Ausschreibungsdetails
Der Auftragnehmer muss zunächst die vorhandenen Funktionalitäten (www.Radroutenplaner-Deutschland.de) einschl. der vorhandenen Schnittstellen zu regionalen Systemen übernehmen oder neu abbilden. Der Übergang für die Partner (zuliefernde Systeme der Länder) und Nutzer soll möglichst bruchlos sein.
Das Produkt Radroutenplaner Deutschland ist qualitativ weiterzuentwickeln und der Betrieb soll eine flächendeckende Verfügbarkeit und Berechnung von Routen in ganz Deutschland sicherstellen. Eine alternative Berechnung von Routen in Ländern, die über kein Partnersystem verfügen, ist erforderlich. Der RRP-D soll die Angebote der Länder verknüpfen und eine qualitative adäquate Alternative für Bereiche ohne Partnersysteme bieten.
Hierzu prüft der Auftragnehmer verfügbare Grundlagen (externe Routingdaten oder Dienste). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Alternativ-System vor und stellt sicher, dass die qualitativen Anforderungen umgesetzt werden.
Für optionale Weiterentwicklung, Service-, Support- und Unterstützungsleistungen ist zudem ein Kontingent von bis zu 150 Personentagen vorgesehen. Eine Abrufverpflichtung des AG, weder teilweise noch vollständig, für diese zusätzlichen Dienstleistungen besteht nicht.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Der Auftragnehmer muss zunächst die vorhandenen Funktionalitäten (www.Radroutenplaner-Deutschland.de) einschl. der vorhandenen Schnittstellen zu regionalen Systemen übernehmen oder neu abbilden. Der Übergang für die Partner (zuliefernde Systeme der Länder) und Nutzer soll möglichst bruchlos sein.
Das Produkt Radroutenplaner Deutschland ist qualitativ weiterzuentwickeln und der Betrieb soll eine flächendeckende Verfügbarkeit und Berechnung von Routen in ganz Deutschland sicherstellen. Eine alternative Berechnung von Routen in Ländern, die über kein Partnersystem verfügen, ist erforderlich. Der RRP-D soll die Angebote der Länder verknüpfen und eine qualitative adäquate Alternative für Bereiche ohne Partnersysteme bieten.
Hierzu prüft der Auftragnehmer verfügbare Grundlagen (externe Routingdaten oder Dienste). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Alternativ-System vor und stellt sicher, dass die qualitativen Anforderungen umgesetzt werden.
Für optionale Weiterentwicklung, Service-, Support- und Unterstützungsleistungen ist zudem ein Kontingent von bis zu 150 Personentagen vorgesehen. Eine Abrufverpflichtung des AG, weder teilweise noch vollständig, für diese zusätzlichen Dienstleistungen besteht nicht.
Die geltenden vergaberechtlichen Gesetze und Vorgaben sind einzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
1
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
• aktiver Betrieb eines Dienstes für das Planen von Radtouren
• Geodatenmanagement inkl. Qualitätsmanagement
• Begleitung von überregionalen Gremien/Arbeitsgruppen mit Bezug zum Radverkehr
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Über die vergangenen drei (3) Geschäftsjahre müssen mindestens zwanzig (20) Beschäftigte durchschnittlich beschäftigt worden sein.
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
• aktiver Betrieb eines Dienstes für das Planen von Radtouren
• Geodatenmanagement inkl. Qualitätsmanagement
• Begleitung von überregionalen Gremien/Arbeitsgruppen mit Bezug zum Radverkehr
Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind folgende Zuschlagskriterien vorgegeben: Preis/Kosten zu 30%
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind folgende Zuschlagskriterien vorgegeben: Qualität zu 70%
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die ggf. als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM sodann anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen!
In Bezug auf das jeweilige Kriterium können sodann Punkte nach dem nachstehend aufgeführten Bewertungsschema erzielt werden.
Ausarbeitung der Ausführungsbeschreibung
Die Herangehensweise und Methode sollen in Kurzform beschrieben werden (ausreichend, 1 Punkt). Hierzu soll insbesondere darauf eingegangen werden, wie bis zur Fertigstellung der IT-Anwendung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber Zeitverzüge vermieden sowie die angestrebte Qualität sichergestellt werden kann (zufriedenstellend, 2-3 Punkte). Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, wie die Integration weiterer Radroutenplaner der Länder vorgenommen bzw. Alternativlösungen implementiert werden können und wie mit Anpassungen der Schnittstelle umgegangen wird (überdurchschnittlich, 4-5 Punkte).
praxisnaher Bezug und Verwendung von Quellen/Referenzen
Die Angabe der Projektbeteiligten mit Referenzen belegen Fachkompetenz (ausreichend, 1 Punkt). Stellen Sie die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise zur beschriebenen Leistung mit einem praxisnahen Bezug dar (zufriedenstellend, 2-3 Punkte). Der Nachweis von Referenzen oder Projekten mit vergleichbaren Voraussetzungen bzw. einem thematischen Bezug (Radtourenplanung) belegen eine Bewertung über den Anforderungen (überdurchschnittlich, 4-5 Punkte).
Übersichtlichkeit und Verständlichkeit des Angebots
Der Auftraggeber erwartet hinsichtlich der Ausarbeitungen, dass der Bieter ein gutes Verständnis für die Aufgabenstellung erkennen lässt und die kurze Ausführungsform nachvollziehbar und verständlich ist (ausreichend, 1 Punkt). Abschließend müssen die Ausführungen des Bieters einen effektiven Projektablauf Bewerbungsbedingungen und eine termintreue Umsetzung erkennen lassen (zufriedenstellend, 2-3 Punkte). Erfahrungsgemäße Verzögerungen und Hindernisse werden vorausschauend erkannt und Lösungsmöglichkeiten, bzw. Umgehungen aufgezeigt (überdurchschnittlich, 4-5 Punkte).
P Max P Gew Gew P Max
Ausarbeitung der Ausführungsbeschreibung 5 6 30
praxisnaher Bezug und Verwendung von Quellen/Referenzen 5 5 30
Übersichtlichkeit und Verständlichkeit des Angebots 5 2 10
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
- Vergabekammer des Bundes-
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
- Vergabekammer des Bundes-
37e586ac-c4a1-42e6-8957-2b0f393fe55d