Ausschreibungsdetails
Die Thüringer Familien-App ist seit dem 01.05.2025 veröffentlicht und wird von Familien, Anbietern und öffentlichen Stellen genutzt. Sie bündelt Informationen und praktische Hilfen in verschiedenen zielgruppenorientierten Kategorien und ist eine wichtige Plattform für familien-, senioren-, gesundheits- und tourismusbezogene Aktivitäten und Beratungsangebote in Thüringen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Folgebetrieb, die Betreuung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Thüringer Familien-App als Gesamtleistung zu vergeben. Ziel ist es, einen zuverlässigen Geschäftspartner zu gewinnen, der einen reibungslosen Betrieb gewährleistet und für den Auftraggeber den Koordinations- und Steuerungsaufwand auf ein Minimum reduziert. Dabei sind eine enge Abstimmung, Transparenz sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung zwingend erforderlich.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
• den stabilen und sicheren Betrieb der App (inklusive Monitoring und Incident-Management),
• die Pflege und Aktualisierung bestehender Funktionen und Schnittstellen,
• den Support für Endanwender und Anbietende in abgestuften Service-Leveln (1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support),
• die Weiterentwicklung der App im Sinne neuer fachlicher Anforderungen, gesetzlicher Vorgaben oder technischer Innovationen,
• die sichere Integration bestehender Datenquellen sowie die Bereitstellung eines Webformulars zur dezentralen Integration von Angeboten / Informationen
• eine zweckmäßige und barrierefreie Weiterentwicklung der App,
• die Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal in den Rollen Entwicklung, Design, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Betrieb und Support
• ein transparentes, messbares Vorgehen im Rahmen der Zusammenarbeit.
Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen zur Bewerbung der App sind nicht Bestandteil dieses Leistungsumfangs. Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des Auftraggebers.
Die Weiterentwicklung der App soll auf Basis zeitgemäßer technischer Anforderungen erfolgen. Die Lösung soll sich an den Erfahrungen und Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren und für diese Inspiration und eine klare Struktur bieten.
Projektbezogene Einzelaufträge werden zu den unten genannten Weiterentwicklungen und Projektvorhaben mit vorhergehender Einholung eines konkreten Angebotes erfolgen. (vgl. Leistungsbeschreibung Nr. 4.2 Weiterentwicklung der App)
Der Rahmenvertrag soll mit Zuschlag (frühestens ab 26.11.2025) beginnen und am 31.12.2028 enden.
Das Höchstvolumen für die Teilleistungen für den Weiterbetrieb der App zzgl. Lizenzen und Transition/ Überführung darf den Betrag von 1.230.000 EUR (brutto) für diese Teilleistungen für die Vertragsdauer nicht überschreiten und verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt:
2026: bis zu 390.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 420.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 420.000 EUR (brutto).
Das Höchstvolumen für die Teilleistungen zur Weiterentwicklung der App sowie das Projekt- und Kundenmanagement (Option) für die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 530.000 EUR (brutto) und steht unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/2027. Das geplante Budget verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt:
2026: bis zu 300.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 160.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 70.000 EUR (brutto).
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Thüringer Familien-App ist seit dem 01.05.2025 veröffentlicht und wird von Familien, Anbietern und öffentlichen Stellen genutzt. Sie bündelt Informationen und praktische Hilfen in verschiedenen zielgruppenorientierten Kategorien und ist eine wichtige Plattform für familien-, senioren-, gesundheits- und tourismusbezogene Aktivitäten und Beratungsangebote in Thüringen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Folgebetrieb, die Betreuung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Thüringer Familien-App als Gesamtleistung zu vergeben. Ziel ist es, einen zuverlässigen Geschäftspartner zu gewinnen, der einen reibungslosen Betrieb gewährleistet und für den Auftraggeber den Koordinations- und Steuerungsaufwand auf ein Minimum reduziert. Dabei sind eine enge Abstimmung, Transparenz sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung zwingend erforderlich.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
• den stabilen und sicheren Betrieb der App (inklusive Monitoring und Incident-Management),
• die Pflege und Aktualisierung bestehender Funktionen und Schnittstellen,
• den Support für Endanwender und Anbietende in abgestuften Service-Leveln (1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support),
• die Weiterentwicklung der App im Sinne neuer fachlicher Anforderungen, gesetzlicher Vorgaben oder technischer Innovationen,
• die sichere Integration bestehender Datenquellen sowie die Bereitstellung eines Webformulars zur dezentralen Integration von Angeboten / Informationen
• eine zweckmäßige und barrierefreie Weiterentwicklung der App,
• die Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal in den Rollen Entwicklung, Design, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Betrieb und Support
• ein transparentes, messbares Vorgehen im Rahmen der Zusammenarbeit.
Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen zur Bewerbung der App sind nicht Bestandteil dieses Leistungsumfangs. Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des Auftraggebers.
Die Weiterentwicklung der App soll auf Basis zeitgemäßer technischer Anforderungen erfolgen. Die Lösung soll sich an den Erfahrungen und Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren und für diese Inspiration und eine klare Struktur bieten.
