Ausschreibungsdetails
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Unternehmensdaten
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Beratung, Beschaffung, Erstellung und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken/Tabellen etc., redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Proof-Herstellung, Vorlagenherstellung (Print und Digital), Druckabwicklung, etc.),
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1 - Nachweis für gestalterische Kompetenz
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Die Referenz muss mindestens folgende Publikation (Magazin, Heft, Broschüre) mit Gestaltung und Vorlagenherstellung auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Design) umfassen.
● Mindestumfang: 8 Seiten
● Die Referenz muss jeweils mindestens 3 Seiten mit Bildern, jeweils mindestens 3 Seiten mit Infografiken/Schaubildern und/oder Tabellen sowie verschiedene Textsorten (z. B. Überschriften, Aufzählungen, Fließtext, Bildunterschriften) enthalten.
Referenzobjekt 2 - Nachweis für Kompetenz Illustration
Vom Bieter sind zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzen als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Illustration (von Personen/Charakteren, z. B. Comic-Form) und Vorlagenherstellung (Print und Digital) von mindestens zwei selbst erstellten Illustrationen, die in einer Publikation erschienen ist, z. B. in einem Magazin, Heft, Broschüre, Buch, Faltblatt, als Plakat, Kartenspiel, Comic, Bastelbogen oder im Social Media o. ä. Dabei kann es sich um redaktionellen wie werblichen Inhalt handeln.
● Die Illustration weist einen wiederkehrenden und einheitlichen Zeichenstil sowie ein wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept auf.
Referenzobjekt 3 - Nachweis für die Kompetenz Online-Gestaltung
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
● Es handelt sich um Online-Banner oder Social-Media-Posts (mindestens 2 veröffentlichte Motive einer Kampagne oder Reihe), die selbst konzipiert und realisiert wurden.
Für die Referenzen ist die PDF-Vorlage "09_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
● Ansprechperson Auftragsabwicklung/Beratung + Vertretung
● Ansprechperson grafische Gestaltung + Vertretung:
Mindestanforderung für die Hauptansprechperson und Vertretung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design oder Kommunikationsdesign
● Ansprechperson für Illustrationen + Vertretung
● Ansprechperson Vorlagenherstellung (Print und Digital) + Vertretung:
Mindestanforderung für die Hauptansprechperson und Vertreter: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind im Vordruck "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
Zusammen mit dem Angebot sind Gestaltungsentwürfe (in digitaler Form, als PDF-Datei über die eVergabe) einzureichen.
Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad die auftragsbezogenen technischen/qualitativen und ästhetischen Anforderungen vom Bieter erfüllt werden können.
Die Leistungskriterien sowie die zugehörige Bewertungsmatrix zur Entwurfserstellung sind im Dokument "10_Leistungskriterien für die Erstellung von Entwürfen" beschrieben. Die Materialien für die Entwurfserstellung sind im gesonderten Dokument "11_Materialien_Entwurfserstellung" enthalten. Zu jedem Leistungskriterium wird jeweils nur eine Entwurfs-Variante berücksichtigt. Reichen Sie mehr als die geforderte Anzahl an Entwürfe ein, entscheidet das Los, welche Variante zu einem Leistungskriterium in die Wertung gelangen. Weitere Varianten der Entwürfe sowie Entwürfe, die nicht innerhalb der Angebotsfrist elektronisch eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.
Bewertung der Entwürfe
Die anonymisierten Entwürfe (d. h. Angaben die Rückschlüsse auf die Bieter in Form von Personen, Namen, Firmenangaben o. ä. geben, werden von der Vergabestelle geschwärzt, sofern nicht bereits durch den Bieter erfolgt) werden vom Beschaffungsamt dem/der 1. und 2. Bewerter/-in der bpb vorgelegt und von diesen in Bezug auf die Erfüllung des im Dokument "10_Leistungskriterien für die Erstellung von Entwürfen" genannten Erwartungshorizonts geprüft.
Beide Bewerter/-innen finden dann ein gemeinsames Bewertungsergebnis. Das Beschaffungsamt prüft anschließend neben den fachlichen Aspekten insbesondere den bei der Bewertung angesetzten Maßstab im Hinblick auf Transparenz, Gleichmäßigkeit und Proportionalität auf Richtigkeit. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Prüfungs- und Wertungsdokumentation erstellt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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