Ausschreibungsdetails
Ziel der Vergabe ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbahrungen über jeweils 2 + 2x1) jahre. Hierzu werden insgesamt zwei Lose ausgeschrieben. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den zwei folgenden Vergabeverfahren (VV) bekanntgemacht.
Los 1:
Lotus Notes und weitere HCL Software Lizenzen
ZIB 14.10 - 9927/24/VV : 1
Los 2:
Produktnahe Dienstleistungen zu Lotus Notes und weiterer HCL Software
ZIB 14.10 - 9927/24/VV : 2
Es erfolgt keine Los- und/oder Zuschlagslimitierung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist Los 1.
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 8.000.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
-Alexander von Humboldt-Stiftung
- Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
- Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin mbH
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundeskanzleramt
- Bundeskartellamt
- Bundeskriminalamt
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
- Deutsche Bundesbank
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
- Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
- HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
- Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V.
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
- Unabhängiger Kontrollrat
Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
• Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es
mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand
anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB.
• Inhalt der Referenzen muss sein, dass der Bieter pro Referenz in Summe Lieferungen von Softwarelizenzen im Wert von 200.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat (Wert des Auftrags).
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.
Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von
weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die
einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das
Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises
ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der geforderte Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt für
Los 1: 2.000.000,00 EUR
Los 2: 750.000,00 EUR
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass in weiteren Losen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je angebotenem Los erfüllt ist. Sofern der Bieter nicht im Angebotsformular im Textfeld "Anmerkungen des Bieters zum Angebot" eine Priorisierung seiner Angebote angibt, werden die Angebote in der numerischen Reihenfolge der Lose geprüft.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
e90ae05e-0d97-4cbf-9e88-0c98461dfa21