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1/BIUD/W0411 - Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.09.2025

16.10.2025 08:00

6002904528-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL

Bundeswehrverwaltung

15.09.2025 14:06

Meine e-Vergabe


Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.

Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.

Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 1/BIUD/W0411 - Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Beschreibung: 6002904528-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Kennung des Verfahrens: 31528b35-8cb2-4d31-a2ee-d4771df60f24
Interne Kennung: 6002904528-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 16,576,245Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 111
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 111
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: 
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: 
Bildung krimineller Vereinigungen: 
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: 
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
Betrug oder Subventionsbetrug: 
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: 
Zahlungsunfähigkeit: 
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
Insolvenz: 
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: 
Interessenkonflikt: 
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: 
Schwere Verfehlung: 
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: 
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: 
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: 
Bildung terroristischer Vereinigungen: 
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: LosNr.1
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: LosNr.2
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003
Titel: LosNr.3
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004
Titel: LosNr.4
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005
Titel: LosNr.5
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006
Titel: LosNr.6
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0007
Titel: LosNr.7
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0008
Titel: LosNr.8
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0009
Titel: LosNr.9
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0010
Titel: LosNr.10
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0011
Titel: LosNr.11
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0012
Titel: LosNr.12
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0013
Titel: LosNr.13
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0014
Titel: LosNr.14
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0015
Titel: LosNr.15
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0015
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0016
Titel: LosNr.16
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0016
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0017
Titel: LosNr.17
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0017
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0018
Titel: LosNr.18
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0018
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0019
Titel: LosNr.19
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0019
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0020
Titel: LosNr.20
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0020
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0021
Titel: LosNr.21
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0021
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0022
Titel: LosNr.22
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0022
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0023
Titel: LosNr.23
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0024
Titel: LosNr.24
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0024
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0025
Titel: LosNr.25
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0025
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0026
Titel: LosNr.26
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0026
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0027
Titel: LosNr.27
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0027
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0028
Titel: LosNr.28
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0028
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0029
Titel: LosNr.29
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0029
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0030
Titel: LosNr.30
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0030
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0031
Titel: LosNr.31
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0031
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0032
Titel: LosNr.32
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0032
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0033
Titel: LosNr.33
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0033
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0034
Titel: LosNr.34
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0034
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0035
Titel: LosNr.35
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0035
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0036
Titel: LosNr.36
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0036
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0037
Titel: LosNr.37
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0037
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0038
Titel: LosNr.38
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0038
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0039
Titel: LosNr.39
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0039
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0040
Titel: LosNr.40
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0040
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0041
Titel: LosNr.41
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0041
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0042
Titel: LosNr.42
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0042
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0043
Titel: LosNr.43
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0043
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0044
Titel: LosNr.44
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0044
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0045
Titel: LosNr.45
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0045
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0046
Titel: LosNr.46
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0046
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0047
Titel: LosNr.47
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0047
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0048
Titel: LosNr.48
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0048
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0049
Titel: LosNr.49
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0049
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0050
Titel: LosNr.50
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0050
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0051
Titel: LosNr.51
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0051
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0052
Titel: LosNr.52
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0052
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0053
Titel: LosNr.53
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0053
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0054
Titel: LosNr.54
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0054
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0055
Titel: LosNr.55
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0055
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0056
Titel: LosNr.56
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0056
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0057
Titel: LosNr.57
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0057
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0058
Titel: LosNr.58
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0058
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0059
Titel: LosNr.59
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0059
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0060
Titel: LosNr.60
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0060
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0061
Titel: LosNr.61
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0061
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0062
Titel: LosNr.62
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0062
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Lo
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0063
Titel: LosNr.63
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0063
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0064
Titel: LosNr.64
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0064
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0065
Titel: LosNr.65
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0065
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0066
Titel: LosNr.66
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0066
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0067
Titel: LosNr.67
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0067
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0068
Titel: LosNr.68
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0068
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0069
Titel: LosNr.69
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0069
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0070
Titel: LosNr.70
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0070
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0071
Titel: LosNr.71
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0071
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0072
Titel: LosNr.72
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0072
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0073
Titel: LosNr.73
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0073
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0074
Titel: LosNr.74
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0074
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0075
Titel: LosNr.75
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0075
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0076
Titel: LosNr.76
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0076
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0077
Titel: LosNr.77
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0077
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0078
Titel: LosNr.78
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0078
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0079
Titel: LosNr.79
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0079
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0080
Titel: LosNr.80
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0080
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0081
Titel: LosNr.81
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0081
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0082
Titel: LosNr.82
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0082
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0083
Titel: LosNr.83
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0083
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0084
Titel: LosNr.84
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0084
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0085
Titel: LosNr.85
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0085
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0086
Titel: LosNr.86
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0086
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0087
Titel: LosNr.87
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0087
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0088
Titel: LosNr.88
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0088
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0089
Titel: LosNr.89
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0089
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0090
Titel: LosNr.90
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0090
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0091
Titel: LosNr.91
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0091
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0092
Titel: LosNr.92
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0092
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0093
Titel: LosNr.93
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0093
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0094
Titel: LosNr.94
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0094
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0095
Titel: LosNr.95
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0095
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0096
Titel: LosNr.96
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0096
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0097
Titel: LosNr.97
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0097
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0098
Titel: LosNr.98
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0098
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0099
Titel: LosNr.99
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0099
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0100
Titel: LosNr.100
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0100
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0101
Titel: LosNr.101
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0101
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0102
Titel: LosNr.102
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0102
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0103
Titel: LosNr.103
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0103
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0104
Titel: LosNr.104
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0104
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0105
Titel: LosNr.105
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0105
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0106
Titel: LosNr.106
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0106
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0107
Titel: LosNr.107
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0107
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0108
Titel: LosNr.108
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0108
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0109
Titel: LosNr.109
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0109
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0110
Titel: LosNr.110
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0110
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0111
Titel: LosNr.111
Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr

Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.
Interne Kennung: LOT-0111
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Kriterien
Beschreibung: siehe Anlage 36 Wertungsmatrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen Los
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Identifikationsnummer: 991-19732-28
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: BAIUDBw Abt DL (IUD)
E-Mail: BAIUDBwDLII6EinkaufPersonaldienstleistungenIUD@bundeswehr.org
Telefon: +49 228-5504-8307
Fax: +49 228-5504-898746
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: 991-02380-92
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a683f62e-ae77-42dd-b09c-fd7d1cf720d4- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/202516:15
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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