Ausschreibungsdetails
-die von der Staatlichen Vogelschutzwarte übergebenen analogen Originalzählunterlagen aus 2024 (von ca. 40 Zählrouten) zu prüfen (plausible Revierabgrenzungen, Einhaltung der Methodenvorgaben, exakte Übertragung der Daten aus den Artkarten in die Zählbögen, die stichprobenartige Überprüfung der Daten von Tages- auf Artkarten),
-die digital über die NaturaList-App eingegebenen Daten aus 2024 (von ca. 65 Zählrouten) auf Vollständigkeit und korrekte Eingabe sowie die automatisierten Revierabgrenzungen auf Plausibilität zu prüfen,
-offensichtliche Fehler zu korrigieren, Unklarheiten und Korrekturbedarf mit den Kartierenden abzustimmen, Fehler bei der Dateneingabe in ornitho.de/NaturaList und nicht plausible Revierabgrenzungen zu korrigieren bzw. mit der bundesweiten Koordination abzustimmen,
-die Daten aus 2024 mit denen der Vorjahre abzugleichen und ggf. auftretende ungewöhnliche Bestandssprünge auf Plausibilität zu prüfen und bei den Kartierenden zu hinterfragen,
-die korrigierten analog erhobenen Daten aus dem Jahr 2024 in die vorgegebene Datenbank einzugeben sowie der Bundeskoordination (DDA) und der Staatlichen Vogelschutzwarte zu übergeben,
-bei Prüfroutinen auffallende Unstimmigkeiten zu überprüfen und zu korrigieren,
-die Originaldaten der jeweils 4 Begehungen von 10 analog kartierten Probeflächen aus 2024 mittels Digibird nachzudigitalisieren, so dass sie in ornitho.de/dbird verfügbar sind,
-die Datenbank laufend zu pflegen. Die Teilleistung 1 ist bis zum 30.04.2026 zu erbringen.
Teilleistung 2 (Koordination und Betreuung 2026):
-regelmäßige Absprachen mit der bundesweiten Koordinationsstelle des MhB (DDA) über Neuerungen des Programms zu treffen und am bundesweiten Brutvogel-Monitoringtreffen 2026 oder anderen MhB-Beratungen teilzunehmen (entweder in Präsenz oder bei einer Videokonferenz),
-Kartierenden vor Beginn der ersten Erfassungsperiode (spätestens bis Anfang März) mit den Zählunterlagen und weiteren Informationen zu versorgen sowie neue Kartierende mit den Methodenvorgaben vertraut zu machen,
-für die digitale Kartierung über ornitho.de/NaturaList zu werben und den Kartierenden dabei methodisch Hilfestellung zu leisten,
-während und nach der Zählsaison 2026 den Kartierenden für Auskünfte und Hilfestellungen bei der Auswertung zur Verfügung zu stehen,
-Kartierenden bei der automatisierten Auswertung der Kartierdaten und der Interpretation und ggf. Korrektur der Auswerteergebnisse zu unterstützen,
-Kontakt zum Bundeskoordinator des MhB beim DDA zu halten und ggf. nötige Routenkorrekturen vorzunehmen,
-Informationen der bundesweiten Koordinationsstelle, z.B. zum digitalen Kartieren und Auswerten, zeitnah den Kartierenden weiterzuleiten,
-Probeflächenvergabe für Sachsen-Anhalt auf der DDA-Homepage bzw. ornitho.de laufend halten, für die Widerbesetzung aufgegebener und Besetzung neuer Probeflächen zu werben,
-der Staatlichen Vogelschutzwarte mit Auskünften zum MhB zu Verfügung zu stehen,
-die Datenbank und Vergabeübersicht laufend zu pflegen und aktuell zu halten.
Die Teilleistung 2 ist bis zum 30.06.2026 zu erbringen.
Teilleistung 3 (Prüfung und Eingabe der Daten 2025):Gleich wie Teilleistung 1 nur für 2025;bis zum 31.10.2026 zu erbringen.
Teilleistung 4 (Koordination und Betreuung 2027):Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2027;bis zum 30.06.2027 zu erbringen.
Teilleistung 5 (Prüfung und Eingabe der Daten 2026):Gleich wie Teilleistung 1 nur in 2026;bis zum 31.10.2027 zu erbringen.
Teilleistung 6 (Koordination und Betreuung 2028):Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2028;bis zum 30.06.2028 zu erbringen.
Teilleistung 7 (Prüfung und Eingabe der Daten 2027):Gleich wie Teilleistung 1 nur für 2027;bis zum 31.10.2028 zu erbringen.
Teilleistung 8 (Koordination und Betreuung 2029)Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2029;bis zum 31.10.2028 zu erbringen.
Teilleistung 9 (Prüfung und Eingabe der Daten 2028): Gleich wie iTeilleistung 1 nur für 2028;bis zum 31.10.2029 zu erbringen.
