
•Bis zu ca. 300 ha konventioneller Raps.
•Verbleibende Flächen Futtergetreide/Körnermais.
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Leistungszeitraum:
•Los 1: Getreideernte jährlich am 15.06. (erstmalig 2026) jährlich zum 15.11. (letztmalig 2029).
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet:
•Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb.
•Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN).
Auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren.
Darüber hinaus können weitere atypische Gefahren, z. B. durch Fahrzeugverkehr im Wald oder auf der Freifläche, Stacheldraht oder herumliegende scharfe oder spitze Gegenstände, Bodenveränderungen, bauliche Anlagen und deren Reste, unebenes und unübersichtliches Gelände und weiteres mehr bestehen.
Das Betreten und der Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen geschieht auf eigene Gefahr der AN und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die AN übernimmt jedes sich im Zusammenhang mit dem Betreten/ dem Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen ergebende Risiko für Leben, Körper und Gesundheit sowie für die von ihm und ihren Erfüllungsgehilfen mitgeführten Sachen.
Die AN ist auf derartigen Flächen gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung sämtlicher Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflichten ausschließlich verantwortlich. Von dieser Risikoübernahme sind lediglich Schädigungen ausgenommen, für die die AG oder ihre Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen haften.
Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen.
Die AG haftet für schuldhaft von ihr verursachte Personenschäden. Gleiches gilt für jeglichen sonstigen Schaden im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Für fahrlässig herbeigeführte Sach- und sonstige Vermögensschäden haftet die AG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €;
Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 300.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Getreideernte jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Die Anlage „B-02b_Gerätekonzept“ des Loses 1 ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen und weist die technische Leistungsfähigkeit nach. Die darin enthaltenen Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Nachfolgend der Inhalt:
---Zu verwendender Technikeinsatz Los 1 (Mindestanforderung):
Zwei Doppelrotordrescher (zusammen Tagesleistung: 100 Hektar, kein Hybrid, sowie einer Minimumleistung von 450 KW und bodenschonendem Raupenlaufwerk, gleichartige Ersatzmaschine bei Havarie), ein Schlepper mit Mulde/ Bandwagen (mind. 30m3), ein Kompressor.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte".
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte".
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen zur Leistungsart Gertreideernte aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu Referenzen sind zulässig, müssen jedoch die geforderten Angaben enthalten und die Mindestanforderungen erfüllen. Die Nichteinhaltung von Anforderungen (insbesondere Mindestanforderungen) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren!
Mindestanforderungen zur Getreideernte Los 1:
Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr muss die Gesamtfläche der Referenz mindestens 300 ha betragen. Sammelreferenzen sind zulässig. Hier muss eine Einzelreferenz mindestens eine Fläche von 50 ha aufweisen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von mindestens 900 ha Getreideernte. In dieser Gesamt-Referenz-Fläche muss mindestens 300 ha zertifiziertes Vermehrungssaatgut-Getreide und mindestens 100 ha zertifiziertes Vermehrungssaatgut-Hybridroggen enthalten sein.
Kartoffelernte:
Jährlich voraussichtlich ca. 275 ha zu bearbeitende Fläche (min. 250 ha und max. 350 ha Kartoffeln).
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Leistungszeitraum:
•Los 2: Kartoffelernte jährlich am 15.08. (erstmalig 2026) jährlich zum 30.11. (letztmalig 2029).
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet:
•Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb.
•Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN).
Auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren.
Darüber hinaus können weitere atypische Gefahren, z. B. durch Fahrzeugverkehr im Wald oder auf der Freifläche, Stacheldraht oder herumliegende scharfe oder spitze Gegenstände, Bodenveränderungen, bauliche Anlagen und deren Reste, unebenes und unübersichtliches Gelände und weiteres mehr bestehen.
Das Betreten und der Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen geschieht auf eigene Gefahr der AN und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die AN übernimmt jedes sich im Zusammenhang mit dem Betreten/ dem Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen ergebende Risiko für Leben, Körper und Gesundheit sowie für die von ihm und ihren Erfüllungsgehilfen mitgeführten Sachen.
Die AN ist auf derartigen Flächen gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung sämtlicher Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflichten ausschließlich verantwortlich. Von dieser Risikoübernahme sind lediglich Schädigungen ausgenommen, für die die AG oder ihre Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen haften.
Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen.
Die AG haftet für schuldhaft von ihr verursachte Personenschäden. Gleiches gilt für jeglichen sonstigen Schaden im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Für fahrlässig herbeigeführte Sach- und sonstige Vermögensschäden haftet die AG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €;
Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 300.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Kartoffelernte jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Die Anlage „B-02b_Gerätekonzept“ des Loses 2 ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen und weist die technische Leistungsfähigkeit nach. Die darin enthaltenen Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Nachfolgend der Inhalt:
---Zu verwendender Technikeinsatz Los 2 (Mindestanforderung):
Roder Tagesleistung: 10 Hektar (gleichartige Ersatzmaschine bei Havarie), ein Schlepper mit Mulde/ Bandwagen (mind. 30m3).
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte".
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte".
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen zur Leistungsart "Kartoffelernte" aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu Referenzen sind zulässig, müssen jedoch die geforderten Angaben enthalten und die Mindestanforderungen zur jeweiligen Leistungsart erfüllen. Die Nichteinhaltung von Anforderungen (insbesondere Mindestanforderungen) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren!
Mindestanforderungen zur Kartoffelernte Los 2:
Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr muss die Gesamtfläche der Referenz mindestens 100 ha betragen. Sammel-Referenzen sind zulässig. Hier muss eine Einzelreferenz mindestens eine Fläche von 25 ha aufweisen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von mindestens 300 ha Kartoffelernte.
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