1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Standortkopplungen DPMABeschreibung: Bereitstellung von direkten Standortkopplungen zwischen dem Hauptstandort des DPMA und den Außenstandorten in Sterntopologie; folgende Außenstandorte sind an den Hauptstandort in der Zweibrückenstraße 12, München anzubinden: • München, Anzinger Straße • München, Cincinnatistraße • Jena, Goethestraße • Jena, Löbdergraben • Berlin, Gitschinger Straße • Hauzenberg Für die Leistungen ist im Wege eines Migrationsprojektes der bisherige Dienstleister des DPMA abzulösen. Zusätzlich verantwortet der Auftragnehmer als externer Dienstleister den operativen Betrieb dieser WAN-Verbindungen.Kennung des Verfahrens: a284469e-635b-49f3-a8df-40007ac1538fInterne Kennung: BUL 58/25Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72410000Diensteanbieter
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt(DE212)Land: Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 901,950Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe: Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Nachweis: Eigenerklärung
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Standortkopplungen DPMABeschreibung: Bereitstellung von direkten Standortkopplungen zwischen dem Hauptstandort des DPMA und den Außenstandorten in Sterntopologie; folgende Außenstandorte sind an den Hauptstandort in der Zweibrückenstraße 12, München anzubinden: • München, Anzinger Straße • München, Cincinnatistraße • Jena, Goethestraße • Jena, Löbdergraben • Berlin, Gitschinger Straße • Hauzenberg Für die Leistungen ist im Wege eines Migrationsprojektes der bisherige Dienstleister des DPMA abzulösen. Zusätzlich verantwortet der Auftragnehmer als externer Dienstleister den operativen Betrieb dieser WAN-Verbindungen.Interne Kennung: BUL 58/25
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72410000DiensteanbieterOptionen:Beschreibung der Optionen: Für jeden Standort wird ein Grundausbau gemäß dem aktuell genutzen Ausbau der Standortkopplungen gefordert. Zudem werden für die Standorte (außer Anzinger Str.) zwei weitere Ausbauvarianten beschrieben. Diese müssen vom AN optional auf Abruf des AG bereit gestellt werden.
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt(DE212)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 15/04/2026Laufzeit: 48Monat
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 901,950Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Durchschnittlicher JahresumsatzBeschreibung: Das Eignungskriterium "Mindestjahresumsatz" ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens 1.800.000 € netto entsprechen.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Der Bieter hat mindestens eine geeignete Referenz über in den letzten drei Jahren ausgeführte Dienstleistungen zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben. Der vorliegende Auftrag ist vorallem durch die geforderten Bandbreiten sowie durch die Anforderung gekennzeichnet, dass mehrere auf das Bundesgebiet verteilte Standorte anzubinden sind. Die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem vorliegenden Auftrag wird insbesondere an diesen Merkmalen gemessen. Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht. Der Bieter hat in Bezug auf jede Referenz jeweils anzugeben: den Auftraggeber, den Auftragswert, den Erbringungszeitpunkt. Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von fünf Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: Preis
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=799749
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=799749Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 06/10/202512:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Unterlagen können in den Grenzen des § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der AngebotsöffnungAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinEs ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: jaElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und MarkenamtesIdentifikationsnummer: Leitweg-Identifikationsnummer 991- 03083-20Postanschrift: Zweibrückenstraße 12Ort: MünchenPostleitzahl: 80331NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt(DE212)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@dpma.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.dpma.deRollen dieser Organisation:Beschaffer
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtIdentifikationsnummer: 022894990Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 351f976b-0dc2-44dc-8894-103586053f78- 03Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/09/202511:12Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch