Ausschreibungsdetails
Für die Forschung und Lehre im Bereich XR werden in abgeschlossenen, laufenden und in Planung befindli-chen Projekten eine Vielzahl von Avataren für die Darstellung von Personen in kollaborativen Szenarien ver-wendet. Aktuell werden diese Avatare durch entsprechende Modellierungssoftware teil-autonom erstellt, durch 3D-Handscanner aufgenommen oder aufwändig modelliert. Keine der Varianten bietet den nötigen Detailgrad und Realismus, der für eine hinreichende Visualisierung und Animation benötigt wird. Hierzu soll ein 3D-Body-Scanner genutzt werden, welcher die Aufnahme von animierbaren Avataren erlaubt.
In dieser Beschaffung muss die Konstruktion, der Aufbau, die Installation der Hardware und Software, die Netzwerk- und Anschlussverkabelung sowie Konverter oder Adapter mit enthalten sein.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1
Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§
263, 264 StGB
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. §
129 StGB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1
GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2
GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1
Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB.
Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB.
mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.
1 Nr. 7 GWB.
Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a StGB
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2
GWB.
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten,
öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die
am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §
124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB.
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gem. § 123 Abs.4 GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr.
4, 9 GWB.
Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6
GWB, § 7 VgV.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Für die Forschung und Lehre im Bereich XR werden in abgeschlossenen, laufenden und in Planung befindli-chen Projekten eine Vielzahl von Avataren für die Darstellung von Personen in kollaborativen Szenarien ver-wendet. Aktuell werden diese Avatare durch entsprechende Modellierungssoftware teil-autonom erstellt, durch 3D-Handscanner aufgenommen oder aufwändig modelliert. Keine der Varianten bietet den nötigen Detailgrad und Realismus, der für eine hinreichende Visualisierung und Animation benötigt wird. Hierzu soll ein 3D-Body-Scanner genutzt werden, welcher die Aufnahme von animierbaren Avataren erlaubt.
In dieser Beschaffung muss die Konstruktion, der Aufbau, die Installation der Hardware und Software, die Netzwerk- und Anschlussverkabelung sowie Konverter oder Adapter mit enthalten sein.
elektronisch unter dieser Bekanntmachung/Kommunikation angegebenen
InternetAdresse
kostenfrei zur Verfügung. Ein Anwendersupport für Bieter steht unter
derRufnummer: 0228/99 6101234 zur Verfügung.
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Hinweis zum Ausfüllen der EEE: Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden
der EEE unter dem Link:
https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=de Im nächsten Schritt „Ich bin ein
Wirtschaftsteilnehmer“ anklicken und dann die Option " eine Antwort erstellen"
anklicken Bitte weiterhin daraufachten, das im Teil IV Eignungskriterien „JA“
angeben werden muss um alle notwendigen Angaben eintragen zu können.
„Möchten Sie die Auswahlkriterien A-D
verwenden „JA“ anklicken. Der Globalvermerk ist nicht anzukreuzen. Dann kann
die EEE ausgefüllt und im gleichen Format (xml) sowie als PDF-Datei exportiert/
gespeichert werden.
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Hinweise zum Formblatt "Angaben zum Wirtschaftlich Berechtigten"
Das Formblatt muss für mind. einen Wirtschaftlich Berechtigten ausgefüllt
werden. Sollte das Formblatt unvollständig ausgefüllt werden, führt dies zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
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§ 8 ThürVgG -Verfahrensanforderungen
(1) Bieter sind verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur
Einhaltungder Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Das für das
öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium legt den Wortlaut der
Erklärung nach Satz 1 im Einvernehmen mit dem dafür zuständigen Ausschuss
des Thüringer Landtagsfest. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen darauf
hinzuweisen, dass nur Angebote gewertet werden können, welchen eine Erklärung
nach Satz 1 beigefügt ist. Gemäß § 8(1) ThürVgG ist das den Vergabeunterlagen
beigefügte Dokument „Anlage_Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
gemäß § 8 2.1.6. Abs. 1 S.1“ mit dem Angebot einzureichen. Es können nur
Angebote gewertet werden, welche die genannte Erklärungenthalten.
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Die Beantwortung von Bieterfragen muss bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist erfolgen (§ 20(3) Nr.1 VgV). Um diese Frist zur Beantwortung
einzuhalten und alle Fragen beantworten können ist die Frist zur Einreichung von
Bieterfragen der 24.10.2025 10:00 Uhr.
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt B. Im Formblatt
„EEE-Europäische Eigenerklärung“ - durchschnittlicher Jahresumsatz der
letzten 3 Jahre
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IVAbschnitt B. Im Formblatt
„EEE-Europäische Eigenerklärung“ - durchschnittlihcer Jahresumsatz des
Wirtschaftteilnehmers in dem betreffenden Bereich der letzten 3 Jahre
Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt A. ImFormblatt „EEE-Europäische
Eigenerklärung“
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung “ - Angaben zu Lieferungen und
Dienstleistungen der genannten Art (dem Auftragsgegenstand vergleichbare
Leistungen)
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung “ - Angaben zu technischen Fachkräften
oder technischen Stellen
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu Ausstattung, Geräte
und technischen Ausrüstungen
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zur Vertragserfüllung,
Lieferkettenmanagement und Überwachungssystem
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu Ausbildungsnachweisen
oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (Dienstleister oder
Unternehmen selbst oder seiner Führungskräfte)
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben
zu den durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen in den letzten 3
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu der Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis:
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt
„EEE-EuropäischeEigenerklärung“- Angaben zur Unterauftragsvergabe
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C und D
(Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im
Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu
Umweltmanagementmaßnahmen, Bescheinigungen zur Erfüllung der
Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen.
Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C und D
(Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im
Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“ -- Angaben zu Maßnahmen
zur Qualitätssicherung, Bescheinigungen zu Qualitätssicherungsnormen
Vergabeunterlagen in folgender Datei "064-25 Leistungsbeschreibung".
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vgl. § 56 VgV
Sollte die Lieferung erst später erfolgen können, ist eine Zahlung i. H. v. 40 % der Rechnung nach Beauftra-gung und 60 % nach Lieferung und Inbetriebnahme vorgesehen. Eine Absicherung der ersten Teilzahlung durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft wird allerdings vorausgesetzt. Sie müssen den Verzicht auf die Einreden nach §§ 770, 771 BGB enthalten.
§ 160 GWB
594d1ff4-aaff-4fe5-82dd-8bea76e2222a