Ausschreibungsdetails
2. Die Ortsbesichtigung für die Lose 1 bis 3 ( nicht notwendig für das Los 4 Winterdienst) ist verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herr Heese, zu vereinbaren.
Kontakt zur Terminvereinbarung:
Beschaffung@ffa.de
Ansprechpartner: Herr Heese
Telefonnummer: 03027577225
Ortsbesichtigungen können grundsätzlich nur im Zeitraum vor Ablauf der Angebotsabgabefrist durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine sind spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsabgabefrist zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur die von der Auftraggeberin bestätigten Termine werden durchgeführt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
2. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch, uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de), die die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben, können als Teilnehmer Bieterfragen stellen. Auf anderem Wege übermittelte Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens sieben Kalendertage vor dem Ende der Angebotsabgabefrist gestellt wurden, damit etwaige zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden können. Die Antworten erfolgen in anonymisierter Form über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig eigenständig über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die veröffentlichten Antworten der Vergabestelle zu informieren und diese bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Registrierte Teilnehmer der e-Vergabe-Plattform werden zusätzlich automatisch benachrichtigt. Eine Nichtbeachtung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
4. Zur elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die e-Vergabe-Plattform des Bundes genügt anstelle einer eigenhändigen Unterschrift die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB sowie die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot bei der Angebotsabgabe beizufügen.
Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über die Funktion „Meine e-Vergabe“ beizufügen.
5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Webseite: https://www.evergabe-online.de
Kontaktformular: https://www.evergabe-online.de/contact.htm
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
6. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, werden nicht erstattet.
7. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
8. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchgeführt, soweit Ihr Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
9. Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular Bietergemeinschaftserklaerung vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
10. Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
11. Mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben bzw. mit Textform versehen hat der Bieter abzugeben:
Preisblatt (je Los)
Angebotsformular (je Los)
Erklärung_zum_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgründen
Vertraulichkeitsvereinbarung
Eigenerklaerung_Russlandssanktionen
Eigenerklaerung_Unternehmensdarstellung_und_Referenzen
Falls eine Bietergemeinschaft / eine Eignungsleihe / Eignungsleihe vorliegt, müssen die entsprechenden Dokumente dem Angebot beigefügt werden:
Bietergemeinschaftserklaerung
Unterauftragsnehmer_Eignungsleihe
Kapazitäten anderer Unternehmen
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist.
Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätiger GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist dem Angebot beizufügen oder in Form einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt oder ein Bieter sich der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für diejenigen konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige Leistung erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dürfen gemäß § 47 Abs. 1 VgV nur die Kapazitäten der Unternehmen herangezogen werden, die tatsächlich die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihnen die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen. Das gerannte Dokument befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €
Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €
Vermögensschäden mindestens 500.000 €
Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 €
(Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.)
100.000 € bei Bearbeitungsschäden (Bearbeitungsschäden sind Schäden, die während der Durchführung der Reinigungsarbeiten an Gebäuden, Einrichtungen oder beweglichen Sachen entstehen, zum Beispiel, wenn durch unsachgemäße Reinigung Böden, Möbel oder technische Anlagen beschädigt werden.)
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen.
1. ISO 9001:2015
(Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen [es werden die vom Unterneh-men selbst vorab definierten Vorgaben und Abläufe geprüft])
2. DIN EN ISO 41011 – "Facility Management - Begriffe"
(Vereinheitlichung von Begriffen und Inhalten, Produkte, Leistungen und Eigen-schaften,
3. DIN EN ISO 41012 – "Facility Management - Leitfaden zur strategischen Beschaffung und der Entwicklung von Vereinbarungen"
insbesondere Teil 3, Qualität beurteilt nach harten, messbaren Merkmalen und wei-chen erlebbaren Merkmalen).
4. DIN EN 13549 / ÖNORM EN 13549
(Sicherstellung einer umweltschonenden und –verträglichen Reinigung, sowie Ein-satz nicht gesundheitsschädigender Mittel als auch Erhalt der baulichen Substanz des Gebäudes, europaweites Messsystem für die Qualität von Reinigungsdienstleis-tungen).
