Ausschreibungsdetails
Die Termine für die Ortsbesichtigung sowie die Ansprechpersonen für die Terminvereinbarungen einschließlich der Angaben für eine erfolgreiche Ortsbesichtigung sind aus den Bewerbungsbedingungen in Ziffer 1 und 3, Anlage A-01 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
---
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
- elektronische Angebote in Textform; Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen)
- elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen)
- elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel; Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01 der Vergabeunterlagen).
---
Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen sowie die e VergabeApp (Crypto Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA Web und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform be-stimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA Web bzw. der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf http://www.evergabe-online.info bereit.
Nach den Nutzungsbedingungen der e Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 13.11.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammen-hang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ der Vergabeunterlagen Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---
Für das Angebot sind die beigefügten Leistungsverzeichnisse (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Leistungsverzeichnis ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können (weitere Informationen sind aus den Bewerbungsbedingungen Ziffer 8, Anlage A-01 der Vergabeunterlagen zu entnehmen).
---
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes über die e Vergabe Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot zu diesem Los automatisch aus der Wertung genommen, sodass pro Los immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet
---.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
---
Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht.Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen .
---
Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 VgV verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
---
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Der Bieter ist bis zum 09.02.2026 an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen, den Zuschlag erhält der Nächstplatzierte. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
---
Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Erklärung, dass
- keine Person, die meinem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i. S. d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten:
Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel.
- mein Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
- mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
- sich mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- mein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat.
- mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nr. 1).
- mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nr. 3).
- mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Nr. 4).
- für mein Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nr. 5).
- mein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nr. 6).
- mein Unternehmen bis zum heutigen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nr. 7).
- mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat (Nr. 8).
- mein Unternehmen nicht
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen (Nr. 9),
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte (Nr. 9), oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nr. 9)
- keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
- keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
- keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
- keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vorliegen, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
- keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen, die nach § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden sind.
2) Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland
Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Hierzu ist eine Erklärung der Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer der Vergabestelle vorzulegen. Die Erklärung befindet sich in der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen.
3) Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
Erklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.
- Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der AN, mindestens folgende Vorgaben einzuhalten:
- Vorgaben des Herstellers.
- Diese ist durch den AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette /Prüfaufkleber an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung.
2) Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA)
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: gern. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate), in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
- Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.
- Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten.
3) Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet)
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.
- Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten.
- Dabei hat der AN auch mind. eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchzuführen.
4) Sicherheitstechnische Prüfung
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen (gilt jedoch nur für kraftbe -tätigte Anlagen für die eine sicherheitstechnische Prüfung gern. ASR A 1. 7 erforderlich ist):
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
- Ist nach ASR A 1. 7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen.
- Ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.
5) Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4:
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
- Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt.
- Diese hat der AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber, an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung.
- Diese hat der AN, zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.
Hinweis: Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde, für einige Anlagen, bisher noch nicht durchgeführt. Daher hat der AN die erste DGUV - Prüfung, mit der ersten Wartung durchzuführen.
6) zusätzliche Dokumentation
Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten (gern. Beispiel, siehe Anlage
C-04-Muster - Bestandsliste vom AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE gibt es eine separate Bestandsliste. Der Datenaustausch erfolgt im Dateiformat: MS - Excel, ohne Einschränkungen (Schreibschutz, Sperrungen, Copyright etc.). Diese Bestandslisten werden (erstmalig) von der AG zur Verfügung gestellt (via E-Mail). Zur Pflege der Bestandslisten (durch den AN) gehören z. B.:
- Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. Sowie die Vervollständigung der Liste, entsprechend der Vorgaben der AG.
- Eintragung der aktuellen und nächsten Leistungserbringung.
- Empfehlung von lnstandsetzungsmaßnahmen.
- Festlegen der Priorität für lnstandsetzungsmaßnahmen.
- Die Dokumentation der erbrachten Leistungen.
Für die Pflege der Bestandslisten durch den AN hat der AN in diesem Fall ein eigenen PC, z. B. Laptop zur Verfügung zu stellen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
1) Bundespolizei
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten mindestens 1 Kalenderwoche vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vorna-men, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
2) Alle weiteren bundeseigene Liegenschaften
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, Wartung und Prüfung von hand - kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
1) Erklärung, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2) Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
3) Erklärung, dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
4) Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
5) Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
6) Erklärung, dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV – Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Zuständige Handwerkskammer:
- Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“,
- Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7,
- Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100).
