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Evaluation der Kommunikations- und Aktivierungskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel"

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13.10.2025

13.11.2025 10:00

BfEE 24-09 Evaluation der Energiewechsel-Kampagne

1

Verfahren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

13.10.2025 06:34

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Evaluation der Kommunikations- und Aktivierungskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel"
Beschreibung: Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit soll die Energiewechsel-Kampagne als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie
den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Weiterentwicklung der Kampagne und
zur Optimierung des begleitenden Monitorings entwickelt werden.
Die Evaluation beinhaltet folgende Arbeitspakete:
- Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO (AP 1) und
- Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kampagne (AP 2).
Grundsätzlich soll sich die angewandte Methodik am Methodik-Leitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen des BMWE orientieren.
Kennung des Verfahrens: 0889a400-84e9-49c8-8078-f10b86912dad
Interne Kennung: BfEE 24-09 Evaluation der Energiewechsel-Kampagne
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Leistung kann weitgehend elektronisch erbracht werden und ist daher nicht ortsgebunden. Die Ergebnisse (Berichte, Protokolle etc.) müssen auf elektronischem Weg dem BAFA in Eschborn übersandt werden. Für einzelne Präsensveranstaltungen ist der Erfüllungsort Berlin für andere Eschborn (siehe Leistungsbeschreibung).
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.
evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Betrug oder Subventionsbetrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Bildung krimineller Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Insolvenz: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Interessenkonflikt: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Rein nationale Ausschlussgründe: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Schwere Verfehlung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Evaluation der Kommunikations- und Aktivierungskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel"
Beschreibung: Nach etwa 3,5 Jahren Laufzeit soll die Energiewechsel-Kampagne als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie
den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Weiterentwicklung der Kampagne und
zur Optimierung des begleitenden Monitorings entwickelt werden.
Die Evaluation beinhaltet folgende Arbeitspakete:
- Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO (AP 1) und
- Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kampagne (AP 2).
Grundsätzlich soll sich die angewandte Methodik am Methodik-Leitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen des BMWE orientieren.
Interne Kennung: BfEE 24-09 Evaluation der Energiewechsel-Kampagne
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im Energiebereich
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Leistung kann weitgehend elektronisch erbracht werden und ist daher nicht ortsgebunden. Die Ergebnisse (Berichte, Protokolle etc.) müssen auf elektronischem Weg dem BAFA in Eschborn übersandt werden. Für einzelne Präsensveranstaltungen ist der Erfüllungsort Berlin für andere Eschborn (siehe Leistungsbeschreibung).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8Monat
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.
evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
+49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: - Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw. Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft
- Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Angaben zu den Erfahrungen und Referenzen sowie deren Aufgabe im
Team; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbrin-gungszeitraums
(Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
- Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters und ständigen Ansprechpartne-rin oder Ansprechpartners mit Angaben zu relevanten
Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbrin-gungszeitraums
(Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagenaufgeführt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/11/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=808311
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=808311
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/11/202510:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG
- Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 13/11/202510:15
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin.
Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Identifikationsnummer: 991-00227BMWE-86
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Ort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de
Telefon: 000
Internet-Adresse: https://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Identifikationsnummer: 991-01692-22
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: acc82540-2714-49da-9613-6bdc8eb005c3- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/10/202509:08
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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