Ausschreibungsdetails
In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die geeigneten Unternehmen ermittelt, die in der 2. Stufe (Angebotsphase) zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Teilnehmer nicht. Zur Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe werden von den Teilnehmern, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Eignungsanforderungen erfüllen, die 5 Teilnehmer mit den am höchsten bewerteten Auswahlkriterien entsprechend der 1. Wertungsstufe aufgefordert. In allen Auswahlkriterien können insgesamt maximal 45 Punkte erzielt werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Losverfahren. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 10 Punkte der maximal erreichbaren 45 Punkte, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Teilnehmer ausgeschlossen.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens
02.10.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Nur 2. Stufe Angebotsphase: Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung voraussichtlich im Zeitraum bis zum 03.12.2025 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist voraussichtlich der 01.12.2025. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage B-08 wird in der 2. Stufe zur Verfügung gestellt) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren.
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Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft erst nach Anmeldung beim Pförtner und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
Die Liegenschaft steht mit seinem Ensemble von Gebäuden und gärtnerischen Anlagen vollständig als Bau- und Gartendenkmal unter Denkmalschutz. Zur pflegerischen Steuerung einer derart komplexen und denkmalgeschütz-ten Pflanzung sind vertiefte Pflanzenkenntnisse in den verschiedenen Entwicklungsstadien erforderlich.
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das ausführende Personal ausnahmslos über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fach-richtung Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen.
Bei jedem Arbeitseinsatz muss mind. eine Person vor Ort über mehrjährige Erfahrung (mindestens 5 Jahre) im Umgang mit denkmalgeschützten Grünanlagen verfügen. Darüber hinaus sind die Denkmalpflegeauflagen hinsichtlich spezifischer Anforderungen an die Nutzung von Materialien, Pflanzen oder Pflegemethoden zu berück-sichtigen.
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Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Unterauftragnehmerleistungen
Es ist in diesem Vergabeverfahren unzulässig, Unterauftragnehmer einzusetzen. Aufgrund der besonderen Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes handelt es sich bei der ausgeschriebenen Dienstleistung um eine höchst-persönlich zu erbringenden Fachleistung (vgl. § 47 Abs. 5 VgV).
Eignungsleihe
Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer mit eigenen Mitarbeitern auszuführen. Deshalb kann sich ein Teilnehmer im Hinblick auf die geforderte Eignung nicht der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
3) Nichterfüllung folgender Mindestanforderungen:
Objektleiter: Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (entsprechend mindestens B2- Niveau des europäischen Referenzrahmens)
Mitarbeiter: Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (entsprechend mindestens B1- Niveau des europäischen Referenzrahmens)
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bzw. die Bereitschaft des Bewerbers eine solche abzuschließen.
Die Umsatzerlöse bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflege müssen für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 450.000 EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Aus der Planungs- und Entwicklungsgeschichte sowie des aktuellen Bestands und der aktuellen Nutzungsansprüche ist der Erhalt / die Pflege der bauzeitlichen Vegetation und Bepflanzung mit besonderer denkmalpflegerischer Bedeutung auf dem Grundstück der Akademie der Künste außerhalb des Gebäudes sowie in den Höfen, dem Gräsergarten und im Garten am Theater das oberste Ziel.
Bedarfsleistungen
-Spezielle Pflanzenschutzmaßnahmen, zum Schutz vor Schädlingen oder Krankheiten an den Pflanzen
-Zum Schutz von Ressourcen sind Bewässerungsmaßnahmen auf der Liegenschaft nur bei Bedarf durchzu-führen.
Wertung auf der ersten Verfahrensstufe:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem folgenden Schema:
Es sind 3 Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktezahl gewichtet werden.
1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Grünpflege, in 2022, 2023 und 2024
2. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz in 2022, 2023 und 2024
3. Auswahlkriterium: Referenzen
1. Auswahlkriterium:
Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte erreicht werden.
1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte;
2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 50 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 100 Beschäftigte.
2. Auswahlkriterium:
Im Auswahlkriterium „Gesamtumsatz“ können maximal 15 Punkte erreicht werden.
1 Punkt: 450.000- 1.000.000 €/Jahr Gesamtumsatz 3 Punkte: 1.000.000- 2.000.000 €/ Jahr Gesamtumsatz 5 Punkte mehr als 2.000.000 €/Jahr Gesamtumsatz
3. Auswahlkriterium:
Im Auswahlkriterium „Referenzen“ können maximal 18 Punkte erreicht werden.
Referenz Nr.1: ausschl. Gartendenkmalpflegerische Außenanlagenpflege Mindestanforderung: Auftraggeber: aus der Öffentlichen Verwaltung oder einer vergleichbaren Branche
Es können in Summe bis zu 8 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 4.000 qm Grünfläche = 8 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 1.000 qm Grünfläche = 4 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang bis 1.000 qm Grünfläche = 1 Punkte
Referenz Nr.2:
Es können in Summe bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 5.000 qm Grünfläche = 5 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 2.000 qm Grünfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang bis 2.000 qm Grünfläche = 1 Punkte
Referenz Nr. 3:
Es können in Summe bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 5.000 qm Grünfläche = 5 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 2.000 qm Grünfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang bis 2.000 qm Grünfläche = 1 Punkte
Zuschlagskriterien für die zweite Verfahrensstufe (erst nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe einzureichen!)
Die Angebote werden auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien bewertet (erst in der zweiten Verfahrensstufe maßgeblich!)
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet: 100 % Preis
Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Zuschlagskriterien (2. Stufe)
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Ver-vollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Teilnehmer nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
Erklärung, dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird.
ERklärung, dass eine Bestätigung über den Nachweis der bestehenden Versicherung für denkmalgeschützte Anlagen bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung demTeilnahmeantrag beiliegt.
7. Angaben zu Umsätzen
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflegeleistung und Pflege denkmalgeschützter Grünanlagen/Gartendenkmäler jeweils für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024.
Mindestanforderung: Die Umsatzerlöse bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Grünpflege müssen für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 450.000 EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Objektleiter und Vorabeiter Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (entsprechend mindestens B2-Niveau des europäischen Referenzrahmens) besitzen und das eingesetzte Personal zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache (entsprechend mindestens B1-Niveau des europäischen Referenzrahmens) fähig ist.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-Erklärung, dass das eingesetzte Personal zuverlässig und sachkundig ist und ausnahmslos die notwendige Qualifikation (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau oder eine vergleichbare Qualifikation) besitzt, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen.
-Erklärung, dass mind. eine ausführende Person vor Ort über mehrjährige Erfahrung (mindestens 5 Jahre) im Umgang mit denkmalgeschützten Grünanlagen verfügt.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Grünflächenpflege:
10. Angaben zu Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens einem vergleichbaren Referenzobjekt mit dem Status eines Gartendenkmals für die Leistungsart Grünpflege bei einer Institution der öffentlichen Verwaltung oder einer vergleichbaren Branche und mindestens zwei Referenzen pro Leistungsart Grünpflege von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (bearbeitete Grundfläche in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name, Telefonnummer und EMail-Adresse.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Mindestanforderung:
Benennung von mindestens einem vergleichbaren Referenzobjekt mit dem Status eines Gartendenkmals für die Leistungsart Grünpflege bei einer Institution der öffentlichen Verwaltung oder einer vergleichbaren Branche.
und gewichtet: Preis 100%:
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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