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Los 1:
- Referenz 1 über Wartung und Prüfung von handbetätigten Türen, mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 180 Anlagen mit den Angaben Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart und Ansprechperson mit Name, Telefonnummer E-Mail-Adresse,
- Referenz 2 über Wartung von großen kraftbetätigten Schiebetoranlagen bzw. Hangartoren, mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 1 Anlage (Höhe des Tores: > 5.000 mm; Breite des Tores: > 15.000 mm) mit Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart und Ansprechperson mit Name, Telefonnummer E-Mail-Adresse,
Referenz 3 über DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 10 Anlagen mit Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart und Ansprechperson mit Name, Telefonnummer E-Mail-Adresse.
1) Angaben bei Bietergemeinschaften:
Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds (Mitglied der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Loses und des (Teil-)Leistungsbereiches und Umfang)
2) Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen:
Teilleistungen, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Beschreibung des (Teil-)Leistungsbereiches und Umfang)
3) Eignungsleihe:
Erklärung, dass für die Erbringung meiner/unserer Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Bei Ja, sind die Aspekte der Eignungsleihe zu benennen.
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Leistungsverzeichnis als Festpreis gelten.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.
- Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der AN, mindestens folgende Vorgaben einzuhalten:
- Vorgaben des Herstellers.
- Diese ist durch den AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette /Prüfaufkleber an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung.
2) Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA)
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: gern. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate), in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
- Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.
- Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten.
3) Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet)
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.
- Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten.
- Dabei hat der AN auch mind. eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchzuführen.
4) Sicherheitstechnische Prüfung
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen (gilt jedoch nur für kraftbe -tätigte Anlagen für die eine sicherheitstechnische Prüfung gern. ASR A 1. 7 erforderlich ist):
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
- Ist nach ASR A 1. 7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen.
- Ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.
5) Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4:
- Erfolgt durch den AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung.
- Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt.
- Diese hat der AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber, an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung.
- Diese hat der AN, zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.
Hinweis: Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde, für einige Anlagen, bisher noch nicht durchgeführt. Daher hat der AN die erste DGUV - Prüfung, mit der ersten Wartung durchzuführen.
6) zusätzliche Dokumentation
Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten (gern. Beispiel, siehe Anlage
C-04-Muster - Bestandsliste vom AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE gibt es eine separate Bestandsliste. Der Datenaustausch erfolgt im Dateiformat: MS - Excel, ohne Einschränkungen (Schreibschutz, Sperrungen, Copyright etc.). Diese Bestandslisten werden (erstmalig) von der AG zur Verfügung gestellt (via E-Mail). Zur Pflege der Bestandslisten (durch den AN) gehören z. B.:
- Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. Sowie die Vervollständigung der Liste, entsprechend der Vorgaben der AG.
- Eintragung der aktuellen und nächsten Leistungserbringung.
- Empfehlung von lnstandsetzungsmaßnahmen.
- Festlegen der Priorität für lnstandsetzungsmaßnahmen.
- Die Dokumentation der erbrachten Leistungen.
Für die Pflege der Bestandslisten durch den AN hat der AN in diesem Fall ein eigenen PC, z. B. Laptop zur Verfügung zu stellen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 4 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, Wartung und Prüfung von hand - kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
1) Erklärung, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2) Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
3) Erklärung, dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
4) Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
5) Ich erkläre, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
6) Erklärung, dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV – Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist. Zuständige Handwerkskammer:
- Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“,
- Nachweis: Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7,
- Nachweis: befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100).
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Los 2:
- Referenz 1 über Wartung und Prüfung von handbetätigten Türen, mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 300 Anlagen mit Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart und Ansprechperson mit Name, Telefonnummer E-Mail-Adresse,
- Referenz 2 über Wartung von kraftbetätigten Toranlagen, mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 2 Anlagen mit Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart und Ansprechperson mit Name, Telefonnummer E-Mail-Adresse,
- Referenz 3 über DGUV – Prüfung für hand – und kraftbetätigten Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 140 Anlagen mit Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl, Leistungszeitraum, Leistungsart und Ansprechperson mit Name, Telefonnummer E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den Wartungs- und Prüfungsleistungen je Referenz in den Losen 1 und 2 die Mindestanforderungen zum jährlichen Leistungsumfang erreicht.
1) Angaben bei Bietergemeinschaften:
Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds (Mitglied der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Loses und des (Teil-)Leistungsbereiches und Umfang)
2) Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen:
Teilleistungen, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Beschreibung des (Teil-)Leistungsbereiches und Umfang)
3) Eignungsleihe:
Erklärung, dass für die Erbringung meiner/unserer Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Bei Ja, sind die Aspekte der Eignungsleihe zu benennen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04 der Vergabeunterlagen) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Leistungsverzeichnis als Festpreis gelten.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
0b678c4f-cd5a-4f86-9b00-53547cedf9b1