Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch mit sämtlichen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform oder schriftlich in 2-facher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter BT-1311 genannten Schlusstermin in deutscher
Sprache eingegangen sind. Bei schriftlicher Abgabe des Teilnahmeantrages hat die
Übermittlung schriftlich in einem verschlossenen und äußerlich
gekennzeichneten Umschlag ausschließlich an die Angebotssammelstelle:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- E1.3 Angebotssammelstelle -
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
zu erfolgen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
"NICHT ÖFFNEN - EU TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Q/U2BA/R9223
Schlusstermin: 13.10.2025, 13:00 Uhr"
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen: fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der
Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, sind die
entsprechenden Vollmachten der Mitglieder beizufügen.
Der Teilnahmeantrag muss nur einmalig und nicht für jedes Los einzeln eingereicht werden. In dem Teilnahmeantrag ist allerdings anzugeben, für welches Los bzw. welche Lose dieser eingereicht wird.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auf die beigefügte "Checkliste" verwiesen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen etwaiger Verhandlungen bleiben vorbehalten.
E. Ergänzende Informationen zum Beschaffungsgegenstand
Die Wechselpritsche 15 ft dient zum Transport von Stückgut (u.a. auf Europaletten) und Bundeswehr-Kabinen und kann mit ihrer standardisierten 15 ft-Schnittstelle auf allen entsprechend ausgestatteten Bundeswehrträgerfahrzeugen sowie Bundeswehranhängern aufgesetzt werden. Hierzu sind an der Wechselpritsche zusätzliche Hebeösen angebracht.
Die Wechselpritschen müssen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen:
- Trennung / Verbindung mit dem Trägerfahrzeug über 15 ft ISO - Schnittstelle
- Ausführung analog zu den Vorgaben der DIN EN 284
- Außenlänge max. 5.250 mm
- Innenlänge min. 5.100 mm
- Außenbreite max. 2.550 mm
- Innenbreite min. 2.460 mm
- Höhe über alles max. 2.400 mm
- zulässige Fahrzeug - Gesamthöhe beim Transport der unbeladenen Pritsche max. 4.000 mm bei einem Fahrzeug mit Twistlock - Oberkante von 1.600 mm
- Transport von 12 Europaletten (ordnungsgemäß verzurrt)
- geteilte Bordwände, Höhe min. 750 mm (mittig geteilt) und doppelflügelige Hecktür (mittig geteilt) in Bordwandhöhe
- Spriegelgestell mit Schiebeverdeck und Plane mit Zollverschlussfähigkeit
- Bahnverladung (unter Einhaltung des nationalen Bahnlademaßes) auf Trägerfahrzeug (Spriegelgestell und Schiebeverdeck vollständig demontiert und auf Pritsche verlastet) hierbei Verwendung eines 800 mm hohen Waggons und eines Fahrzeuges mit Twistlock - Oberkante von 1.600 mm
- Zurrösen entsprechend DIN EN 12640 und 12642
- Zurr- / Hebeösen zum Auf- und Absetzen der WPr mittels Kran, sowie die zum Kabinentransport erforderlichen Kabineneckschuhaufnahmen
- Greifkanten im Wechselpritschenunterbau analog DIN EN 284.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Geschätzte Abrufmenge: 330 EA WPr 15ft inkl. Zubehör und Ausstattung
Zudem einmalig:
- Handelsübliche Dokumentation
- Bundeswehrspezifische IETD
- Materialliste zu Katalogisierungszwecken
- Zeichnung
- Technisches Datenblatt
- Erklärung zur Produktsicherheit
- Bescheinigungen/Zertifikate
Hinweis 1: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der gebildeten Mengenlose zu vergeben, sofern dies am wirtschaftlichsten ist. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist der im Angebot angegebene Preis.
Hinweis 2: Der Auftraggeber behält sich vor, die Stückzahl der WPr 15ft für die Festbeauftragung und Bestelleistung entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie die Lieferjahre anzupassen und weist auf folgendes hin: Im Zeitpunkt der Ausschreibung der Leistung ist lediglich die Festbeauftragung durch verfügbare Haushaltsmittel ausreichend finanziert.
Hinweis 3: Sollten Angebote zu mehreren Losen von einem Bieter abgegeben werden, so muss jedes Los gleich bepreist werden.
Hinweis 4: Sollten mehrere Lose durch einen Bieter gewonnen werden, werden die geforderten Dokumente nur EINMALIG beauftragt.
Hinweis 5: Sofern sich die Zuschläge für die drei gebildeten Mengenlose auf unterschiedliche Auftragnehmer verteilen, erfolgen die Abrufe nach dem Kaskadenprinzip.
1. Eine Auflistung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers aus den letzten fünf Jahren. Einschlägige und damit vergleichbare Vorhaben/Projekte sind solche über die Lieferung ziviler und/oder militärspezifisch angepasster Wechselpritschen mit verschiedenen Schnittstellen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen der Referenzprojekte. Hier muss mindestens ein vergleichbares Vorhaben/Projekt vorliegen, um das Eignungskriterium zu erfüllen.
