Ausschreibungsdetails
Los 2: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in München
Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen:
- Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind.
- Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten.
- Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung.
- Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen.
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Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) bei Los 1:
Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren
Anlagen zu entnehmen.
BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, WNA: 63743 Aschaffenburg, WSA: 63743 Aschaffenburg, WSV: 97082 Würzburg, Zoll:83022 Rosenheim, BuPol: 83024 Rosenheim, WSA: 97422 Schweinfurt, WSA: 63739 Aschaffenburg, BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, BIZ: 96231 Bad Staffelstein
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Los 2:
BFH: 81675 München, EBA: 80335 München, DPMA: 80797 München, DPMA: 80331 München, DPMA und BPatG: 81549 München, BALM: 80797 München
BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, WNA: 63743 Aschaffenburg, WSA: 63743 Aschaffenburg, WSV: 97082 Würzburg, Zoll:83022 Rosenheim, BuPol: 83024 Rosenheim, WSA: 97422 Schweinfurt, WSA: 63739 Aschaffenburg, BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, BIZ: 96231 Bad Staffelstein
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Los 2:
BFH: 81675 München, EBA: 80335 München, DPMA: 80797 München, DPMA: 80331 München, DPMA und BPatG: 81549 München, BALM: 80797 München
BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, WNA: 63743 Aschaffenburg, WSA: 63743 Aschaffenburg, WSV: 97082 Würzburg, Zoll:83022 Rosenheim, BuPol: 83024 Rosenheim, WSA: 97422 Schweinfurt, WSA: 63739 Aschaffenburg, BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, BIZ: 96231 Bad Staffelstein
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Los 2:
BFH: 81675 München, EBA: 80335 München, DPMA: 80797 München, DPMA: 80331 München, DPMA und BPatG: 81549 München, BALM: 80797 München
BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, WNA: 63743 Aschaffenburg, WSA: 63743 Aschaffenburg, WSV: 97082 Würzburg, Zoll:83022 Rosenheim, BuPol: 83024 Rosenheim, WSA: 97422 Schweinfurt, WSA: 63739 Aschaffenburg, BPOLAFZ: 97714 Oerlenbach, BIZ: 96231 Bad Staffelstein
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Los 2:
BFH: 81675 München, EBA: 80335 München, DPMA: 80797 München, DPMA: 80331 München, DPMA und BPatG: 81549 München, BALM: 80797 München
2) Ortsbesichtigungen finden nicht statt.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 29.10.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen:
- Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind.
- Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten.
- Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung.
- Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen.
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Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL):
Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
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1. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 12 Werktage) mit dem Nutzer. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Hausregeln / Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Haus- und Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Wird für die Ausführung der Leistung zwingend ein Laptop/Tablet/digitale Speichermedien (o. ä.) benötigt, so ist dies stets im Vorfeld bei der Terminkoordination anzumelden (Art, Hersteller, Modell, Seriennummer).
Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft entsprechend den Vorgaben der AG, des Nutzers bzw. Beauftragten der AG gemäß Bestandsliste zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung, Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc.
Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder den Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Zutritt zu Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL):
Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen.
Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung).
Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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2. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-03) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
-Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl der Aufzugs- und Förderanlagen), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen:
- Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind.
- Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten.
- Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung.
- Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen.
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Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
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1. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 12 Werktage) mit dem Nutzer. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Hausregeln / Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Haus- und Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Wird für die Ausführung der Leistung zwingend ein Laptop/Tablet/digitale Speichermedien (o. ä.) benötigt, so ist dies stets im Vorfeld bei der Terminkoordination anzumelden (Art, Hersteller, Modell, Seriennummer).
Zusätzlich sind die besonderen Zutrittsregelungen der jeweiligen Liegenschaft entsprechend den Vorgaben der AG, des Nutzers bzw. Beauftragten der AG gemäß Bestandsliste zwingend einzuhalten, z. B. Fremdfirmenanmeldung, Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG, Fremdfirmenrichtlinie, Einweisung, ggf. Begleitung der Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG etc.
Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder den Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Zutritt zu Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL):
Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen.
Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung).
Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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2. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-03) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
-Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl der Aufzugs- und Förderanlagen), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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