Ausschreibungsdetails
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
ATV DIN 18299 Baustelleneinrichtung
ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
ATV DIN 13360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Beschreibung
- Rückbau der Bestands-Dachhaut einschließlich der Drahtverglasung (ca. 3.800 m2) und ihrer Auflagerprofile (ca. 90 t),
- Rückbau nicht mehr benötigter Traversen- und Zusatzkonstruktionen im Bereich der historischen Dachbinder (ca. 27 t),
- Rückbau der an den Bindern und Traversen befestigten, teilweise mittragenden Wartungsstege und Zwischenkonstruktionen (ca. 32 t),
- Rückbau der historischen Lichtdecken einschließlich Verglasung (ca. 1.750 m2), Stahlträgerroste (ca. 60 t) und massiv als Steineisendecken ausgebildeter Randstreifen (ca. 120 m3),
- Trockenstrahlen der zu erhaltenden historischen Binderkonstruktionen (ca. 3.000 m2 Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2) zur Entfernung bleihaltiger Beschichtungen,
- Sichtprüfung und weitergehende Untersuchungen durch nach DIN EN ISO 9712 in allen Stufen qualifiziertes und zertifiziertes Personal, Schadenskartierung der historischen Konstruktionen und darauf aufbauend Werkstatt- und Montageplanung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nach Vorgabe von und in Abstimmung mit dem Objekt- und Tragwerksplaner einschließlich erforderlicher statischer Nachweise und Nachweise der Resttragfähigkeit geschädigter Stäbe, Schraub- und Nietverbindungen,
- Ausführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen nach Freigabe der Werkstatt- und Montageplanung,
- Austausch von Teilen der historischen Konstruktionsglieder, z. B. Pfetten, Kehl- und Gratsparren (ca. 130 t) nach Vorgabe der Tragwerksplanung und dafür erforderliche Herstellungs- Werkstatt- und Montageplanung sowie statischer Nachweise,
- Einbau erforderlicher Zusatztragglieder, Walz- und Vierendeelträger, Traversen und Stahlrahmensysteme für die spätere Abhängung der Lichtdecken (ca. 200 t und ca. 5.000 m2 Vorbereitungsgrad Sa 2 1/2) und dafür erforderliche Herstellungs- Werkstatt- und Montageplanung einschließlich statischer Nachweise,
- Vorrüstung der vom Tragwerksplaner vorgegebenen Schnittstellen zur Abhängung der Lichtdeckenkonstruktion durch den AN Lichtdecken und Gitterroste unterhalb des Stahlbaus,
- Vorrüstung der vom Tragwerksplaner vorgegebenen Schnittstellen zur Montage der Glasdachkonstruktion durch den AN Glasdächer,
- Aufbringen von Korrosionsschutz-Beschichtungssystemen auf sämtliche sanierte und neu eingebaute Stahlteile, (ca. 8.000 m2),
- Aufbringen einer reaktiven Brandschutzbeschichtung auf ausgewählten Bauteilen (ca. 350 m2),
- Deckbeschichtung aller Bauteile, (ca. 8.350 m2),
- Dokumentation aller Leistungen gemäß projektbezogener Dokumentationsrichtlinie.
Termine
Leistungsbeginn: 02/2026
Ausführungsbeginn auf der Baustelle: 05/2026
Ausführungsende: 12/2029
Verbindliche Einzelfristen - Alle Fristen gemäß anliegendem Bauzeitenplan.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Referenzbescheinigungen für Bauleistungen:
Referenzen mit Vorlage der Referenzbescheinigung (VHB FB 444) oder gleichwertiger Referenzbescheinigungen
Mit dem Angebot sind Referenzbescheinigungen des Bieters vorzulegen.
Hinweis: Bei präqualifizierten Firmen wird die Eignung anhand der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen geprüft. Sollten die dort hinterlegten Referenzen den hier geforderten Anforderungen nicht entsprechen, müssen präqualifizierte Bieter mit dem Angebot geeignete Referenzen einreichen.