2. Eine Beschreibung der technischen Ausrüstungen und Fertigungskapazitäten nach Art und Umfang. Die Bewerber sollen hier darstellen, wie sie im Bereich der technischen Ausrüstung für ihre Fertigung aufgestellt sind. Außerdem müssen die Fertigungsarten (bspw. Nestfertigung oder Bandfertigung) sowie die Fertigungskapazitäten den Anforderungen an den geplanten Vertragsumfang genügen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen.
3. Nachweise über Erfahrungen im Umgang mit militärspezifischen Normen/Vorschriften (bspw. MIL-STD, STANAG) und militärspezifischen Anforderungen (bspw. Kampfstoffbeständigkeit, Ergonomie) anhand einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung geführt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass spätestens mit dem best and final offer (BAFO) eine Zulassungsbescheinigung des WIWeB zum Lackaufbau vorzulegen ist.
4. Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems nach AQAP 2110, Ausgabe D, Juni 2016 - Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion (aktuelle Ausgabe) oder vergleichbar. Der Nachweis hat durch eine unterzeichnete Eigenerklärung zu erfolgen.
5. Nachweis über die Befähigung zur Erstellung einer interaktiven elektronischen technischen Dokumentation elektronischer Form (IETD) unter Berücksichtigung der AECMA Spec 1000D Version 2.3 in Verbindung mit dem National Style Guide Ausgabe 3.4 und der AECMA Spec 2000M Version 4.0 in Verbindung mit der DBSPEC 2000M anhand einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung geführt werden.
1. Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist. Diese Erklärung muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
• Kundenverbindung und Kontoführung
• Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse
• Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfach deutsche Übersetzung ausreichend, einer Beglaubigung bedarf es nicht, das fremdsprachige Original ist in Kopie beizufügen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Herstellung von Wechselpritschen mit verschiedenen Schnittstellen), der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
2. Vorlage eines aktuellen (d.h. nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrags) Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht, ist die Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben, erforderlich.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Geschätzte Abrufmenge: 223 EA WPr 15ft inkl. Zubehör und Ausstattung
Zudem einmalig:
- Handelsübliche Dokumentation
- Bundeswehrspezifische IETD
- Materialliste zu Katalogisierungszwecken
- Zeichnung
- Technisches Datenblatt
- Erklärung zur Produktsicherheit
- Bescheinigungen/Zertifikate
Hinweis 1: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der gebildeten Mengenlose zu vergeben, sofern dies am wirtschaftlichsten ist. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist der im Angebot angegebene Preis.
Hinweis 2: Der Auftraggeber behält sich vor, die Stückzahl der WPr 15ft für die Festbeauftragung und Bestellleistung entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie die Lieferjahre anzupassen und weist auf folgendes hin: Im Zeitpunkt der Ausschreibung der Leistung ist lediglich die Festbeauftragung durch verfügbare Haushaltsmittel ausreichend finanziert.
Hinweis 3: Sollten Angebote zu mehreren Losen von einem Bieter abgegeben werden, so muss jedes Los gleich bepreist werden.
Hinweis 4: Sollten mehrere Lose durch einen Bieter gewonnen werden, werden die geforderten Dokumente nur EINMALIG beauftragt.
Hinweis 5: Sofern sich die Zuschläge für die drei gebildeten Mengenlose auf unterschiedliche Auftragnehmer verteilen, erfolgen die Abrufe nach dem Kaskadenprinzip.
1. Eine Auflistung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers aus den letzten fünf Jahren. Einschlägige und damit vergleichbare Vorhaben/Projekte sind solche über die Lieferung ziviler und/oder militärspezifisch angepasster Wechselpritschen mit verschiedenen Schnittstellen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen der Referenzprojekte. Hier muss mindestens ein vergleichbares Vorhaben/Projekt vorliegen, um das Eignungskriterium zu erfüllen.
2. Eine Beschreibung der technischen Ausrüstungen und Fertigungskapazitäten nach Art und Umfang. Die Bewerber sollen hier darstellen, wie sie im Bereich der technischen Ausrüstung für ihre Fertigung aufgestellt sind. Außerdem müssen die Fertigungsarten (bspw. Nestfertigung oder Bandfertigung) sowie die Fertigungskapazitäten den Anforderungen an den geplanten Vertragsumfang genügen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen.
3. Nachweise über Erfahrungen im Umgang mit militärspezifischen Normen/Vorschriften (bspw. MIL-STD, STANAG) und militärspezifischen Anforderungen (bspw. Kampfstoffbeständigkeit, Ergonomie) anhand einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung geführt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass spätestens mit dem best and final offer (BAFO) eine Zulassungsbescheinigung des WIWeB zum Lackaufbau vorzulegen ist.
4. Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems nach AQAP 2110, Ausgabe D, Juni 2016 - Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion (aktuelle Ausgabe) oder vergleichbar. Der Nachweis hat durch eine unterzeichnete Eigenerklärung zu erfolgen.
5. Nachweis über die Befähigung zur Erstellung einer interaktiven elektronischen technischen Dokumentation elektronischer Form (IETD) unter Berücksichtigung der AECMA Spec 1000D Version 2.3 in Verbindung mit dem National Style Guide Ausgabe 3.4 und der AECMA Spec 2000M Version 4.0 in Verbindung mit der DBSPEC 2000M anhand einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung geführt werden.
1. Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist. Diese Erklärung muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
• Kundenverbindung und Kontoführung
• Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse
• Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfach deutsche Übersetzung ausreichend, einer Beglaubigung bedarf es nicht, das fremdsprachige Original ist in Kopie beizufügen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Herstellung von Wechselpritschen mit verschiedenen Schnittstellen), der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
2. Vorlage eines aktuellen (d.h. nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrags) Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht, ist die Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben, erforderlich.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Geschätzte Abrufmenge: 223 EA WPr 15ft inkl. Zubehör und Ausstattung
Zudem einmalig:
- Handelsübliche Dokumentation
- Bundeswehrspezifische IETD
- Materialliste zu Katalogisierungszwecken
- Zeichnung
- Technisches Datenblatt
- Erklärung zur Produktsicherheit
- Bescheinigungen/Zertifikate
Hinweis 1: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der gebildeten Mengenlose zu vergeben, sofern dies am wirtschaftlichsten ist. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist der im Angebot angegebene Preis.
Hinweis 2: Der Auftraggeber behält sich vor, die Stückzahl der WPr 15ft für die Festbeauftragung und Bestellleistung entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie die Lieferjahre anzupassen und weist auf folgendes hin: Im Zeitpunkt der Ausschreibung der Leistung ist lediglich die Festbeauftragung durch verfügbare Haushaltsmittel ausreichend finanziert.
Hinweis 3: Sollten Angebote zu mehreren Losen von einem Bieter abgegeben werden, so muss jedes Los gleich bepreist werden.
Hinweis 4: Sollten mehrere Lose durch einen Bieter gewonnen werden, werden die geforderten Dokumente nur EINMALIG beauftragt.
Hinweis 5: Sofern sich die Zuschläge für die drei gebildeten Mengenlose auf unterschiedliche Auftragnehmer verteilen, erfolgen die Abrufe nach dem Kaskadenprinzip.
1. Eine Auflistung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers aus den letzten fünf Jahren. Einschlägige und damit vergleichbare Vorhaben/Projekte sind solche über die Lieferung ziviler und/oder militärspezifisch angepasster Wechselpritschen mit verschiedenen Schnittstellen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen der Referenzprojekte. Hier muss mindestens ein vergleichbares Vorhaben/Projekt vorliegen, um das Eignungskriterium zu erfüllen.
2. Eine Beschreibung der technischen Ausrüstungen und Fertigungskapazitäten nach Art und Umfang. Die Bewerber sollen hier darstellen, wie sie im Bereich der technischen Ausrüstung für ihre Fertigung aufgestellt sind. Außerdem müssen die Fertigungsarten (bspw. Nestfertigung oder Bandfertigung) sowie die Fertigungskapazitäten den Anforderungen an den geplanten Vertragsumfang genügen. Beizufügen sind detaillierte Beschreibungen.
3. Nachweise über Erfahrungen im Umgang mit militärspezifischen Normen/Vorschriften (bspw. MIL-STD, STANAG) und militärspezifischen Anforderungen (bspw. Kampfstoffbeständigkeit, Ergonomie) anhand einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung geführt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass spätestens mit dem best and final offer (BAFO) eine Zulassungsbescheinigung des WIWeB zum Lackaufbau vorzulegen ist.
4. Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems nach AQAP 2110, Ausgabe D, Juni 2016 - Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion (aktuelle Ausgabe) oder vergleichbar. Der Nachweis hat durch eine unterzeichnete Eigenerklärung zu erfolgen.
5. Nachweis über die Befähigung zur Erstellung einer interaktiven elektronischen technischen Dokumentation elektronischer Form (IETD) unter Berücksichtigung der AECMA Spec 1000D Version 2.3 in Verbindung mit dem National Style Guide Ausgabe 3.4 und der AECMA Spec 2000M Version 4.0 in Verbindung mit der DBSPEC 2000M anhand einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung geführt werden.
1. Formlose Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist. Diese Erklärung muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
• Kundenverbindung und Kontoführung
• Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse
• Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfach deutsche Übersetzung ausreichend, einer Beglaubigung bedarf es nicht, das fremdsprachige Original ist in Kopie beizufügen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Herstellung von Wechselpritschen mit verschiedenen Schnittstellen), der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
2. Vorlage eines aktuellen (d.h. nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrags) Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht, ist die Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben, erforderlich.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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