Projektbezogene Einzelaufträge werden zu den unten genannten Weiterentwicklungen und Projektvorhaben mit vorhergehender Einholung eines konkreten Angebotes erfolgen. (vgl. Absatz 4.2 Weiterentwicklung der App)
Der Rahmenvertrag soll mit Zuschlag (frühestens ab 26.11.2025) beginnen und am 31.12.2028 enden.
Das Höchstvolumen für die Teilleistungen für den Weiterbetrieb der App zzgl. Lizenzen und Transition/Überführung darf den Betrag von 1.230.000 EUR (brutto) für diese Teilleistungen für die Vertragsdauer nicht überschreiten und verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt:
2026: bis zu 390.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 420.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 420.000 EUR (brutto).
Das Höchstvolumen für die Teilleistungen zur Weiterentwicklung der App sowie das Projekt- und Kundenmanagement (Option) für die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 530.000 EUR (brutto) und steht unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/2027. Das geplante Budget verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt:
2026: bis zu 300.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 160.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 70.000 EUR (brutto).
Geplante Weiterentwicklungen / Roadmap (Auswahl):
• Ausbau intelligenter Filterung / Suche / Empfehlungen (DSGVO konform)
• WebApp
• Vorschauansicht (Webformular > App)
• KI-gestütztes Audit und Datenqualitätsprüfung
• Profil-Weiterentwicklungen: Abspaltung Merkliste (Favoriten) vom Profil
• Barrierefreie Webformulare auf Open-Source-Basis
• Optimierungen und Automatisierung von Prozessen (Self-Service, Onboarding, Support)
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Änderungen kontrolliert, risikoarm und im Einklang mit den vereinbarten Standards umgesetzt werden, sodass die kontinuierliche Nutzung der App gewährleistet bzw. die Ausfallzeiten minimal gehalten werden.
Neben den zuvor erwähnten funktionalen Erweiterungen kann der Auftraggeber folgende Leistungen vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einzelauftrages abrufen:
• Nicht Gegenstand der Leistung sind: Jährliche Prüfung und Update der Barrierefreiheitserklärung
• Support:
o Kontaktaufnahme mit Anbietenden bzw. Klärung des optimalen/gewünschten Zugangs (API vs. Webformular)
o Kommunikation mit Anbietenden im Falle von Rückfragen, bedarfsorientierte Weiterleitung der Anfragen
o Nachfassung bei Anbietenden, die Ihren Zugang nicht nutzen
• Inhaltliche Betreuung, Anpassung und Weiterentwicklung der Kampagnenseite
• Festlegung des strategischen Rahmens zur Weiterentwicklung der App (Ziele/Produktvision, Zielgruppenanalyse, Anforderungen und Funktionen definieren)
• UX-Analysen, sowie alle Anpassungen und Konfigurationen der App, die eigenständig im Backend gepflegt werden können
Das Höchstvolumen für die Teilleistungen zur Weiterentwicklung der App sowie das Projekt- und Kundenmanagement (Option) für die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 530.000 EUR (brutto) und steht unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/ 2027. Das Budget verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wie folgt:
2026: bis zu 300.000 EUR (brutto), 2027: bis zu 160.000 EUR (brutto) sowie 2028: bis zu 70.000 EUR (brutto).
Zudem könnten als weitere Option 2028 Einzelabrufe vom Auftraggeber getätigt werden, die eine vollständige und ordnungsgemäße Übergabe der für den Betrieb der App notwendigen Unterlagen, Daten und Zugänge beinhalten ( = Transition für Change Übergangsregelung 2028)
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw.
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Es gibt keine Begrenzung zur Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen (siehe Punkt 5.1.15). Die Angabe "100" erfolgte, weil eine Höchstzahl angegeben werden musste.
- Name des Unternehmens
- Gründungsjahr
- Rechtsform
- Internetadresse (sofern vorhanden)
- Hauptsitz
- zuständige Niederlassung im Auftragsfall
- Tätigkeitsschwerpunkte
Es ist ein Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten im Bereich Entwicklung, Betrieb oder Support vergleichbarer Apps oder Plattformen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Vertragsende September 2022 oder später) erforderlich, idealerweise für öffentliche Auftraggeber. Es sind folgende Angaben zu machen:
- Angabe des Auftraggebers und Telefonnummer,
- Angabe des Auftragwertes
- Angabe der Leistungszeit und
- Angabe der bearbeiteten Teilleistungen.
Die Referenzen sollen wesentliche Aspekte wie Usability, Barrierefreiheit nach EN 301 549, Datensicherheit (OWASP MASVS), sowie Schnittstellenintegration und Migration beinhalten.
Es ist dabei das eingesetzte Qualitätssicherungssystem in den Bereichen Testing, Betrieb, Security und Reporting zu beschreiben.
- Produktverantwortlicher
- Projektmanager
- Senior Softwareentwickler
- Junior Softwareentwickler
- UX/UI-Designer
- QA-Tester / Testmanager
- Systemadministrator
- Datenschutzexperte.
Die Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der
Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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