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Wartungsvertrag passive Netzwerktechnik

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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08.10.2025

07.11.2025 11:00

27/25

1

Verfahren

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

08.10.2025 05:30

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Wartungsvertrag passive Netzwerktechnik
Beschreibung: Wartungsvertrag passive Netzwerktechnik gemäß Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen
Kennung des Verfahrens: 5e9b4e0d-ad30-44d9-85d0-067c92ab4460
Interne Kennung: 27/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 32400000Netzwerke
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12205
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5 Liegeschaften der BAM in Berlin und Baruth/Mark gemäß Leistungsbeschreibung
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 900,000Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.

Es gilt deutsches Recht.

Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz bzw. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister an.

Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).

Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB – unter Verwendung der Vorlage „Selbstauskunft des Bieters“.
Rein nationale Ausschlussgründe: Nachweis des Vorliegens bzw. Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2 Mio. Euro. (A)
Mindestanforderung: Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit.
• Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“. (A)
• Eigenerklärung Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (I)
• Eigenerklärung Sanktionen Russland (A)
• Erklärung IT Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit (A)
• Leistungsnachweis zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand bzw. Referenzen
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Wartungsvertrag passive Netzwerktechnik
Beschreibung: Wartungsvertrag passive Netzwerktechnik gemäß Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen
Interne Kennung: 27/25
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 32400000Netzwerke
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Liegenschasften der BAM in Berlin und Baruth/Mark gemäß Leistungsbeschreibung
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2Jahr
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Maximal-Laufzeit beträgt 48 Monate
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 900,000Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: gemäß Eignungsanforderungen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß gem. § 58 Abs. 1 VgV i. V. m. § 127 Abs. 1 GWB erteilt.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert erteilt.

Die Wertung der Angebote erfolgt zu den nachstehenden Kriterien:
- Aufstellung Nr. 1 bis 3 gemäß Anlage Antwortformular mit maximal 120 Punkten.
Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis (geringster Endpreis) gem. Preisblatt stellt den Referenzangebotspreis (Minimalwert) dar und erhält 70 Punkte. Die Anzahl der Punkte der weiteren Anbieter errechnet sich nach dem prozentualen Abstand zum besten Wert.
Formel: Minimalwert x 70/ Bieterwert

Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält dann den Zuschlag.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=807473
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=807473
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/11/202511:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Eignungsanforderungen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 07/11/202511:30
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-400
Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Identifikationsnummer: 991-06480-14
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12205
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Beschaffung, Materialwirtschaft
E-Mail: veli.bingoel@bam.de
Telefon: +49 30-81042140
Fax: +49 30-810472140
Internet-Adresse: http://www.bam.de
Beschafferprofil - URL: http://www.bam.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e438dbb7-39cc-4f75-ba9b-0ec8954bf6c5- 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/202511:56
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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