Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beschaffung/Lieferung und Zulassung eines Lastengleitfallschirmsystems für die Spezialkräfte (abgekürzt: LGFschSys SpezK).
Das LGFschSys SpezK soll aus großer Höhe absetzbar sein und selbst-steuernd zielgenau landen können.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Der Teilnahmeantrag ist elektonisch einzureichen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Nicht formgerecht eingereichte Fragen werden nicht beantwortet.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 1 Woche vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (elektronisch über die Vergabeplattform) gestellt werden.
Verspätet eingehende Bieterfragen können nur bei Sachdienlichkeit für das Verfahren beantwortet werden.
Die Bewerber müssen die anliegend zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Dieser Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu
verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Anlagen:
Dieser Bekanntmachung sind die folgenden Anlagen
beigefügt:
Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB"
Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch
Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB"
Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch
Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB"
Formblatt "Eigenerklärung bzgl. der Russischen Föderation"
Formblatt "Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber und/
oder Bietergemeinschaft"
Optional soll in Ergänzung zur Vorserie 1 SE Lastengleitfallschirmsystem bis 4500 kg (Familiensystem zum LGFschSys SpezK) (Steuerbox und Fallschirm) sowie 1 SE "Missionsplanungsstation" geliefert werden (angestrebter Liefertermin April 2026).
Optional soll die Hauptserie mit 33 SE LGFschSys SpezK (Steuerbox und Fallschirm)
sowie 33 SE "Missionsplanungsstation" geliefert werden (angestrebter Liefertermin November 2027).
Optional soll der AN eine militärische Musterzulassung auf Basis des MPRP 1670-2025-01 erwirken (angestrebter Liefer-/Leistungstermin Februar 2027).
Optional soll eine Hauptserie mit 3 SE Lastengleitfallschirmsystem bis 4500 kg (Familiensystem zum LGFschSys SpezK) (Steuerbox und Fallschirm) und 3 SE "Missionsplanungsstation" geliefert werden (angestrebter Liefertermin Oktober 2027).
Die Formulare B-V 047, 034, 032 und 031 können in der jeweils
aktuellen Version zusätzlich unter "https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestungbaainbw/
downloads" abgerufen werden.
Für Unterauftragnehmer:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen für die Unterauftragnehmer zu überprüfen:
1. Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer, derer er sich im
Rahmen der Eignungsleihe bedient, mit - sobald bekannt -
Firma und Anschrift zu nennen.
2. Der Unterauftragnehmer bestätigt, dass er nicht aus einem
Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32
SÜG stammt oder von bzw. aus einem solchen Land (heraus)
beherrscht wird (formlose Eigenerklärung).
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von
Verschlusssachen durch UAN (Formblatt BAAINBw B-V-032),
sofern der UAN Zugang zu solchen erhält.
Das Formular ist vollständig auszufüllen.
Erhält der UAN keinen Zugang zu Verschlusssachen, so ist dies
explizit anzugeben.
4. Jeder Unterauftragnehmer bestätigt durch Eigenerklärung,
dass er kein Personal aus der Staatenliste
(Staatsangehörigkeit) gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32
SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt.
5. Jeder Unterauftragnehmer hat eine unterschriebene
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. den §§ 123, 124 f. GWB unter Verwendung des
Formblatts BAAINBw B-V-034 abzugeben.
6. Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des
Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die
gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG),
insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von
Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem
Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den
Geltungsbereich des MiLoG fallen. Gleiches gilt entsprechend
für ausländische UAN bei vergleichbaren nationalen
Vorschriften.
Hinweis:
Der Bewerber/Bieter kann sich gem. § 27 Abs. 4
VSVgV zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit
der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen)
bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm
und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum
Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in
seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser
Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise
auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er
sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass
ihm der Eignungsverleiher mit den erforderlichen Mitteln für das
Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist neben
der Eigenerklärung auch eine durch den Eignungsverleiher
unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Er muss es
nicht nur können, sondern auch tun.
Für verleihende Unternehmen gelten die Bedingungen für
Unterauftragnehmer gem. dieser Bekanntmachung.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer
Nachweise gestattet.
Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle ggf. durch eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach
Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige
Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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