Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
B. Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) hochzuladen.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
C. Bewerberfragen:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D. Sonstiges:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten, soweit rechtlich zulässig.
Der Lieferort wird im Rahmen der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung konkretisiert.
E. Derzeit liegt eine Finanzierungszusage für die Abrufe nicht vor. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird Ihnen ein Formular übersandt werden, in welchem der Umgang mit der derzeit fehlenden Finanzierungszusage enthalten sein wird.
F. Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Mehrpartner-Rahmenvereinbarung wird mit bis zu vier Vertragspartnern geschlossen. Im Zeitpunkt des jeweiligen Einzelabrufs aus der Rahmenvereinbarung werden allerdings nur solche gegenständlichen Patronen berücksichtigt, die bereits in der Bundeswehr qualifiziert sind. Die Qualifizierung stellt somit den Beleg der Schießsicherheit und Systemverträglichkeit mit den Waffensystemen der Bundeswehr, insbesondere der Mk25 KBA, dar. Die rechtlich verbindlichen Vorgaben - und damit zugleich der Prüfungsmaßstab im Rahmen der Qualifikation von Munition - ergeben sich aus nationalen Gesetzen und Rechtsverordnungen, Bundeswehreigenen Vorschriften sowie aus von Deutschland ratifizierten - und somit verbindlichen - NATO-, EU- oder bi- bzw. multinationalen Standardisierungs- übereinkommen. Die Qualifikation ist eine Voraussetzung für die Leistungserbringung.
Die detaillierten Vergabeunterlagen (mit den genauen vertraglichen Anforderungen) werden den geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt.
Patronen 25mm x 137 Übung Leuchtspur.
Patronen 25mm x 137 Übung Leuchtspur mvR.
Patronen 25mm x 137 APFSDS-T.
Patronen 25mm x 137 HE-T
Patronen 25mm x 137 EXERZIER
Die Patronen sind für die Maschinenkanone Mk25 KBA.
Es werden lediglich die vier Angebote bezuschlagt, die nach Auswertung der Bewertungsmatrix die vier besten Ergebnisse erzielt haben.
2. Die Mehrpartner-Rahmenvereinbarung wird auch mit denjenigen geschlossen werden, die nicht über ein qualifiziertes Produkt verfügen. Im Rahmen des prognostiziert jährlich stattfindenden Mini-Wettbewerbs werden nur diejenigen teilnehmen können, welche zum Zeitpunkt des Mini-Wettbewerbs qualifiziert sind.
3. Die unter dem Reiter "Muster" abgelegten Dokumente können optional genutzt werden.
1.Fortgeschrittene elektronisch signierte Eigenerklärung oder eingescannte Unterschrift zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/ 05/2022, wird bereitgestellt.
2.Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur.
3.Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Fortgeschrittene elektronisch signierte Eigenerklärung oder eingescannte Unterschrift , dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann.
5. Fortgeschrittene elektronisch signierte Eigenerklärung oder eingescannte Unterschrift , dass der Bewerber den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert.
6. Fortgeschrittene elektronisch signierte Eigenerklärung oder eingescannte Unterschrift , dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird.
7. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist:
a) der aktuelle Auszug (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder
b) eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder
c) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zu nutzen- Dieses wird in den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen.
8. Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung- VO_2022-833_25mm_div. zu verwenden, auszufüllen, fortgeschritten elektronisch zu signieren oder die Untereschrift einzuscannen und dem Teilnahmeantrag beizufügen).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
1. Auflistung (formlose Eigenerklärung) der Herstellung und Lieferung von mind. 100.000 Patronen in den Kalibern 25 mm bis einschließlich 35 mm in den letzten drei Jahren. Hierunter müssen auch nachweisbare Lieferungen an einen NATO Mitgliedsstaat sein.
2. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt mindestens 100.000 EA Patronen 25mm x 137 Munition pro Jahr herstellen und liefern zu können.
3. Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus den folgenden Vorschriften:
- AQAP 2110
- AQAP 2105
- § 4 ABBV i.v.m. § 12 VOL/B.
Bereitschaft im Rahmen der Güteprüfung die Vorgaben der amtsseitig zu erstellenden Technischen Lieferbedingungen (deutsche Sprache) bzgl. Komponenten und Patrone umzusetzen.
4. Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zulassung zur Herstellung, Lieferung und Lagerung von KrWaffKontrG Material vorliegt. Sofern die Genehmigung bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag in Kopie / als Scan vorzulegen. Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung bislang nur gestellt wurde, ist diese mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage der Antragsstellung in Kopie/ als Scan nachzuweisen. Falls auch noch kein Antrag gestellt worden ist, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Beantragung so rechtzeitig erfolgt, dass die Genehmigung bis zur Zuschlagserteilung vorliegt.
Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG im Rahmen eines Bundeswehrauftrages sind vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - Rü II 5 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.
5. Formlose Eigenerklärung, dass ein Kriegswaffenkontrollbuchführer vorhanden ist.
6. Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt.
7. Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/ SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden.
8. Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten gem. A1- 2080/0-7003 "Munition und Explosivstoffe - Munitionslose -"zu erstellen, vorhanden ist.
9. Formlose Eigenerklärung, dass gesetzeskonforme Lagermöglichkeiten (insbesondere gem. dem Sprengstoffgesetz) Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind.
10. Formlose Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 und AQAP 2105 eingehalten wird.
11. Formlose Eigenerklärung, dass die Firma bereit und befähigt ist, im durch die Bundeswehr vorgeschriebenen Verpackungskonzept zu liefern.
12. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder
- ein Qualifikationsbericht sowie der Nachweis der Systemverträglichkeit der Patrone vorzulegen
oder
- eine Erklärung darüber vorzulegen, die Qualifikation sowie den Nachweis der Systemverträglichkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erlangen zu wollen.
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis: Im Rahmen der AzA wird gefordert werden, dass die Munition frei von exportkontrollrechtlichen Bestimmungen - und somit unter anderem auch frei von ITAR- und EAR-Bestimmungen - sein muss.
Klarstellend erfolgt hier der Hinweis, dass die Qualifikation der Munition nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung ist. Auftragnehmer kann auch werden, wer zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung noch nicht über eine Qualifikation verfügt.
Die entsprechenden Nachweise und Eigenerklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind fortgeschritten elektronisch signiert oder unterschrieben und eingescannt von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig:
1. Erklärung einer Bank, nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge mit positiven Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung und zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Es muss hierbei gesichert sein, dass die eigenen Verbindlichkeiten bezahlt werden können, ohne hohe Schulden aufzunehmen, die nicht zurückgezahlt werden können. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen.
2. Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 6 000 000 EUR netto). Hierbei ist der Durchschnitt auf die drei Jahre gerechnet maßgeblich, sodass ein wirtschaftlich schlechtes Jahr durch ein wirtschaftlich gutes Jahr ausgeglichen werden kann.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ein Unterauftragnehmer - in Abgrenzung zum bloßen Zulieferer- übernimmt eine eigenständige Teilleistung für den Bewerber.
gelten.
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen.
Am darauffolgenden Mini-Wettbewerb dürfen nur die Auftragnehmer teilnehmen, deren Patrone bei der Bundeswehr qualifiziert ist. Die Qualifikation ist im laufenden Vertrag möglich, sobald diese abgeschlossen ist, kann jeweils am Mini-Wettbewerb teilgenommen werden.
Eine Qualifikation ist notwendig, um die Systemverträglichkeit zwischen Waffe und Munition sicherzustellen und eine Gefährdung der Nutzer auszuschließen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass zwischen den späteren Auftragnehmern ein Miniwettbewerb stattfinden wird und der Wettbewerb damit nicht vollständig aufgehoben wird, sondern lediglich temporär auf einen bestimmten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern beschränkt wird.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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