Ausschreibungsdetails
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen,
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine
Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss
die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit
dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für
sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss
die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom
Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die
Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die
Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung
entsprechend gesondert anfordern.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom
Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen
Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt
und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt
werden.
3. Im vorliegenden Verfahren findet eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, statt. Sofern sich im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge herausstellt, dass mehr als vier Bewerber zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sind, wird die Vergabestelle die eingegangenen Teilnahmeanträge gemäß den in dem "Kriterienkatalog Eignung" genannten Bewertungskriterien bewerten.
Hierbei wird wie folgt vorgegangen: Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend der im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl zwischen 0 bis 2. Die Punkte werden entsprechend dem Zielerfüllungsgrad der Anforderung vergeben und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor (GF) multipliziert. Das Produkt ergibt die sogenannte Eignungspunktzahl (EP) je Bewertungskriterium. Die Summe der Eignungspunkte ergibt maximal 200. Zur Sicherstellung eines qualitativen Mindestniveaus müssen 100 EP (50 % der Gesamtpunktzahl) der zu vergebenden Eignungspunkte erreicht werden. Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen die Eigenschaft "Öffentlicher Auftraggeber" und mindestens eine der vorgelegten Referenzen die Eigenschaft "Umfang" gemäß "Kriterienkatalog Eignung" erfüllen. Zudem muss in allen drei vorzulegenden Referenzen mindestens ein Bewertungspunkt erzielt werden. Nur soweit diese Anforderungen erfüllt sind, erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die vier bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich einen Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden die weiteren verbleibenden Plätze als belegt angesehen. Soweit bei Punktgleichheit mehr als vier Bewerber teilnahmeberechtigt sind, werden diese alle gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr als vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
4. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
5. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter
Ziffer 2.1.2 gilt für den Erfüllungsort: Die Leistung ist in der
Regel deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist
auch eine Leistungserbringung im Ausland erforderlich.
6. Die Bieter unterliegen der Meldepflicht finanzieller
Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren
gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2022/2560.
7. Die Bieter haben die Möglichkeit sich auf alle ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Zuschlagslimitierung dient der Vermeidung von wettbewerbshindernder Konzentration.
Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem Los zu ermöglichen, geben Sie dazu im Dokument "Angebotsformular" unter "ANMERKUNGEN DES BIETERS ZUM ANGEBOT" Ihre Los-Priorisierung im Fall des Zuschlages an. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (z. B. ein Angebot je Los) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus:
Priorität 1 = Los 1
Priorität 2 = Los 2
Priorität 3 = Los 3
Priorität 4 = Los 4
Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes beginnt nach der oben dargestellten Priorisierung zuerst in Los 1, dann in Los 2, dann in Los 3 und zuletzt in Los 4. Die Wirtschaftlichkeit wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welche Lose der Zuschlag erteilt werden kann.
Dieser Bieter wird somit für weitere Lose in der Bewertung nicht mehr berücksichtigt.
Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Nachunternehmerkonstellation, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften.
Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähigen Angebot vor, entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Losen bereits den Zuschlag erhält.
8. Abrufberechtigt sind:
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Fernstraßen-Bundesamt
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Erdölbevorratungsverband
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Germany Trade & Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Umweltbundesamt
Bundesnetzagentur
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Kraftfahrt-Bundesamt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Autobahn GmbH des Bundes
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Bundesministerium für Verkehr
Die Leistung wird in vier Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in vier Verfahren abgebildet werden:
- 99112/24/VV : 1 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 1: BMDS, ITZBund
- 99112/24/VV : 2 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 2: BMI, GB BMI
- 99112/24/VV : 3 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 3: BMV, GB BMV, BMUKN, BMWE, GB BMF (das hier vorliegende Verfahren)
- 99112/24/VV : 4 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 4: Restliche Bundesverwaltung
In dem vorliegenden Vergabeverfahren wird das Los 3 mit folgendem Umfang ausgeschrieben:
Los 3 - BMV, GB BMV, BMUKN,BMWE, GB BMF: 68.000,000,00 EUR (netto)
Die Rahmenvereinbarung wird für 24 Monate mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen.
Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach.
Bitte legen Sie zum Nachweis ein gültiges Zertifikat durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV oder eine Eigenerklärung, in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsystem sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, vor. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung.
Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. Implementierung von Qualitätssicherungssystemen wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
2 Punkte: Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV.
1 Punkt: Vorlage bzw. Eigenerklärung, dass ein Qualitätssicherungssystem in Ihrem Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 49 Abs. 1 VgV (z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) aktuell implementiert wird.
0 Punkte: Keine Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein oder keine Vorlage bzw. Eigenerklärung zur Implementierung eines Qualitätssicherungssystems in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV .
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Los zu erreichen ist.
(Textbaustein ist identisch zu "Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards". Nur aus technischen Gründen doppelt erwähnt.)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung der Beratung zu IT-Strategie und IT-Management ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Hierzu sind mindestens drei wertungsfähige vergleichbare Projektreferenzen einzureichen. Es erfolgt eine Bewertung von bis zu drei Referenzen, wobei alle zu wertenden Referenzen zunächst die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Mindestanforderungen
- Nennung Kurztitel des Referenzprojektes
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen
- Angabe des Umfangs der geleisteten Personentage
- Wert des Auftrages (in Euro netto)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen
- alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist),
- mindestens zwei der drei Referenzen müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt,
- Zusätzlich wird als Mindestanforderung definiert, dass mindestens eine der vorgelegten Referenz die Eigenschaft "Öffentlicher Auftraggeber" und mindestens eine der vorgelegten Referenz die Eigenschaft "Umfang" erfüllen muss,
- Darüber hinaus muss mindestens 1 Bewertungspunkt in allen drei vorzulegenden Referenzen erreicht werden.
Für die jeweilige Referenz werden Angaben berücksichtigt, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Anforderungen an die wertungsfähigen (Erfüllung der Mindestanforderungen) Referenzen:
Die Angaben in der Beschreibung Ihrer Referenz, die Angaben zum Auftraggeber sowie der Umfang (Personentage) des Auftrages pro Jahr werden wie folgt pro Referenz einzeln bewertet:
a.) Art der erbrachten Beratungsleistung:
Die Referenz stammt aus dem Bereich der gegenständlichen Beratungsdienstleistung wie Infrastrukturstrategie, Applikationsstrategie, Innovationsstrategie, Sourcingstrategie, Datenstrategie oder Souveränitätsstrategie.
b.) Öffentlicher Auftraggeber:
Die Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB.
c.) Umfang (geleistete Personentage)
Die Referenz weist einen Umfang von 150 abgerechneten Personentagen auf.
Drei der vorgelegten Referenzen werden jeweils mit 0 bis 2 Punkte bewertet.
2 Punkte: Die Referenz erfüllt alle Anforderungen von a, b und c.
1 Punkt: Die Referenz erfüllt die Anforderung von a. Zudem erfüllt sie die Anforderung von b oder c.
0 Punkte: Die Referenz erfüllt nicht die Anforderung a. Ebenso wenn nur eine Anforderung (a, b oder c) oder keine Anforderungen erfüllt werden.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Referenz zu erreichen ist.
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit".
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, muss für die jeweils zu vergebenem Punkte die kumulierte Anzahl an Beschäftigten erfüllt werden.
Die durchschnittliche jährliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden des Teilnehmenden im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
2 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt höher als 65.
1 Punkt: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt zwischen 49 bis 65.
0 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt unter 49.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 20 pro Los zu erreichen ist.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach.
Bitte legen Sie zum Nachweis ein gültiges Zertifikat durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV oder eine Eigenerklärung, in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsystem sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, vor. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung.
Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. Implementierung von Qualitätssicherungssystemen wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
2 Punkte: Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV.
1 Punkt: Vorlage bzw. Eigenerklärung, dass ein Qualitätssicherungssystem in Ihrem Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 49 Abs. 1 VgV (z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) aktuell implementiert wird.
0 Punkte: Keine Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein oder keine Vorlage bzw. Eigenerklärung zur Implementierung eines Qualitätssicherungssystems in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV .
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Los zu erreichen ist.
Zum Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung des Bewerbers und jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro ist eine Versicherungsbescheinigung oder eine Versicherungsbestätigung für den Auftragsfall vorzulegen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Millionen Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der allgemeine Jahresumsatz im gesamten Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 25 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit".
Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, muss der kumulierte Mindestjahresumsatz erreicht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI ent-scheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnach-weises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit".
Die vom Teilnehmenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung erwirtschafteten spezifischen Jahresumsätze werden mit 0 bis 2 Punkten bewertet.
2 Punkte: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegen höher als 17 Mio. EUR.
1 Punkt: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegen bei 12 Mio. EUR bis 17 Mio. EUR.
0 Punkte: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt unter 12 Mio. EUR oder es werden nicht für die letzten drei Geschäftsjahre Umsätze angegeben.
Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, müssen für die jeweils zu vergebenem Punkte die kumulierten Jahresumsätze erfüllt werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 20 pro Los zu erreichen ist.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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