Ausschreibungsdetails
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung, Fachbeitrag Artenschutz und Fachbeitrag
Wasserrahmenrichtlinie. Zudem sind im Rahmen dessen verschiedene Bestandserhebungen durchzuführen.
Vergabeverfahren unterhalb vom Schwellenwert
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung, Fachbeitrag Artenschutz und Fachbeitrag
Wasserrahmenrichtlinie. Zudem sind im Rahmen dessen verschiedene Bestandserhebungen durchzuführen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 34 (1) UVgO zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können ist nicht begrenzt. Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber werden addiert und es wird der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet. Dies kann bedeuten, dass der Mittelwert eine geringere Punktzahl aufweist als die punkthöchste Referenz.
Mindestens eine Referenz über abgeschlossene Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen werden in diesem Fall als vergleichbar angesehen, wenn die Erarbeitung eines UVP-Berichts für ein wasserbauliches Vorhaben in den letzten 5 Jahren erbracht wurde.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: Erarbeitung eines UVP-Berichts für den Bau einer Fischaufstiegsanlage in den letzten 5 Jahren
4 Punkte: nicht belegt
3 Punkte: Erarbeitung eines UVP-Berichts für den Bau einer eines Fischaufstiegsanlage vergleichbaren konstruktiven Wasserbauwerks (Wehr, Staudamm, Staumauer, Schiffshebewerk, Sperrwerk, Sperrtor, Schleuse (alle nach HOAI vergleichbar) oder Fischabstiegsanlage) in den letzten 5 Jahren
2 Punkte: nicht belegt
1 Punkt: Erarbeitung eines UVP-Berichts für ein sonstiges wasserbauliches Vorhaben in den letzten 5 Jahren
0 Punkte: nicht belegt
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 34 (1) UVgO zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können ist nicht begrenzt. Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber werden addiert und es wird der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet. Dies kann bedeuten, dass der Mittelwert eine geringere Punktzahl aufweist als die punkthöchste Referenz.
Mindestens eine Referenz über abgeschlossene Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen werden in diesem Fall als vergleichbar angesehen, wenn die Erarbeitung eines LBP für ein wasserbauliches Vorhaben in den letzten 5 Jahren erbracht wurde.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: Erarbeitung eines LBP für den Bau einer Fischaufstiegsanlage in den letzten 5 Jahren
4 Punkte: nicht belegt
3 Punkte: Erarbeitung eines LBP für den Bau einer eines Fischaufstiegsanlage vergleichbaren konstruktiven Wasserbauwerks (Wehr, Staudamm, Staumauer, Schiffshebewerk, Sperrwerk, Sperrtor, Schleuse (alle nach HOAI vergleichbar) oder Fischabstiegsanlage) in den letzten 5 Jahren
2 Punkte: nicht belegt
1 Punkt: Erarbeitung eines LBP für ein sonstiges wasserbauliches Vorhaben in den letzten 5 Jahren
0 Punkte: nicht belegt
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 34 (1) UVgO zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können ist nicht begrenzt. Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber werden addiert und es wird der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet. Dies kann bedeuten, dass der Mittelwert eine geringere Punktzahl aufweist als die punkthöchste Referenz.
Mindestens eine Referenz über abgeschlossene Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen werden in diesem Fall als vergleichbar angesehen, wenn die abgeschlossene E-Befischung eines Fließgewässers vom Boot aus in den letzten 5 Jahren erbracht wurde.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: E-Befischung eines Fließgewässers vom Boot aus und Einsatz mind. eines Kiemennetzes in einem Fließgewässer und Einsatz mind. eines Uferzugnetzes in einem Fließgewässer in den letzten 5 Jahren
4 Punkte: nicht belegt
3 Punkte: E-Befischung eines Fließgewässers vom Boot aus und Einsatz mind. eines Kiemennetzes in einem Fließgewässer oder Einsatz mind. eines Uferzugnetzes in einem Fließgewässer in den letzten 5 Jahren
2 Punkte: nicht belegt
1 Punkt: E-Befischung eines Fließgewässers vom Boot aus in den letzten 5 Jahren
0 Punkte: nicht belegt
Zur Eignung sind die Angaben zur Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens zu machen.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 250.000 EUR für sonstige Schäden
(Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer
mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber- / Arbeitsgemeinschaften
muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. Die Kopie der Versicherungsbescheinigung
ist auf Verlangen vor Auftragserteilung vorzulegen.
Zum Nachweis der Fachkunde sind folgende Nachweise zu erbringen:
Befähigungsschein des Elektrofischens
Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige
Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in der Gewichtung der
Zuschlagskriterien (Formblatt 313-L_F) aufgeführt.
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