Ausschreibungsdetails
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
Im MORO soll eine anwendungsorientierte Methodik der Klimarisikoanalyse entwickelt und der praktische Ein-satz dieser Methodik mit Hilfe von Fallstudien in drei Planungsregionen am Beispiel ausgewählter Handlungs-felder der Anpassung an den Klimawandel getestet und erprobt werden. Für jedes untersuchte Handlungsfeld wird dabei die Klimarisikoanalyse mit integrierter Vulnerabilitäts- und Schutzgüteranalyse durchgeführt und von diesen Ergebnissen textliche und zeichnerische Festlegungen und Handlungsaufträge abgeleitet, wie dies auch für einen Regionalplan erfolgen würde.
Gleichzeitig wird zudem deutschlandweit erhoben, welche Erfahrungen Länder und Planungsregionen mit der Durchführung von Klimarisikoanalysen haben, welche Erfahrungswerte und Erkenntnisse diesbezüglich vorlie-gen und welche Grundlagendaten (von z.B. Datendiensten des Bundes, Landesdaten, eigene Datenerzeug-nisse) dafür verwendet werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
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mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
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mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
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Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
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Im MORO soll eine anwendungsorientierte Methodik der Klimarisikoanalyse entwickelt und der praktische Ein-satz dieser Methodik mit Hilfe von Fallstudien in drei Planungsregionen am Beispiel ausgewählter Handlungs-felder der Anpassung an den Klimawandel getestet und erprobt werden. Für jedes untersuchte Handlungsfeld wird dabei die Klimarisikoanalyse mit integrierter Vulnerabilitäts- und Schutzgüteranalyse durchgeführt und von diesen Ergebnissen textliche und zeichnerische Festlegungen und Handlungsaufträge abgeleitet, wie dies auch für einen Regionalplan erfolgen würde.
Gleichzeitig wird zudem deutschlandweit erhoben, welche Erfahrungen Länder und Planungsregionen mit der Durchführung von Klimarisikoanalysen haben, welche Erfahrungswerte und Erkenntnisse diesbezüglich vorlie-gen und welche Grundlagendaten (von z.B. Datendiensten des Bundes, Landesdaten, eigene Datenerzeug-nisse) dafür verwendet werden.
zur Vergabe"
zur Vergabe"
Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
f42c8ee7-bc69-489d-9b37-40ad75c7fe93