5. ÖNORM D 2050
(Kennzahlen für Reinigungsdienstleistungen in Abhängigkeit von Reinigungsni-veaus, Raumflächen und Raumnutzung und legt die maximalen Quadratmeterleis-tungen fest, die Arbeitnehmern je nach Tätigkeiten und Anforderungen ihrer Ar-beitgeber zu erbringen haben).
6. RAL GZ-902
(Kontrolle des Produkts, z. B. die Qualität der Reinigung oder die Tariftreue.)
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist.
Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätiger GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist dem Angebot beizufügen oder in Forr einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt oder ein Bieter sich der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für diejenigen konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige Leistung erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dürfen gemäß § 47 Abs. 1 VgV nur die Kapazitäten der Unternehmen herangezogen werden, die tatsächlich die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihnen die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen. Das gerannte Dokument befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €
Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €
Vermögensschäden mindestens 500.000 €
Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 €
(Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.)
100.000 € bei Bearbeitungsschäden (Bearbeitungsschäden sind Schäden, die während der Durchführung der Reinigungsarbeiten an Gebäuden, Einrichtungen oder beweglichen Sachen entstehen, zum Beispiel, wenn durch unsachgemäße Reinigung Böden, Möbel oder technische Anlagen beschädigt werden.)
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen.
1. ISO 9001:2015
(Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen [es werden die vom Unterneh-men selbst vorab definierten Vorgaben und Abläufe geprüft])
2. DIN EN ISO 41011 – "Facility Management - Begriffe"
(Vereinheitlichung von Begriffen und Inhalten, Produkte, Leistungen und Eigen-schaften,
3. DIN EN ISO 41012 – "Facility Management - Leitfaden zur strategischen Beschaffung und der Entwicklung von Vereinbarungen"
insbesondere Teil 3, Qualität beurteilt nach harten, messbaren Merkmalen und wei-chen erlebbaren Merkmalen).
4. DIN EN 13549 / ÖNORM EN 13549
(Sicherstellung einer umweltschonenden und –verträglichen Reinigung, sowie Ein-satz nicht gesundheitsschädigender Mittel als auch Erhalt der baulichen Substanz des Gebäudes, europaweites Messsystem für die Qualität von Reinigungsdienstleis-tungen).
5. ÖNORM D 2050
(Kennzahlen für Reinigungsdienstleistungen in Abhängigkeit von Reinigungsni-veaus, Raumflächen und Raumnutzung und legt die maximalen Quadratmeterleis-tungen fest, die Arbeitnehmern je nach Tätigkeiten und Anforderungen ihrer Ar-beitgeber zu erbringen haben).
6. RAL GZ-902
(Kontrolle des Produkts, z. B. die Qualität der Reinigung oder die Tariftreue.)
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Reinigung sämtlicher Fenster- und Glasflächen innen und außen einschließlich feststehender Glaselemente,
Reinigung der Rahmenflächen innen und außen,
Reinigung der Falze und ggf. vorhandener Fensterbänke (sofern nicht Teil der Innenreinigung),
Nachreinigung und Nachtrocknen sämtlicher gereinigter Flächen,
Einsatz geeigneter, materialschonender Reinigungsmittel und -geräte,
Entfernung von Verschmutzungen wie Staub, Fingerabdrücken, Regenrückständen, Insektenresten etc.,
Abschlusskontrolle der gereinigten Bereiche und Beseitigung von Rückständen.
Die Reinigung erfolgt turnusmäßig wie folgt:
Außenreinigung der Glas- und Rahmenflächen: 2-mal jährlich (Frühjahr und Herbst),
Innenreinigung der Glas- und Rahmenflächen: 1-mal jährlich,
Sonderreinigung auf Abruf (z. B. nach Bauarbeiten oder außergewöhnlicher Verschmutzung).
Es bestehen keine besonderen Zugangsbeschränkungen.
Einzelne Büros (z. B. Vorstandsbereiche) sind nach Absprache zu reinigen.
Die Reinigung erfolgt mit Leiter oder Teleskopsystemen, Hubarbeitsbühnen sind nicht erforderlich (max. Arbeitshöhe 4,5 m).
Außenjalousien sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Arbeiten dürfen ausschließlich werktags durchgeführt werden.
Die Ausführung soll bevorzugt in den frühen Morgenstunden bzw. außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Büros erfolgen.
Abweichungen sind vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Es sind klare, streifenfreie Oberflächen ohne Rückstände sicherzustellen.
Rahmen und Falze sind vollständig zu reinigen.
Nach Fertigstellung erfolgt eine Sicht- und Stichprobenprüfung durch die Auftraggeberin.
Bei Beanstandungen sind Nacharbeiten unverzüglich und ohne Mehrkosten durchzuführen.
Die Abrechnung erfolgt nach den im Preisblatt anzugebenden Stundenpreisen auf Basis des tatsächlichen Leistungsaufwands.
Im Stundenpreis sind sämtliche Nebenleistungen enthalten, insbesondere:
An- und Abfahrt,
Reinigung, Trocknung und Kontrolle,
Bereitstellung der Geräte und Reinigungsmittel,
Entsorgung von Reststoffen,
Reinigung der Arbeitsgeräte nach Einsatzende.
Nach jedem Reinigungsturnus ist ein Leistungsnachweis vorzulegen mit Datum, bearbeitetem Bereich, eingesetztem Personal und Reinigungsumfang.
Ziel ist die dauerhafte Gewährleistung eines gepflegten Erscheinungsbilds und der Werterhaltung der Glas- und Rahmenflächen an den Standorten.
Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist.
Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätiger GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist dem Angebot beizufügen oder in Forr einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt oder ein Bieter sich der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für diejenigen konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige Leistung erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dürfen gemäß § 47 Abs. 1 VgV nur die Kapazitäten der Unternehmen herangezogen werden, die tatsächlich die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihnen die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen. Das gerannte Dokument befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €
Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €
Vermögensschäden mindestens 500.000 €
Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 €
(Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.)
100.000 € bei Bearbeitungsschäden (Bearbeitungsschäden sind Schäden, die während der Durchführung der Reinigungsarbeiten an Gebäuden, Einrichtungen oder beweglichen Sachen entstehen, zum Beispiel, wenn durch unsachgemäße Reinigung Böden, Möbel oder technische Anlagen beschädigt werden.)
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Leistung umfasst das Räumen und Streuen der Verkehrsflächen, Wege und Zufahrten zur Sicherung der Begeh- und Befahrbarkeit während der Winterperiode.
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt alle erforderlichen Maßnahmen des Winterdienstes durch, insbesondere: Gehweg 35m²
Streuen mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln entsprechend den Witterungsverhältnissen,
Räumung von Eis- und Schneeresten,
Beseitigung von Glätte nach Bedarf,
Reinigung und Rückführung der eingesetzten Geräte nach Einsatzende.
Im Stundenpreis sind sämtliche Nebenleistungen enthalten, insbesondere An- und Abfahrt, Rüstzeiten, Materialbereitstellung, Rückweg und Gerätereinigung.
Einsatzzeiten
Die Einsätze erfolgen nach Erfordernis, insbesondere bei Schneefall, Eisbildung oder Glätte.
Die Leistungen sind werktags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr sicherzustellen.
Auf besondere Anforderungen (z. B. frühe Räumzeiten bei Arbeitsbeginn) ist Rücksicht zu nehmen.
Leistungszeitraum
Der Winterdienst erstreckt sich über die Winterperioden von November bis März in den Jahren 2026 bis 2027.
Zielsetzung
Ziel der Leistung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den betreuten Flächen, insbesondere für Beschäftigte, Besucher und Lieferdienste.
Die Ausführung erfolgt zuverlässig, witterungsabhängig und bedarfsgerecht nach den geltenden Verkehrssicherungspflichten.
Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €
Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €
Vermögensschäden mindestens 500.000 €
Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 €
(Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.)
100.000 € bei Bearbeitungsschäden (Bearbeitungsschäden sind Schäden, die während der Durchführung der Reinigungsarbeiten an Gebäuden, Einrichtungen oder beweglichen Sachen entstehen, zum Beispiel, wenn durch unsachgemäße Reinigung Böden, Möbel oder technische Anlagen beschädigt werden.)
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist.
Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätiger GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist dem Angebot beizufügen oder in Forr einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt oder ein Bieter sich der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für diejenigen konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige Leistung erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dürfen gemäß § 47 Abs. 1 VgV nur die Kapazitäten der Unternehmen herangezogen werden, die tatsächlich die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihnen die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen. Das gerannte Dokument befindet sich in den Vergabeunterlagen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
a292a4e5-439f-4db7-994f-793108c66702