Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
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1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrArt des öffentlichen Auftraggebers: KommunalbehördenHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: 1/BIUD/W0411 - Betriebsmedizinische Betreuung der BundeswehrBeschreibung: 6002904528-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDLKennung des Verfahrens: 31528b35-8cb2-4d31-a2ee-d4771df60f24Interne Kennung: 6002904528-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDLVerfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden Land
2.1.3 WertHöchstwert der Rahmenvereinbarung: 16,576,245Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 111Auftragsbedingungen:Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 111
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, AuftragsunterlagenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bildung krimineller Vereinigungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug oder Subventionsbetrug: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zahlungsunfähigkeit: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insolvenz: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Interessenkonflikt: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Schwere Verfehlung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Bildung terroristischer Vereinigungen:
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: LosNr.1Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: LosNr.2Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003Titel: LosNr.3Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004Titel: LosNr.4Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0005Titel: LosNr.5Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0006Titel: LosNr.6Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0007Titel: LosNr.7Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0008Titel: LosNr.8Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0009Titel: LosNr.9Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0010Titel: LosNr.10Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0011Titel: LosNr.11Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0012Titel: LosNr.12Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0013Titel: LosNr.13Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0014Titel: LosNr.14Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0015Titel: LosNr.15Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0015
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0016Titel: LosNr.16Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0016
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0017Titel: LosNr.17Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0017
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0018Titel: LosNr.18Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0018
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0019Titel: LosNr.19Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0019
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0020Titel: LosNr.20Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0020
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0021Titel: LosNr.21Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0021
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0022Titel: LosNr.22Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0022
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0023Titel: LosNr.23Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0023
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0024Titel: LosNr.24Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0024
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0025Titel: LosNr.25Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0025
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0026Titel: LosNr.26Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0026
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0027Titel: LosNr.27Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0027
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0028Titel: LosNr.28Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0028
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0029Titel: LosNr.29Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0029
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0030Titel: LosNr.30Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0030
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0031Titel: LosNr.31Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0031
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0032Titel: LosNr.32Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0032
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0033Titel: LosNr.33Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0033
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0034Titel: LosNr.34Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0034
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0035Titel: LosNr.35Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0035
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0036Titel: LosNr.36Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0036
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0037Titel: LosNr.37Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0037
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0038Titel: LosNr.38Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0038
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0039Titel: LosNr.39Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0039
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0040Titel: LosNr.40Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0040
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0041Titel: LosNr.41Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0041
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0042Titel: LosNr.42Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0042
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0043Titel: LosNr.43Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0043
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0044Titel: LosNr.44Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0044
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0045Titel: LosNr.45Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0045
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0046Titel: LosNr.46Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0046
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0047Titel: LosNr.47Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0047
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0048Titel: LosNr.48Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0048
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0049Titel: LosNr.49Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0049
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0050Titel: LosNr.50Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0050
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0051Titel: LosNr.51Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0051
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0052Titel: LosNr.52Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0052
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0053Titel: LosNr.53Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0053
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0054Titel: LosNr.54Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0054
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0055Titel: LosNr.55Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0055
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0056Titel: LosNr.56Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0056
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0057Titel: LosNr.57Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0057
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0058Titel: LosNr.58Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0058
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0059Titel: LosNr.59Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0059
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0060Titel: LosNr.60Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0060
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0061Titel: LosNr.61Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0061
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0062Titel: LosNr.62Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0062
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LoKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0063Titel: LosNr.63Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0063
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0064Titel: LosNr.64Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0064
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0065Titel: LosNr.65Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0065
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0066Titel: LosNr.66Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0066
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0067Titel: LosNr.67Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0067
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0068Titel: LosNr.68Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0068
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0069Titel: LosNr.69Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0069
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0070Titel: LosNr.70Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0070
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0071Titel: LosNr.71Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0071
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0072Titel: LosNr.72Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0072
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0073Titel: LosNr.73Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0073
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0074Titel: LosNr.74Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0074
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0075Titel: LosNr.75Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0075
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0076Titel: LosNr.76Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0076
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0077Titel: LosNr.77Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0077
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0078Titel: LosNr.78Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0078
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0079Titel: LosNr.79Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0079
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0080Titel: LosNr.80Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0080
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0081Titel: LosNr.81Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0081
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0082Titel: LosNr.82Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0082
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0083Titel: LosNr.83Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0083
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0084Titel: LosNr.84Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0084
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0085Titel: LosNr.85Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0085
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0086Titel: LosNr.86Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0086
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0087Titel: LosNr.87Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0087
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0088Titel: LosNr.88Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0088
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0089Titel: LosNr.89Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0089
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0090Titel: LosNr.90Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0090
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0091Titel: LosNr.91Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0091
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0092Titel: LosNr.92Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0092
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0093Titel: LosNr.93Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0093
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0094Titel: LosNr.94Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0094
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0095Titel: LosNr.95Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0095
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0096Titel: LosNr.96Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0096
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0097Titel: LosNr.97Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0097
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0098Titel: LosNr.98Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0098
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0099Titel: LosNr.99Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0099
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0100Titel: LosNr.100Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0100
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0101Titel: LosNr.101Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0101
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0102Titel: LosNr.102Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0102
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0103Titel: LosNr.103Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0103
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0104Titel: LosNr.104Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0104
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0105Titel: LosNr.105Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0105
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0106Titel: LosNr.106Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0106
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0107Titel: LosNr.107Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0107
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0108Titel: LosNr.108Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0108
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0109Titel: LosNr.109Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0109
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0110Titel: LosNr.110Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0110
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0111Titel: LosNr.111Beschreibung: Betriebsmedizinische Betreuung der Bundeswehr
Die Losliste wird erst nach Übersendung (elektronisch über die e-Vergabe Plattform) der ausgefüllten und unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 25) durch Bieter an diese übersandt.Interne Kennung: LOT-0111
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensOptionen:Beschreibung der Optionen: Die RV tritt am 01.01.2026 in Kraft und endet spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann seitens des AG einmalig um ein Jahr (bis maximal 31.12.2029) verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist bis mindestens sechs Monate vor Vertragsende gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung der Option besteht nicht.
5.1.2 ErfüllungsortLand: DeutschlandOrt im betreffenden LandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 02/01/2026Enddatum der Laufzeit: 28/12/2029
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Fachliche KriterienBeschreibung: siehe Anlage 36 WertungsmatrixKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 60Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Netto Stundenpreis zum jeweiligen LosKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11 AuftragsunterlagenZugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränktBegründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler InformationenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInformationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=801514Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Angebote: 16/10/202508:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 16/10/202508:00Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 111Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.htmlOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
8 Organisationen
8.1 ORG-7001Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrIdentifikationsnummer: 991-19732-28Postanschrift: Fontainengraben 200Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandKontaktstelle: BAIUDBw Abt DL (IUD)E-Mail: BAIUDBwDLII6EinkaufPersonaldienstleistungenIUD@bundeswehr.orgTelefon: +49 228-5504-8307Fax: +49 228-5504-898746Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: 991-02380-92Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: a683f62e-ae77-42dd-b09c-fd7d1cf720d4- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/202516:15Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch