Ausschreibungsdetails
Bundespolizeidirektion Koblenz
Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Eigenerklärung Sanktionen
Russland und Anlage Unternehmensdaten
Los 1 Frankfurt a. M. ca. 140 Einheiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los mit Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung den Vordruck Referenzen ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen pro angebotenes Los dar.
Zu den Referenzen sind je Los folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Als geeignet werden Referenzen angesehen, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen:
○ Eine der Referenzen muss eine Kurzzeitmiete (1-7 Tage) von mobilen Toiletten darstellen
○ Eine der Referenzen muss eine Langzeitmiete (hier ab 8 Tagen) von mobilen Toiletten darstellen
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Referenzen die Anlage "Vordruck_Referenzen" je Los.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen (DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist) und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein. Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen akzeptiert. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Die Auftragnehmerin hat auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche abzuschließen, die die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive der Einzelabrufe abdeckt.
(2) Die Deckungssumme derBetriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:
a) für Personenschäden pro Einzelperson 1.500.000 Euro
b) für Sachschäden 1.000.000 Euro
c) für Vermögensschäden pro Einzelfall 250.000 Euro
(3) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin oder dem Bedarfsträger vor Leistungsbeginn, zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie auf Anforderung das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den in Abs. 2 genannten Deckungssummen nachzuweisen.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Los 2 Kaiserslautern ca. 140 Einheiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los mit Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung den Vordruck Referenzen ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen pro angebotenes Los dar.
Zu den Referenzen sind je Los folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Als geeignet werden Referenzen angesehen, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen:
○ Eine der Referenzen muss eine Kurzzeitmiete (1-7 Tage) von mobilen Toiletten darstellen
○ Eine der Referenzen muss eine Langzeitmiete (hier ab 8 Tagen) von mobilen Toiletten darstellen
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Referenzen die Anlage "Vordruck_Referenzen" je Los.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen (DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist) und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein. Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen akzeptiert. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Die Auftragnehmerin hat auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche abzuschließen, die die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive der Einzelabrufe abdeckt.
(2) Die Deckungssumme derBetriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:
a) für Personenschäden pro Einzelperson 1.500.000 Euro
b) für Sachschäden 1.000.000 Euro
c) für Vermögensschäden pro Einzelfall 250.000 Euro
(3) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin oder dem Bedarfsträger vor Leistungsbeginn, zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie auf Anforderung das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den in Abs. 2 genannten Deckungssummen nachzuweisen.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Los 3 Kassel ca. 8 Einheiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los mit Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung den Vordruck Referenzen ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen pro angebotenes Los dar.
Zu den Referenzen sind je Los folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Als geeignet werden Referenzen angesehen, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen:
○ Eine der Referenzen muss eine Kurzzeitmiete (1-7 Tage) von mobilen Toiletten darstellen
○ Eine der Referenzen muss eine Langzeitmiete (hier ab 8 Tagen) von mobilen Toiletten darstellen
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Referenzen die Anlage "Vordruck_Referenzen" je Los.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen (DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist) und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein. Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen akzeptiert. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Die Auftragnehmerin hat auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche abzuschließen, die die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive der Einzelabrufe abdeckt.
(2) Die Deckungssumme derBetriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:
a) für Personenschäden pro Einzelperson 1.500.000 Euro
b) für Sachschäden 1.000.000 Euro
c) für Vermögensschäden pro Einzelfall 250.000 Euro
(3) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin oder dem Bedarfsträger vor Leistungsbeginn, zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie auf Anforderung das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den in Abs. 2 genannten Deckungssummen nachzuweisen.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Los 4 Trier ca. 56 Einheiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los mit Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung den Vordruck Referenzen ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen pro angebotenes Los dar.
Zu den Referenzen sind je Los folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Als geeignet werden Referenzen angesehen, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen:
○ Eine der Referenzen muss eine Kurzzeitmiete (1-7 Tage) von mobilen Toiletten darstellen
○ Eine der Referenzen muss eine Langzeitmiete (hier ab 8 Tagen) von mobilen Toiletten darstellen
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Referenzen die Anlage "Vordruck_Referenzen" je Los.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen (DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist) und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein. Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen akzeptiert. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Die Auftragnehmerin hat auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche abzuschließen, die die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive der Einzelabrufe abdeckt.
(2) Die Deckungssumme derBetriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:
a) für Personenschäden pro Einzelperson 1.500.000 Euro
b) für Sachschäden 1.000.000 Euro
c) für Vermögensschäden pro Einzelfall 250.000 Euro
(3) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin oder dem Bedarfsträger vor Leistungsbeginn, zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie auf Anforderung das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den in Abs. 2 genannten Deckungssummen nachzuweisen.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Los 5 Saarbrücken ca. 6 Einheiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los mit Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung den Vordruck Referenzen ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen pro angebotenes Los dar.
Zu den Referenzen sind je Los folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Als geeignet werden Referenzen angesehen, wenn sie die folgenden Merkmale aufweisen:
○ Eine der Referenzen muss eine Kurzzeitmiete (1-7 Tage) von mobilen Toiletten darstellen
○ Eine der Referenzen muss eine Langzeitmiete (hier ab 8 Tagen) von mobilen Toiletten darstellen
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Referenzen die Anlage "Vordruck_Referenzen" je Los.
Es sind nur drei vergleichbare Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen (DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist) und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein. Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen akzeptiert. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verwiesen werden, diesen bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Die Auftragnehmerin hat auf ihre Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche abzuschließen, die die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive der Einzelabrufe abdeckt.
(2) Die Deckungssumme derBetriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:
a) für Personenschäden pro Einzelperson 1.500.000 Euro
b) für Sachschäden 1.000.000 Euro
c) für Vermögensschäden pro Einzelfall 250.000 Euro
(3) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, der Auftraggeberin oder dem Bedarfsträger vor Leistungsbeginn, zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie auf Anforderung das Bestehen des Versicherungsschutzes mit den in Abs. 2 genannten Deckungssummen nachzuweisen.
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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