Ausschreibungsdetails
Maßnahmen des Schallschutzes und Wärmeschutzes an der bahnseitigen Fassade,
Ertüchtigung Kälte- und Lüftungstechnik, Umgestaltung Bistro
– Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Leistungsphase 2 HOAI (§ 55 HOAI) (VgV 64-25)
Die Angebote sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt in Textform und deutscher Sprache einzureichen.
Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Angebote sind nur
dann fristgerecht eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) eingegangen sind.
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit mind. 3 Anträge pro Los vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers oder Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber oder Bieter der Vergabestelle unverzüglich, spätestens bis zum 29.09.2025 über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) darauf hinzuweisen.
Etwaige Fragen zum Verfahren sind über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) bis spätestens 29.09.2025 zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Angebote müssen über die Plattform (www.evergabe-online.de) elektronisch eingereicht werden. Die Angebotsöffnung findet daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausschließlich elektronisch statt.
Schriftliche (per Post eingereichte) Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Vergabeunterlagen:
Die im Rahmen dieses offenen Vergabeverfahrens bereitgestellten Unterlagen dienen ausschließlich der Teilnahme am Wettbewerb und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung, die über die Angebotsabgabe hinausgeht, ist ausdrücklich untersagt. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zu Punkt 8.1.
Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung über die ORG-0001 (Zentrale Vergabestelle) und danach über die zuständige Sachbearbeitung im jeweiligen Technischen Büro/ Baubüro.
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
Maßnahmen des Schallschutzes und Wärmeschutzes an der bahnseitigen Fassade,
Ertüchtigung Kälte- und Lüftungstechnik, Umgestaltung Bistro“ –
Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Leistungsphase 2 HOAI (§ 55 HOAI) (VgV 64-25)
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Vergabe:
• Austausch aller Fensterelemente an der bahnseitigen Fassade in den Obergeschossen 1 bis 3 zur Verbesserung des Schall- und Wärmeschutzes.
• Ertüchtigung der bestehenden Kälte- und Lüftungsanlagen sowie Einbau neuer Lüftungstechnik (u.a. in Bürobereichen, Saal, der Hausmeisterwohnung und Gästeapartments)
• Rückbau nicht mehr genutzter Einbauten, darunter z. B. eine Telefonzelle
• innenarchitektonische Umgestaltung und qualitative Aufwertung des Bistro „Möwe“ zur Anpassung an repräsentative Veranstaltungsformate
• Prüfung und Modernisierung der Medientechnik im großen Saal, inklusive Einbau zusätzlicher Bodentanks und neuer Deckenspots sowie Wiederherstellung der Saalstruktur nach technischer Ertüchtigung
• grundhafte Erneuerung aller publikumsrelevanten WC-Anlagen inklusive Strangsanierung der Trinkwasserleitungen
Die Maßnahme ist in ihrer Komplexität als zusammenhängendes Bau-Soll einzustufen, mit Anforderungen an Projektkoordination, technische Ausführung und gestalterische Qualität.
Im Anschluss daran ist die gesamte Bauunterlage bis 06.07.2026 zu erstellen – Finalisierung bis 29.07.2026.
Die Termine sind dem Terminplan der Ausschreibung zu entnehmen.
Eine optionale Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 3 bis 8 ist vorgesehen. Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/ verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminstellung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten. Das Planungsteam ist in der notwendigen Form aufzustellen, das Vorhaben in Planung und vor allem in der Ausführung sehr eng zu betreuen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen.
Das Gebäude grenzt an die Straßen Luisenstraße/ Karlplatz, Reinhardtstraße und an die
S-Bahn/ Bahnviadukte.
Der Gebäudekomplex besteht aus dem Vorderhaus, Seitenflügel und angrenzenden Neubau aus 2001. Der Neubau wiederum besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und drei Obergeschossen. Die Baumaßnahme umfasst die bahnseitige Fassade des Neubaus über alle Geschossebenen sowie vereinzelte Innenraumbereiche (Bistro, WC- Anlagen, Foyer) in allen Geschossebenen im Alt- und Neubau.
