Ausschreibungsdetails
Los 1: Baulicher Teil
laufendem Betrieb der Altanlage in 98631 Bibra durchgeführt.
Neubau der kompletten Kläranlage im Baulichen Teil einschließlich erforderlicher
Infrastruktur und Leitungsbau
Umbau während laufendem Betrieb
Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung
Neubau der Wasserlinie bestehend aus:
Entleerung und Teilrückbau Oxidationsteich und Neubau Damm, Aufbau Provisorien,
Offene und geschlossene Wasserhaltung, Verbauarbeiten und Pfahlgründungen,
Zulaufpumpwerk, Betriebs- und Technikgebäude, Verteilerbauwerk, zwei
Kombibecken einschließlich erforderlicher Leitungsverlegung und Infrastruktur,
Inbetriebnahme, Teilnahme am Probebetrieb und Einhaltung Überwachungswerte
Rückbauarbeiten, sukzessiv nach Erfordernis der Neubauarbeiten
Neubau der Schlammlinie bestehend aus:
Zwei Schlammstapelbehälter, Schlammpumpwerk, Trübwasserbehälter /
Zentralpumpwerk, Fäkalspeicher, Fäll- und Kreidemittelstation, C-Dosierstation,
Aufstellfläche für maschinelle Schlammentwässerung einschließlich erforderlicher
Leitungsverlegung und Infrastruktur, Inbetriebnahme, Teilnahme am Probebetrieb
Zufahrtsstraße, Außenanlagen sukzessiv nach Erstellung der Neubauarbeiten
Netzersatzanlage.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlusskriterien gem. § 6e EU VOB
/A bis 6f EU VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A,
Abschnitt 2 – Vergabebe-stimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014
/24/EU – VOB/A EU).
Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. §
21 Arbeitneh-mer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
§ 19 Mindestlohngesetz (Mi-LoG), § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
(SchwarArbG) sowie § 22 Lieferkettensorgfalts-pflichtgesetz (LkSG) Anwendung.
Im Übrigen werden Angebote gem. § 16 EU VOB/A, § 16a Abs. 5 EU VOB/A
sowie § 9 Abs. 2 ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) ausgeschlossen oder
können nach § 16d Abs. 1 EU
VOB/A unberücksichtigt bleiben, wenn diese nicht den formellen Erfordernissen
aus §§ 13 EU VOB/A, § 8 EU VOB/A und § 16 EU VOB/A sowie § 16a EU VOB
/A genügen oder unauskömm-lich sind (§ 16d Abs. 1 EU VOB/A). Dies gilt auch
für Angebote, denen die Erklärung zur Einhal-tung der Bestimmungen nach dem
Thüringer Vergabegesetz nicht beigefügt ist (§ 8 Abs. 1 ThürVgG).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VOB/A EU
Neubau der kompletten Kläranlage im Baulichen Teil einschließlich erforderlicher Infrastruktur und Leitungsbau
Umbau während laufendem Betrieb
Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung
Neubau der Wasserlinie bestehend aus:
Entleerung und Teilrückbau Oxidationsteich und Neubau Damm, Aufbau Provisorien, Offe-ne und geschlossene Wasserhaltung, Verbauarbeiten und Pfahlgründungen, Zulaufpump-werk, Betriebs- und Technikgebäude, Verteilerbauwerk, zwei Kombibecken einschließlich erforderlicher Leitungsverlegung und Infrastruktur, Inbetriebnahme, Teilnahme am Probebe-trieb und Einhaltung Überwachungswerte
Rückbauarbeiten, sukzessiv nach Erfordernis der Neubauarbeiten
Neubau der Schlammlinie bestehend aus:
Zwei Schlammstapelbehälter, Schlammpumpwerk, Trübwasserbehälter / Zentralpumpwerk, Fäkalspeicher, Fäll- und Kreidemittelstation, C-Dosierstation, Aufstellfläche für maschinelle Schlammentwässerung einschließlich erforderlicher Leitungsverlegung und Infrastruktur, Inbetriebnahme, Teilnahme am Probebetrieb
Zufahrtsstraße, Außenanlagen sukzessiv nach Erstellung der Neubauarbeiten
Netzersatzanlage
1. Bieteranfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig und werden ausge-schlossen.
3. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffent-licht werden. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten die Bewerber/Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach, das für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt wird. Eine gesonderte Zustellung per E-Mail oder Fax erfolgt nicht. Sofern sich Bewerber/Bieter nicht auf der Vergabeplattform registrieren, werden sie nicht automatisch über Änderungen informiert.
