Ausschreibungsdetails
Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen.
Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt.
Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Energie-Geschäftsreiseprogramm darstellen. Dieses Programm erleichtert deutschen UN den Marktzugang in verschiedenen Ländern, identifiziert Geschäftsmöglichkeiten und fördert internationale Geschäftspartnerschaften. Dies wird durch die Organisation von Geschäftsreisen (GR) in Zielmärkte erreicht.
Das Programm bietet deutschen UN eine hervorragende Möglichkeit, ihre internationalen Aktivitäten auszubauen, neue Märkte zu erschließen und wertvolle Geschäftsbeziehungen zu etablieren. Es kombiniert fundierte Marktkenntnisse, gezielte Kontaktvermittlung und intensive Vor-Ort-Aktivitäten, um den Erfolg im Auslandsgeschäft zu maximieren. Das Fördermodul Energie-Geschäftsreise (GR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Briefing vor Ort sowie einer Veranstaltung oder einer Kombination mehrerer Veranstaltungsformate, welche zum Zielmarkt und Branche bestmöglich passt bzw. passen (Fachkonferenz, Business Breakfast, Executive Business Roundtable oder Workshop). Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IR-GR_NrLos_NameFirma
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Deutsche Technologien für die Frühphasenentwicklung von grünem Wasserstoff im Baltikum
Anwendungsfeld : Wasserstoff
Mögliche Termine :
IR: Q2 2026
GR: Q3 2026
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, die baltischen Staaten beim Aufbau des lokalen Wasserstoffsektors zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und dem Baltikum fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Wasserstoffwertschöpfungskette abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden. Aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums der Wasserstoffwirtschaft in der Zielregion sollte der Austausch auf Entscheidungsträgerebene im Rahmen der GR nach Estland und Litauen weitergeführt werden, etwa durch die Organisation eines Executive Business Roundtables und ggf. von Gruppenterminen mit wichtigen Stakeholdern vor Ort. Ergänzend sollte im Rahmen eines Workshops der Wissensaustausch praxisnah fortgeführt und deutsche Technologien als Best-Practice-Beispiele in den Fokus gerückt werden. Site Visits von ersten Pilotprojekten in der Region können dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis für den aktuellen Stand und die lokalen Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft zu schärfen.
Hinweis: Es soll eine regionale ZMA (Sonderversion) erstellt werden, die Estland und Litauen umfasst.
Es sind drei individuelle Potenzialanalysen zu Estland, Lettland und Litauen zu verfassen.
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Nullenergiegebäude
Anwendungsfeld : Energieeffizienz
Mögliche Termine :
IR: Q1 2026
GR: Q3 2026
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, Rumänien und die Republik Moldau bei der Gestaltung günstiger Rahmenbedingungen für die Implementierung energieeffizienzverbessender Maßnahmen in Gebäuden bis hin zu Nullenergiegebäuden zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig in beiden Märkten zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland und Rumänien/Moldau fördern, praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln und einen Überblick über deutsche Technologielösungen geben. Die anschließende GR soll deutschen Unternehmen im Aufbau von Geschäftskontakten in den Zielländern unterstützen. Deutsche Technologien sollen vor Fachpublikum vorgestellt werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Lösungen in den Fokus zu rücken. Auch der fachliche Wissensaustausch soll, etwa im Rahmen eines Workshops, weiter vertieft werden. Die Anbahnung und Vermittlung von konkreten Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten soll über individuelle Gesprächstermine erfolgen.
Hinweis: Es soll eine regionale ZMA (Sonderversion) erstellt werden, die Rumänien und die Republik Moldau umfasst.
Es sind zwei individuelle Potenzialanalysen zu Rumänien und der Republik Moldau zu verfassen.
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Energiespeichersysteme
Anwendungsfeld : Energieinfrastruktur und Elektromobilität
Mögliche Termine :
IR: Q2 2026
GR: Q4 2026
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, die Slowakei bei der Gestaltung günstiger Rahmenbedingungen für den Ausbau von Energiespeichersystemen (auch im Wasserstoffbereich) zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig im Markt zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland und der Slowakei fördern, praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln und einen Überblick über deutsche Technologielösungen geben. Die anschließende GR soll deutsche Unternehmen im Aufbau von Geschäftskontakten im Zielmarkt unterstützen. Durch den fachlichen Austausch zwischen den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und slowakischen Expertinnen und Experten und der Vorstellung deutscher Technologien vor Fachpublikum soll die Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Lösungen in den Fokus gerückt werden. Der Schwerpunkt der GR liegt auf der Anbahnung und Vermittlung konkreten Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen individueller Kooperationsgespräche.
Hinweis: Es soll eine längere ZMA verfasst werden (Sonderversion).
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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