Transport- und Lagermöglichkeit während der Bauzeit:
Zum rückwärtigen Hof erfolgt die Zufahrtsmöglichkeit über die Magarete-Steffin-Straße
durch das Bahnviadukt (eingeschränkte Zufahrt, H mittig = 3,80 m, B = 3,10 m, seitlich = geringere Durchfahrtshöhe).
Der Transport hat eigenverantwortlich durch den AN und in Abstimmung mit der nutzenden Verwaltung zu erfolgen.
Die rechtzeitige Antragstellungen für die Genehmigungen bei den Behörden obliegt dem AN, wie Anträge auf Sondernutzung von Gehwegen und Fahrbahnen.
Parkmöglichkeiten sind nicht oder nur nach vorheriger Anmeldung sehr beschränkt vorhanden.
Dieser Auftrag kann verlängert werden.
Beschreibung der Verlängerung: Weitere optionale Planungsphasen ab Leistungsphase 3 (siehe Angaben zu Optionen).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 123 GWB nicht vorliegen.
1.2. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 124 GWB nicht zutreffen.
1.3. Nachweis der Berufszulassung gemäß §44 VgV/ § 25 VSVgV durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Architekt / Ingenieur tätig ist.
1. Nachweis der Qualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gem. Bewerbungsformular)
2. Angabe und Nachweis zur Mitgliedschaft in der Architekten- und/ oder Ingenieurskammer (gem. Bewerbungsformular)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
2. Angaben zur Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden in Höhe von 2.000.000,00 € (zusätzlich geforderte Angabe: Maximierung der Ersatzleistungen für Schadensfälle innerhalb der BR Deutschland mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen).
2. Angaben zur Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden in Höhe von 2.000.000,00 € (zusätzlich geforderte Angabe: Maximierung der Ersatzleistungen für Schadensfälle innerhalb der BR Deutschland mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen).
Zu 1)
Anteil der Unterauftragsvergabe bei Bedarf angeben
Zu 3)
Eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Planungsleistungen mit Angabe:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme
b) des Auftraggebers (Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer),
c) der Gesamtbaukosten,
d) des Honorarbetrages,
e) der Planungszeit,
f) Bauzeit,
g) Nennung des Projektleiters je Planungsphase
h) der geleisteten Leistungsphasen nach HOAI
für mindestens 3 vergleichbare Projekte.
Zu 4)
Ausbildungsnachweise Projektleiter/ stellv. PL, dass erforderliche berufliche Befähigung vorhanden sind.
Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (Bewerbungsformular und Ergänzende Verbindliche Hinweise Auftragsbekanntmachung/ zum Verfahren).
Zuschlagskriterien:
5.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.1 Referenz zur Planung und Ausführung von Bauvorhaben vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung
5.2 Qualifikation des Planungsteams
5.3 Kapazitäts-Planung/Aufstellung des Planungs- und Objektüberwachungsteams
5.4 Qualitätssicherung in der Projektbearbeitung
5.5 Kostenangebot
Das Bewerbungsformular ist in Textform auszufüllen und einschließlich notwendiger Anlagen dem Angebot beizufügen. Die Vorlagen Bewerbungsformular und Honorarangebot sind zwingend zu verwenden.
Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertrages basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies mithin nicht den Vergabebedingungen entspricht.
Alle Unterlagen sind vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist (17.10.2025, um 23:00 Uhr) einzureichen
• Der Vertrag wird den Bietern zusammen mit den Bekanntmachungsunterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt. Eine Änderung des Vertrages ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
• Der abzuschließende Vertrag liegt den Bewerbungsunterlagen bei. Er ist vollständig, insbesondere in den folgenden Positionen auszufüllen und mit Unterschrift (Signatur) / Name des Auftragnehmers unter dem Vertrag zu versehen.
• Anschrift des Auftragnehmers auf dem Deckblatt
• § 8; Nr. 8.1 Fachlich Verantwortliche für alle Leistungsstufen
• § 10; Nr. 10.7 Zu- oder Abschlag auf das Gesamthonorar der Anlagengruppen
• § 10; Nr. 10.10.2 Stundensätze AN; Mitarbeiter, Zeichner
• § 11; Nr. 11.1 Prozentsatz Nebenkostenpauschale
• Unterschrift (Signatur) / Name Auftragnehmer unter Vertrag
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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