Ausschreibungsdetails
Für die Erbringung einzelner und regelmäßiger Grundleistungen durch den Auftragnehmer wird ein monatliches Basishonorar für 200 Agenturstunden (180 für das Standortmarketing und 20 für die Öffentlichkeitsarbeit) vereinbart. Er hat über die Summe des Basishonorars hinaus keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einzelprojekten und die damit verknüpfte Leistungserbringung (siehe Rahmenvereinbarung). Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers, dieses Budget ausschließlich über die Leadagentur abzuwickeln.
Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen des Auftraggebers.
Der Rahmenvertrag soll ab Zuschlagserteilung (frühestens zum 01.01.2026) bis zum 31.12.2026 gelten und verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2029, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Budgets bzw. Etats der Haushaltsjahre 2026 ff. jeweils unter Haushaltsvorbehalt stehen.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab.
Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen.
Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Zudem ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung im Rahmen der Angebotsabgabe anzugeben, dass in den Finanz- Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt.
Bei thematischen Überschneidungen zwischen dem Standortmarketing und dem Landesmarketing erfolgt eine enge Abstimmung zwischen der TSK und dem TMWLLR.
Zielgruppe aller Kommunikationsmaßnahmen sind dabei Unternehmer, Fachkräfte und Familien, die davon überzeugt werden sollen, Thüringen als ihren privaten und wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Erwägung zu ziehen. Sekundäre Zielgruppe ist die Thüringer Bevölkerung – konkret etwa Absolventen, Fachkräfte oder Familien. Content-Marketing, Kampagnen, Events sowie kontinuierliche Social-Media-Beiträge sollen dabei die Vorzüge des Standorts Thüringen zeigen. Die thematische Einordnung wird dabei immer mit dem Landesmarketing der TSK abgestimmt.
Der Auftragnehmer berät und betreut das TMWLLR in allen Belangen einer strategischen, konzeptionellen und kreativen integrierten Kommunkation einschließlich Mediaplanung. Entsprechend der vom TMWLLR festgelegten Marketingziele führt der Auftragnehmer etablierte Kommunikationsstrategien fort oder entwickelt diese weiter und leitet daraus Maßnahmen ab. Für deren Realisierung soll er alle notwendigen Zeit- und Kostenpläne erstellen und deren Umsetzung nach Zustimmung und in laufender Abstimmung durch den Auftraggeber koordinieren.
Die Aufgaben erfordern ein breites Agenturprofil, das Arbeitsweisen und Fachexpertise in besonderem Maße notwendig macht. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an die
inhaltliche Arbeit, einzureichende Referenzen sowie die Bereitstellung von Personal:
• Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter Kommunikation, inklusive einer geeigneten, fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen
• Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung
• Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie Broschüren, Filme, Plakaten, inkl. Kreation und Umsetzung/Herstellung
• Unterstützende Betreuung der Social-Media-Kanäle einschließlich Recherche, redaktioneller Pflege, Community Management, Reporting sowie die Beauftragung von Content-Creatoren.
• Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern
• Veranstaltungsmanagement: Konzeption von Veranstaltungen inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung. Messekonzeption, -bau und -gestaltung sowie Ausstellungsstände mit Betreuung vor Ort
• laufende Pflege und Betreuung der Website www.das-ist-thueringen.de , inkl. Reporting und Weiterentwicklung der Seite unter Berücksichtigung eines barrierefreien, responsiven Webdesigns und ggf. Weiterentwicklung unter Berücksichtigung neuer Vorgaben zum Corporate Design
• Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie Ausarbeitung von Mediaplanungen (Schaltungs-, Termin-, Kosten- und Motivverteilungsplänen) sowie deren Umsetzung (Einkauf und Abwicklung von Mediaschaltungen)
• Research-Maßnahmen und Analysen sowie Meinungsforschung zur Erfolgsmessung von Marketing- und Werbemaßnahmen
• Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text, Fotografie, Bewegtbild und Grafik, inkl. Klärung sowie Einkauf von Bildnutzungsrechten (Artbuying) sowie Betreuung und Pflege der Bilddatenbank
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Es gibt keine Begrenzung zur Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen (siehe Punkt 5.1.15). Die Angabe "100" erfolgte, weil eine Höchstzahl angegeben werden musste.
Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2029.
Der angegebene Höchstwert beläuft sich auf insgesamt 8 Mio. Euro Brutto.
o Nachweis relevanter, also grundsätzlich mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen als Leadagentur für ganzheitliches Marketing
o Relevante, also grundsätzlich mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen mit Rahmenverträgen öffentlicher Auftraggeber
o Nachgewiesene Referenzen zu Thüringen-Themen
o Nachweise/Referenzen zu Konzeption und ganzheitlicher Umsetzung von Kommunikationskampagnen auf Bundes- oder Landesebene
o Relevante, also grundsätzlich mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen mit mehreren parallellaufenden Projekten eines Auftraggebers
o Relevante, also grundsätzlich mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen mit multimedialem Content-Management (Redaktionsbüro) inkl. Social Media und Website-Pflege
o Relevante, also grundsätzlich mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen bei Konzeption und ganzheitlicher Umsetzung von Veranstaltungen
o Relevante, also grundsätzlich mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrungen in der Mediaplanung mit Multichannel-Media
o Relevante, also grundsätzlich mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Erfahrung mit CMS-Entwicklung und Support (ins. Typo3), Systemwartung und -überwachung, UX-/UI-
Entwicklungen, Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen
o Projektsteuerung, Planung und Beratung
o Stellvertretung Projektsteuerung, Planung und Beratung
o Veranstaltungsmanagement
o Kreation/Grafikdesign
o Motion Design
o Kreation/Text und Redaktion
o Social-Media-Management
o CMS-/Website-Entwicklung /Programmierung
Die Projektleitung bzw. der Ansprechpartner auf Seiten des Bieters muss die sprachliche Qualifikationsanforderung erfüllen: Deutsch – verhandlungssicher in Wort und Schrift. Im Text- und Redaktionsbereich müssen Muttersprachler zur Verfügung stehen.
Weiterhin muss das mit der Auftragsausführung zu betrauende Personal zwingend einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen aufweisen und namentlich benannt werden. Der Bieter ist dabei verpflichtet, den Auftrag durch das benannte oder vergleichbar qualifiziertes Personal auszuführen. Die Erfüllung der vorgenannten zwingenden Anforderungen an die Leistungserbringung ist im Formblatt „Mitarbeiterqualifikation“ darzustellen. Die Nichterfüllung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Vorgenannte Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen vorzulegen, von jedem Nachunternehmer ist eine Eigenerklärung über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und im Fall von Drittunternehmen bei Eignungsleihe ist von jedem Drittunternehmer zusätzlich bezüglich der Punkte, auf die sich der Bieter beruft, das Geforderte vorzulegen. Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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