-die von der Staatlichen Vogelschutzwarte übergebenen analogen Originalzählunterlagen aus 2024 (von ca. 40 Zählrouten) zu prüfen (plausible Revierabgrenzungen, Einhaltung der Methodenvorgaben, exakte Übertragung der Daten aus den Artkarten in die Zählbögen, die stichprobenartige Überprüfung der Daten von Tages- auf Artkarten),
-die digital über die NaturaList-App eingegebenen Daten aus 2024 (von ca. 65 Zählrouten) auf Vollständigkeit und korrekte Eingabe sowie die automatisierten Revierabgrenzungen auf Plausibilität zu prüfen,
-offensichtliche Fehler zu korrigieren, Unklarheiten und Korrekturbedarf mit den Kartierenden abzustimmen, Fehler bei der Dateneingabe in ornitho.de/NaturaList und nicht plausible Revierabgrenzungen zu korrigieren bzw. mit der bundesweiten Koordination abzustimmen,
-die Daten aus 2024 mit denen der Vorjahre abzugleichen und ggf. auftretende ungewöhnliche Bestandssprünge auf Plausibilität zu prüfen und bei den Kartierenden zu hinterfragen,
-die korrigierten analog erhobenen Daten aus dem Jahr 2024 in die vorgegebene Datenbank einzugeben sowie der Bundeskoordination (DDA) und der Staatlichen Vogelschutzwarte zu übergeben,
-bei Prüfroutinen auffallende Unstimmigkeiten zu überprüfen und zu korrigieren,
-die Originaldaten der jeweils 4 Begehungen von 10 analog kartierten Probeflächen aus 2024 mittels Digibird nachzudigitalisieren, so dass sie in ornitho.de/dbird verfügbar sind,
-die Datenbank laufend zu pflegen. Die Teilleistung 1 ist bis zum 30.04.2026 zu erbringen.
Teilleistung 2 (Koordination und Betreuung 2026):
-regelmäßige Absprachen mit der bundesweiten Koordinationsstelle des MhB (DDA) über Neuerungen des Programms zu treffen und am bundesweiten Brutvogel-Monitoringtreffen 2026 oder anderen MhB-Beratungen teilzunehmen (entweder in Präsenz oder bei einer Videokonferenz),
-Kartierenden vor Beginn der ersten Erfassungsperiode (spätestens bis Anfang März) mit den Zählunterlagen und weiteren Informationen zu versorgen sowie neue Kartierende mit den Methodenvorgaben vertraut zu machen,
-für die digitale Kartierung über ornitho.de/NaturaList zu werben und den Kartierenden dabei methodisch Hilfestellung zu leisten,
-während und nach der Zählsaison 2026 den Kartierenden für Auskünfte und Hilfestellungen bei der Auswertung zur Verfügung zu stehen,
-Kartierenden bei der automatisierten Auswertung der Kartierdaten und der Interpretation und ggf. Korrektur der Auswerteergebnisse zu unterstützen,
-Kontakt zum Bundeskoordinator des MhB beim DDA zu halten und ggf. nötige Routenkorrekturen vorzunehmen,
-Informationen der bundesweiten Koordinationsstelle, z.B. zum digitalen Kartieren und Auswerten, zeitnah den Kartierenden weiterzuleiten,
-Probeflächenvergabe für Sachsen-Anhalt auf der DDA-Homepage bzw. ornitho.de laufend halten, für die Widerbesetzung aufgegebener und Besetzung neuer Probeflächen zu werben,
-der Staatlichen Vogelschutzwarte mit Auskünften zum MhB zu Verfügung zu stehen,
-die Datenbank und Vergabeübersicht laufend zu pflegen und aktuell zu halten.
Die Teilleistung 2 ist bis zum 30.06.2026 zu erbringen.
Teilleistung 3 (Prüfung und Eingabe der Daten 2025):Gleich wie Teilleistung 1 nur für 2025;bis zum 31.10.2026 zu erbringen.
Teilleistung 4 (Koordination und Betreuung 2027):Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2027;bis zum 30.06.2027 zu erbringen.
Teilleistung 5 (Prüfung und Eingabe der Daten 2026):Gleich wie Teilleistung 1 nur in 2026;bis zum 31.10.2027 zu erbringen.
Teilleistung 6 (Koordination und Betreuung 2028):Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2028;bis zum 30.06.2028 zu erbringen.
Teilleistung 7 (Prüfung und Eingabe der Daten 2027):Gleich wie Teilleistung 1 nur für 2027;bis zum 31.10.2028 zu erbringen.
Teilleistung 8 (Koordination und Betreuung 2029)Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2029;bis zum 31.10.2028 zu erbringen.
Teilleistung 9 (Prüfung und Eingabe der Daten 2028): Gleich wie iTeilleistung 1 nur für 2028;bis zum 31.10.2029 zu erbringen.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Fachliche Qualifikation und qualitative Leistungsfähigkeit 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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