Ausschreibungsdetails
Anschließend Bereitstellung und Betrieb dieser SaaS-Lösung, inkl. der zugehörigen Betriebsservices, für 6 Jahre + 2 Verlängerungsoptionen à 24 Monate.
Ergänzend ein optionales Dienstleistungskontingent zur Unterstützung (20 PS Vor-Ort + 380 PS online) sowie ein Stundenkontingent für Einweisungen / Schulungen (440 PS)
Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des
bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124
GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung,
Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen,
sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz,
anderen schweren beruflichen Verfehlungen,
wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt
aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei
Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist
hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw.
fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle
Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft
abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle
Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben
werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren
Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein
einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name
bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden
Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine
Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren
möglich sein soll.
Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2
(Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit
Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung
der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung,
dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine
Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7
und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die
Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige
Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden
Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder
spätestens nach entsprechender Aufforderung vor
Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer
Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für
den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag
erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln.
Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der
Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder
Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu
erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a
genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a
oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden.
Die Kontaktstudienangebote der HdBA werden aktuell in Excel-Listen verwaltet.
Ein Campus Management System ist eine Softwarelösung, die eine HdBA bei der Verwaltung administrativer und akademischer Prozesse unterstützt. Sie organisiert und automatisiert wichtige Abläufe im Student-Life-Cycle wie die Bewerber- und Zulassungsverwaltung, Studierendenverwaltung, Kurs- und Prüfungsorganisation, Raum- und Lehrplanung, Fach- und Studiengangsübergreifend, Im- und Exmatrikulation, Notenverwaltung und Kommunikation sowie die für die Deputatsverwaltung notwendigen Auswertungen und die obligatorische Auswertung der amtlichen Statistiken zwei Bundesländer übergreifend (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern).
Ab dem 01.06.2027 soll der HdBA ein neues Campus Management System als SaaS-Lösung zur Verfügung stehen.
Die gesamte Organisation der HdBA sowie alle dazugehörigen Prozesse werden in der Software abgebildet. Der genaue Umfang wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Um den unter Kapitel 1.4 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Soll-Zustand zu erreichen, erbringt der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:
Nicht-optionale Leistung:
➢ Bereitstellung und Betrieb eines CaMS als SaaS-Lösung
• inkl. Betriebsservices (Hosting beim AN, Pflege- und Support)
➢ Werkleistung Einführung des CaMS
• Startphase (fachliche Teilabnahme)
• CaMS-Implementierung Teil 1 (fachliche Teilabnahme)
• CaMS-Implementierung Teil 2 (fachliche Teilabnahme)
• Migration (fachliche Teilabnahme)
• fachliche Gesamtabnahme
Optionale Leistungen:
• Dienstleistungskontingent zur Unterstützung
• Stundenkontingent für Einweisungen/ Schulungen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Leistungszeitraum beginnt ebenfalls mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 6 Jahren, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die BA hat die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je 24 Monate.
Es besteht seitens der BA keine Abrufverpflichtung für die Verlängerungsoption
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind zu den Bedingungen des Vertrages auch nach Vertragsende zu erbringen (z.B. eine Fehlerbehebung).
Die BA hat die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je 24 Monate.
Es besteht seitens der BA keine Abrufverpflichtung für die Verlängerungsoption.
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen (z.B. eine Fehlerbehebung).
Erwartet werden fünf mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Liechtenstein, deutschsprachiger Teil der Schweiz). Das System muss über die Weboberfläche - OHNE die Nutzung einer Remoteverbindung - genutzt werden.
Bei den geforderten Referenzen muss mind. eine Referenz von einer Verwaltungshochschule sein. Die weiteren vier Referenzen können auch von anderen/allgemeinen Hochschulen/Universitäten sein.
In mind. zwei Referenzen muss die Projektphase bereits abgeschlossen sein, sprich die CaMS mit allen Funktionen und vollständiger Freigabe/Abnahme durch den Referenzgeber im Betrieb genommen worden sein.
Referenzen können sowohl von deutschen Hochschulen/Universitäten als auch solchen aus Ländern der europäischen Union (EU) sein.
Die vorgelegten Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre - gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung - sein. Erwartet werden Projekte mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten.
Die Leistungserbringung in den Referenzen muss noch nicht abgeschlossen sein, d.h. es kann auch ein laufender Vertrag/eine laufende Leistungserbringung herangezogen werden. Diese muss jedoch seit min. 18 Monaten aktiv (d.h. Leistungszeitraum min. 18 Monate) sein.
Mindestens zwei der nachfolgenden Prozessfelder sind gleichzeitig im Betrieb und werden genutzt:
o Interessentenmanagement
o Bewerbungsmanagement
o Zulassungsmanagement
o Prüfungsmanagement
o Studierendenverwaltung
o Lehrendenmanagement
o Lehrveranstaltungsmanagement
o Raumplanung
o Studiengangsmanagement
o Evaluation
o Controlling und Reporting
o Alumnimanagement
o Doktorandenmanagement
Hinweis zu den Kriterien B1 - B7:
Maximal können 7.500 Eignungspunkte erreicht werden. Es müssen insgesamt mindestens 2.500 Eignungspunkte erreicht werden (vgl. Vordruck E.3 Bewertungsmatrix Eignung)
Nachweis zur Eignung (vgl. Eignungsanforderungen E.2; Kriterium B 2).
Bei Bietergemeinschaften und Generalunternehmen/Subunternehmen werden die Mitarbeiterzahlen addiert.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterzahlen getrennt auszuweisen sind, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Mitarbeiterzahlen der Unternehmen der Bietergemeinschaft oder des Generalunternehmers bzw. der geplanten Subunternehmer.
Hinweis zu den Kriterien B1 - B7:
Maximal können 7.500 Eignungspunkte erreicht werden. Es müssen insgesamt mindestens 2.500 Eignungspunkte erreicht werden (vgl. Vordruck E.3 Bewertungsmatrix Eignung).
Bei Bietergemeinschaften und Generalunternehmen/Subunternehmen werden die Umsätze addiert.
Bitte beachten Sie, dass die Umsätze getrennt auszuweisen sind, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Umsätzen der Unternehmen der Bietergemeinschaft oder des Generalunterneh-mers bzw. der geplanten Subunternehmer.
Hinweis zu den Kriterien B1 - B7:
Maximal können 7.500 Eignungspunkte erreicht werden. Es müssen insgesamt mindestens 2.500 Eignungspunkte erreicht werden (vgl. Vordruck E.3 Bewertungsmatrix Eignung)
Änderung der Bindefrist.
Änderun der Eignungsanforderungen (Rferenzen B3 - B7)
61168a70-4d21-4e08-abbf-c14357de193d