Ausschreibungsdetails
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Osten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Dessau-Roßlau im Westen und Wartenburg im Osten. Es umfasst im Wesentlichen die Auenbereiche südlich der Elbe und wird im Norden durch den Verlauf der Elbe begrenzt (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich zu größeren Anteilen im Landkreis Wittenberg und beinhaltet im Westen auch Teile der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau.
Das UG umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 318,73 km2, was einer Fläche von ca. 2,5 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB) (Abb. 1, Tab. 1).
Ziel der Leistung ist die Erfassung der Artengruppe Amphibien sowie derer invasiven Hauptprädatoren Waschbär und Mink an möglichst vielen geeigneten Gewässern innerhalb des jeweiligen Messtischblattes (MTB), wobei Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV prioritär zu behandeln sind. Für die Erfassung sollen je Messtischblatt mindestens 3 Begehungen vorgenommen werden, wobei für eine Begehung eines vollständigen Messtischblattes jeweils 4 (möglichst zusammenhängende) Geländetage (mit jeweils 8 Kartierstunden) zu absolvieren sind (entspricht einem Geländetag je Beg. und MTB Q). Für die gesamte Erfassung (mindestens 3 Begehungen) stehen somit 12 volle Geländetage je MTB zur Verfügung. Diese sind in jedem Fall - unabhängig von der Anzahl kartierter Gewässer - vollständig zu absolvieren.
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen anteilig in der Dämmerung / nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz kann auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Kann die Mindestanzahl an Gewässern je MTB nicht erreicht werden (Fehlen geeigneter Gewässer im MTB), können alternativ auch im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses Gewässer ausgewählt werden.
Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden.
An allen Gewässern mit Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind die Erhaltungszustände gemäß den Bewertungsschemata nach BFN & BLAK (2017) unter Zugrundelegung der in dieser Leistungsbeschreibung vorgegebenen Kartierintensität zu bewerten und zu dokumentieren.
Es ist kein schriftlicher Endbericht in Textform zu erstellen. Der Endbericht besteht lediglich aus digitalen Erfassungsergebnissen (MultiBaseCS-Datenbank). Die Ergebnisse zum Erhaltungszustand der Artvorkommen (Arten der Anh. II & IV FFH-RL) an den Gewässern sind in tabellarischer Form zu dokumentieren und abzugeben. Darüber hinaus ist eine Fotodokumentation einzureichen.
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Osten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Dessau-Roßlau im Westen und Wartenburg im Osten. Es umfasst im Wesentlichen die Auenbereiche südlich der Elbe und wird im Norden durch den Verlauf der Elbe begrenzt (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich zu größeren Anteilen im Landkreis Wittenberg und beinhaltet im Westen auch Teile der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau.
Das UG umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 318,73 km2, was einer Fläche von ca. 2,5 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB) (Abb. 1, Tab. 1).
Ziel der Leistung ist die Erfassung der Artengruppe Amphibien sowie derer invasiven Hauptprädatoren Waschbär und Mink an möglichst vielen geeigneten Gewässern innerhalb des jeweiligen Messtischblattes (MTB), wobei Gewässer mit hohem Potenzial für Arten der Anhänge II und IV prioritär zu behandeln sind. Für die Erfassung sollen je Messtischblatt mindestens 3 Begehungen vorgenommen werden, wobei für eine Begehung eines vollständigen Messtischblattes jeweils 4 (möglichst zusammenhängende) Geländetage (mit jeweils 8 Kartierstunden) zu absolvieren sind (entspricht einem Geländetag je Beg. und MTB Q). Für die gesamte Erfassung (mindestens 3 Begehungen) stehen somit 12 volle Geländetage je MTB zur Verfügung. Diese sind in jedem Fall - unabhängig von der Anzahl kartierter Gewässer - vollständig zu absolvieren.
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen anteilig in der Dämmerung / nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz kann auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Kann die Mindestanzahl an Gewässern je MTB nicht erreicht werden (Fehlen geeigneter Gewässer im MTB), können alternativ auch im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses Gewässer ausgewählt werden.
Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden.
An allen Gewässern mit Vorkommen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sind die Erhaltungszustände gemäß den Bewertungsschemata nach BFN & BLAK (2017) unter Zugrundelegung der in dieser Leistungsbeschreibung vorgegebenen Kartierintensität zu bewerten und zu dokumentieren.
Es ist kein schriftlicher Endbericht in Textform zu erstellen. Der Endbericht besteht lediglich aus digitalen Erfassungsergebnissen (MultiBaseCS-Datenbank). Die Ergebnisse zum Erhaltungszustand der Artvorkommen (Arten der Anh. II & IV FFH-RL) an den Gewässern sind in tabellarischer Form zu dokumentieren und abzugeben. Darüber hinaus ist eine Fotodokumentation einzureichen.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
91aeb0be-5152-433b-954c-45aba3102632