Ausschreibungsdetails
Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030
Gegenstand ist die Ermittlung von Fledermausnachweisen und Monitoringdaten in Gebieten mit Kenntnisdefiziten mittels Erfassungen durch Netzfänge, Telemetrie und bioakustische Erfassungen im Jahr 2026. Ziel der Leistung ist der Nachweis von Fledermausarten in bestimmten Bereichen Sachsen-Anhalts mit Kenntnisdefiziten zur Vervollständigung der Kenntnis der Verbreitungssituation in der FFH-Berichtsperiode 2025-2030.
(FFH0060LSA, FFH0057LSA + FFH0247LSA, LSA O NF 1-2)
- Untersuchungsgebiet 1.1: Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming (FFH0060LSA)
- Untersuchungsgebiet 1.2: Bürgerholz bei Rosian / Schweinitz bei Loburg (FFH0057LSA + FFH0247LSA)
- Untersuchungsgebiet 1.3: Wälder nordöstlich Nedlitz (LSA O NF 1-2)
Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern ist das erforderliche Einvernehmen herzustellen.
Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind
4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt. Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.
Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer technischen qualifizierten Person angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit.
Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein.
Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten, ist eine Telemetrie von Fleder¬mäusen vorgesehen. Aufgrund der Vorgaben des Stichprobenmonitorings gilt hier der Fokus auf die Bartfledermausarten und den Gr. Abendsegler. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler und der Bartfledermaus-Gruppe mit Reproduktions¬merkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulations¬grundlage: 6 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungs¬gebiete gesamt).
An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch.
Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BFN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochen-stubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren.
Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet von Mai bis August 2026 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten durchzuführen.
Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für ein Los erstreben, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen.
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
fachliche Qualifikation und Erfahrung 30%
Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise 10%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(FFH0240LSA, FFH0251LSA + LSA O NF 2-5, FFH0130LSA)
- Untersuchungsgebiet 2.1: Friedenthaler Grund (FFH0240LSA)
- Untersuchungsgebiet 2.2: Küchenholzgraben bei Zahna / Wälder südlich Zahna (FFH0251LSA + LSA O NF 2-5)
- Untersuchungsgebiet 2.3: Bresker Forst östlich Oranienbaum (FFH0130LSA)
Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern ist das erforderliche Einvernehmen herzustellen.
Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind
4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt. Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.
Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer technischen qualifizierten Person angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit.
Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein.
Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten, ist eine Telemetrie von Fleder¬mäusen vorgesehen. Aufgrund der Vorgaben des Stichprobenmonitorings gilt hier der Fokus auf die Bartfledermausarten und den Gr. Abendsegler. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler und der Bartfledermaus-Gruppe mit Reproduktions¬merkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulations¬grundlage: 6 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungs¬gebiete gesamt).
An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden (visuelle Zählung, Wärmebildkamera u.a.) durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch.
Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BFN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochen-stubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren.
Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet von Mai bis August 2026 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten durchzuführen
Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für ein Los erstreben, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen.
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
fachliche Qualifikation und Erfahrung 30%
Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise 10%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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