Ausschreibungsdetails
Mengenermittlung und Bestandsdokumentation im Gewässerausbau, -umbau, Kanalsanierung erforderlich für das Bauvorhaben GM Klinke Buckauer Straße MD - Istandhaltung/ Öffnung/ Verlegung mit den Leistungen:
Fremdüberwachung Vermessung, Prüfung Mengenermittlung und
Bestandsdokumentation:
Erstellung der Absteckunterlagen,
Absteckung einschl. Festpunktfeld und Übergabe der Absteckunterlagen an die
bauausführende Firma,
Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung (Bauzustände) in
Querprofilen (kurzfristiger Einsatz, innerhalb von 24 h nach Abruf, des Messtrupps
erforderlich, um Baustillstand zu vermeiden!),
Prüfung Mengenermittlung der bauausführenden Firma,
Übergabe der digitalen Daten der Bestandsvermssung, -dokumentation und Bauwerksbuch an AG und die Stadt Magdeburg.
Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauzeit entsprechend des Baufortschritts auch in kurzen Intervallen sicherzustellen (Überwachung der verschiedenen Bauzustände). Die Verfügbarkeit des Messtrupps bei Abruf durch den AG, die Bauoberleitung oder die örtliche Bauüberwachung ist innerhalb von 24 Stunden sicherzustellen.Die Übergabe der Ergebnisse der Messung in digitaler Form muss innerhalb von 24 Stunden nach der Messung an den AG oder einen seiner bevollmächtigten (örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung) erfolgen. Für die gesamte Bauzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
1) Zugang Verfahren:
Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe-Plattform https://www.evergabe-online.de abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen (VGU), usw.).
.
2) Rechtzeitige Information:
Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
.
3) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben.
.
4) Infokatalog / Bieterfragen:
Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
.
5) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
.
6) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
.
7) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet.
.
8) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
.
9) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
[+] Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
(gemäß Fb TVergG.11. und Fb TVergG.14; Eigenerklärung)
.
[+] EU-Sanktionspaket. Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
(gemäß Fb EU-Sanktionspaket-RUS; Eigenerklärung)
Mengenermittlung und Bestandsdokumentation im Gewässerausbau, -umbau, Kanalsanierung erforderlich für das Bauvorhaben GM Klinke Buckauer Straße MD - Istandhaltung/ Öffnung/ Verlegung mit den Leistungen:
Fremdüberwachung Vermessung, Prüfung Mengenermittlung und
Bestandsdokumentation:
Erstellung der Absteckunterlagen,
Absteckung einschl. Festpunktfeld und Übergabe der Absteckunterlagen an die
bauausführende Firma,
Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung (Bauzustände) in
Querprofilen (kurzfristiger Einsatz, innerhalb von 24 h nach Abruf, des Messtrupps
erforderlich, um Baustillstand zu vermeiden!),
Prüfung Mengenermittlung der bauausführenden Firma,
Übergabe der digitalen Daten der Bestandsvermssung, -dokumentation und Bauwerksbuch an AG und die Stadt Magdeburg.
Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauzeit entsprechend des Baufortschritts auch in kurzen Intervallen sicherzustellen (Überwachung der verschiedenen Bauzustände). Die Verfügbarkeit des Messtrupps bei Abruf durch den AG, die Bauoberleitung oder die örtliche Bauüberwachung ist innerhalb von 24 Stunden sicherzustellen.Die Übergabe der Ergebnisse der Messung in digitaler Form muss innerhalb von 24 Stunden nach der Messung an den AG oder einen seiner bevollmächtigten (örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung) erfolgen. Für die gesamte Bauzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Die Teilnahme an Bauberatungen, mit Ausnahme der Bauanlaufberatung, können auf Weisung des Auftraggebers erfolgen und werden gesondert vergütet.
Zusätzliche Absteckungsarbeiten auf Anforderung des Auftraggebers sind möglich und werden gesondert vergütet.
[1] Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
[2] DREI Referenzen innerhalb der letzten DREI Jahre für vergleichbare Leistungen, mit folgenden Angaben:
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
[3] Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
[4] Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
[5] Berufsregisterauszug, Handelsregisterauszug, IHK, Handwerksrolle, Architektenkammer, Ingenieurkammer, Gewerbeanmeldung oder Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung und Nachweis)
[6] Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
(gemäß Fb124 / PQ; Nachweis)
[7] Berufsgenossenschaft benennen.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
[8] Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen:
- Deckungssumme mind. 1.500.000,00 € für Personenschäden;
- Deckungssumme mind. 75.000,00 € für Sach- und Sonstige Schäden
- Alternativ: Bestätigung des Versicherers, über Anpassung der Deckungssummen oder Abschluss einer objektbezogenen Versicherung im Auftragsfall.
(ZUSÄTZLICHER NACHWEIS)
[9] Qualifikation der eingesetzten Fachkraft:
Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z.B. Urkunde)
(ZUSÄTZLICHER NACHWEIS)
AUßER:
[!] Angebotsschreiben,
[!] Leistungsverzeichnis,
[!] Bieterangabenverzeichnis (soweit in der Ausschreibung vorhanden).
.
Diese werden nicht nachgefordert und führen ggf. zum AUSSCHLUSS DES ANGEBOTS!
.
[2] Unvollständige, fehlerhafte oder nicht NACHGEREICHTE Erklärungen und Nachweise führen ggf. zum AUSSCHLUSS DES ANGEBOTS!
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
a9050461-c218-4af0-98e9-fff56106151c