Art: Eignung zur Berufsausübung
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbrin-gen. Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufül-len.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handels-kammer (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10 und Abs. (6) Pkt. 1-8 VOB/A.
Eigenerklärung anstelle eines Bundes- bzw. Gewerbezentralregisterauszuges.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach §5 Abs. 1 des Gesetzes zur Be-kämpfung von Schwarzarbeit zu ersetzen (§ 6a Abs. (2) Nr. 7 VOB/A).
Der AG erkennt alternativ zur Eigenerklärung Eignung in den Vergabeunterlagen gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifika-tion von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Form-blatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähig-keiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Präqualifikation entbindet die Bieter nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunter-nehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigener-klärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) nachzuwei-sen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Form-blatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalender-tagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im PQ-Verzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für die anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Folgende Nachweise/Erklärungen sind von allen Bietern (auch von präqualifizierten Unterneh-men) mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Eigenerklärung) mit einer Deckungssumme für Los 1: Baulicher Teil von 2.500.00,00 €.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Ver-sicherungsgesellschaft) zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise*/** und Erklärungen*/** vor, zu fordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen bei-tragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versiche-rungsträgers mit Angabe von Lohnsummen
Nachweis, dass keine schweren Verfehlungen gemäß § 6e VOB/A begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt
* Die Nachweise/Erklärungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein.
** Die Bewerber, die in der Liste des Vereins von Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, werden gebeten, gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A die PQ-Nummer im Angebotsschreiben Ziffer 6 oder in der Eigenerklärung zur Eignung anzugeben.
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines sol-chen Insolvenzplanes angegeben wurde.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Benennung von mindestens 1 Referenz der letzten 8 Geschäftsjahre (einschl. 2025) für vergleichbare Leistungen, Belebungsanlagen im Durchlaufverfahren ab 2.000 EW mit An-gabe des Rechnungswertes, des Auftraggebers und der Leistungszeit auf Grundlage des beiliegenden Formblattes 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A) sowie der beiliegenden Referenztabelle.
Angaben des für die Leistung vorgesehenen Personals für vergleichbare Leistungen mit Qualifikation
Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK2 oder alternativ Beurteilungsgruppe AK3 in Verbindung mit einer Fremdüberwachung für AK2 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu erfüllen.
Erklärung des Bieters zum Nachunternehmereinsatz.
Auftraggeberbestätigung für mindestens 1 Referenz (mit Einschätzung zur Termineinhal-tung, Kosteneinhaltung, Mangelfreiheit, Nachtragsmanagement etc.)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Auf die geforderte Mindesteignung wird hingewiesen (siehe Wertungsmatrix Eignung in den Vergabeunterlagen).
Zur Bewertung des Nachweises der Eignung (Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) nach § 6 EU, VOB/A 2019 werden folgende Kriterien/Nachweise abgefordert:
Eignung zur Berufsausübung (max. 8 Punkte)
Eintrag in das Berufs-/Handelsregister (2 Punkte)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (2 Punkte)
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1 – 10 und Abs. (6) Pkt. 1 – 8 VOB/A (2 Punkte)
Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges (2 Punkte)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (max. 14 Punkte)
Eigenerklärung zur Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch EEE zu-lässig) (2 Punkte)
Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2 Punkte)
Umsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Abwasserbehandlungsanlagen der letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2 Punkte)
Zahl der durchschnittlich in den letzten 3 Jahren Beschäftigten nach Berufsgruppen für ver-gleichbare Leistungen (2 Punkte)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Vorlage Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG (2 Punkte)
Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise der Krankenkassen (2 Punkte)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung) (2 Punkte)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 30 Punkte)
Benennung von mindestens 1 Referenz der letzten 8 Geschäftsjahre (einschl. 2025) für vergleichbare Leistungen, Belebungsanlagen im Durchlaufverfahren ab 2.000 EW mit An-gabe des Rechnungswertes, des Auftraggebers und der Leistungszeit auf Grundlage der beiliegenden Referenztabelle – Mindestanforderung (20 Punkte)
Ein Bieter, der die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird zwingend ausgeschlossen.
Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK2 oder alternativ Beurteilungsgruppe AK3 in Verbindung mit einer Fremdüberwachung für AK2 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu erfüllen. (10 Punkte)
Ein Bieter, der eine Punktzahl von 52 Punkten (8+14+30) nicht erreicht, dessen Angebot kann mangels Eignung nicht gewertet werden (Mindesteignung)!
Bei der Angebotseröffnung in EU-weiten offenen Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern nicht zugelassen. Es gilt § 14 EU VOB/A.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalender-tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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