Allgemeine Angaben zu Referenzbescheinigungen
Die Referenzbescheinigungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Referenzgeber (Bauherr/Auftraggeber) oder deren Vertretung mit
namentlicher Benennung, Anschrift und Kontakt (Telefon, Email)
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- Ausgeführte Leistung, bei Gewerkebündelung z.B. erweiterte Rohbau oder
Generalunternehmer Angabe der Einzelleistungen (Gewerke)
- Ort der Ausführung (Ort/Straße)
- Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn und Baufertigstellung
- Vertragliche Bindung des Referenznehmers: Hauptauftragnehmer, ARGE-
Partner, Nachunternehmer
- Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung
des PQ-Verfahrens auf die sich die Referenz bezieht
- Art der Baumaßnahme: Neubau, Umbau, Denkmal
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich ggf. Feststellungen, die während der Abwicklung
gemacht wurden, wie
- Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
- die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
- wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der
Bauausführung
- dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
- die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend
verweigert
- wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
- Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
Bei Referenzbescheinigungen für Einzelleistungen ist der vom Betrieb
erbrachte maßgebliche Leistungsumfang stichwortartig zu benennen unter
Angabe von:
- den ausgeführten Mengen (z. B. m³, m², m, St, t, kg)
- dem Auftragswerts der ausgeführten Einzelleistungen in Euro netto.
- der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
Bei der Leistung Stahlbau im Bestand sind außerdem die besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen stichwortartig anzugeben.
1.1 Referenzbescheinigungen für Einzelleistung Stahlbau im Bestand
Es sind Referenzbescheinigungen von maximal 2 abgeschlossenen
Bauvorhaben mit Angaben zu im eigenen Betrieb maßgeblich erbrachten
Bauleistungen aus dem Bereich Stahlbau vorzulegen. Die Bauvorhaben müssen im Bestand ausgeführt worden sein. Die Referenzen müssen in Summe einen Auftragswert von mindestens 1.000.000 Euro netto aufweisen. Die Ausführung der Leistungen muss in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren liegen.
1.2 Referenzbescheinigungen für Einzelleistung Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauteilen im Bestand
Es sind Referenzbescheinigungen von maximal 3 abgeschlossenen
Bauvorhaben mit Angaben zu erbrachten Bauleistungen aus dem Bereich Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen vorzulegen (bei Nachunternehmereinsatz ist dessen Eignung für durch entsprechende Referenzbescheinigungen nachzuweisen). Die Bauvorhaben müssen im Bestand ausgeführt worden sein. Die Referenzen müssen in Summe einen Auftragswert von mindestens 500.000 Euro netto aufweisen. Die Ausführung der Leistungen muss in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren liegen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität:
Zusätzliche Eignungsnachweise zur technischen Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis der Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten
Mit dem Angebot ist bei inländischen Bietern eine gültige Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband für Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein) vorzulegen, bei ausländischen Bietern ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis.
2. Nachweis Befähigung zur Herstellung von Tragkonstruktion aus Stahl
Mit dem Angebot ist ein gültiges EG-Zertifikat für das Schweißen der Tragkonstruktion aus Stahl, für mindestens die Ausführungsklasse EXC2 gemäß DIN EN 1090-1: 2012-02 für alle Arten der im LV beschriebenen Stahlbauarbeiten, vorzulegen durch:
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauten nach DIN EN 1090-2: 2024-09 (Abschnitt 7) oder DIN EN 1090-2: 2018-09 (Abschnitt 7).
Als Eignungsnachweis gilt alternativ (gem. Liste der Technischen Baubestimmungen vom 12.04.2024 (VVTB Bln):
- ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN
1090-1: 2012-02, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle
entsprechend DIN EN 1090-1: 2012-02 zertifiziert ist;
oder:
- ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2: 2011-10 bzw. DIN EN 1090-2:2018-09 in Verbindung mit
DIN EN 1090-1: 2012-02, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes
Schweißzertifikat.
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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