Ausschreibungsdetails
Die Projekterkundungsreise (PER) soll den UN die Möglichkeit bieten, gemeinsam mögliche Projekte im Ausland kennenzulernen. Eine Gruppe von komplementären UN, die zusammen eine umfassende Lösung anbieten können, werden an ein konkretes Vorhaben herangeführt (Fact-Finding-Mission). Während der Reise werden mit der Gruppe Besichtigungen und Geschäftstermine durchgeführt, um eine umfassende Analyse und Diskussion zu ermöglichen. Ziel ist es, gemeinsam konkrete Systemlösungsbedarfe zu identifizieren und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln. Zudem sollen potenzielle Geschäftsszenarien skizziert werden, um die Realisierbarkeit und Profitabilität der Projekte abzuschätzen. Ein wichtiger Aspekt ist auch der direkte Kontakt und Austausch mit wichtigen Projektstakeholdern wie Behörden, Partnern und potenziellen Kunden, um Netzwerke aufzubauen und Kooperationen zu fördern.
Bereits während der Reise wird die Möglichkeit zu Unterstützung bei der Konsortialbildung besprochen und zum Ende der Reise gemeinsam eruiert.
Die deutschen Auslandsvertretungen, die Auslandshandelskammern (sofern sie nicht selbst als Durchführungsgesellschaft (DFG) agieren) sowie relevante Vertreterinnen oder Vertreter anderer deutscher Programme im Zielmarkt sind bei der Vorbereitung und Programmplanung sowie bei der Programmdurchführung in geeigneter Weise einzubinden. Dies kann zum Beispiel durch ihre Einbeziehung beim Briefing der Delegation und innerhalb der Veranstaltung(en) im Zielland erfolgen.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: PER_NrLos_NameFirma
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Projekte erkunden, Partnerschaften aufbauen: Geothermie-Marktchancen in Indonesien
Anwendungsfeld : Energieerzeugung
Möglicher Termin : Q2 + Q3 2026
Zielsetzung : Die PER nach Indonesien verfolgt das Ziel, deutschen Technologieanbietern im Bereich Geothermie den Zugang zu einem der weltweit vielversprechendsten Wachstumsmärkte zu ermöglichen. Die PER soll deutschen Unternehmen die Chance bieten, konkrete Kooperationsmöglichkeiten mit staatlichen und privaten Projektträgern zu erkunden und frühzeitig Kontakte und Erkenntnisse über aktuelle oder geplante Projektvorhaben in Indonesien zu erhalten. Im Fokus stehen Gespräche mit lokalen Stakeholdern und mögliche lokalen Partnerschaften. Zudem soll die PER den Austausch unter den deutschen Teilnehmern und Teilnehmerinnen fördern. Bei weiterem Interesse der deutschen Unternehmen kann ein gemeinsames Projekt im Rahmen der Exportinitiative Energie durch das Konsortialbildungsprogramm unterstützt werden.
Hinweis: Die PER wird in Kombination mit einem WEB ausgeschrieben. Die Teilnahme am WEB ist unabhängig von einer Anmeldung zur PER. Ziel ist es, deutsche Unternehmen über den Zielmarkt und das Schwerpunktthema zu informieren und gleichzeitig das Interesse deutscher Unternehmen an einer Teilnahme an der bevorstehenden PER zu steigern.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der PER ist das H2Uppp Programm einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Energieerzeugung aus Solar- und Windenergie inkl. CSP
Anwendungsfeld : Energieerzeugung
Möglicher Termin : Q2 + Q3 2026
Zielsetzung : Die PER nach Saudi-Arabien verfolgt das Ziel, deutschen Technologieanbietern im Bereich Solar- und Windkraft sowie CSP den Zugang zu einem dynamischen Wachstumsmarkt zu ermöglichen und konkrete Kooperationsmöglichkeiten mit staatlichen und privaten Projektträgern zu erkunden. Aufbauend auf aktuellen Projekten wie dem Solarpark “Sudair” sind Gespräche mit lokalen Stakeholdern und möglichen öffentlichen und privaten Partnern vor Ort in den Vordergrund zu stellen. Dies schließt neben bereits tätigen internationalen Projektierern insbesondere die nationale Akteurslandschaft aus Ministerien, Netzbetreibern, nachgelagerten Behörden bzw. Projektbüros ebenso wie lokale Unternehmen und Investitionsfonds mit ein. Zudem soll die PER den Austausch unter den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern fördern sowie Beziehungen zu bereits vor Ort tätigen Unternehmen und ihren Projekten in Saudi-Arabien aufbauen. Bei weiterem Interesse der deutschen Unternehmen kann ein gemeinsames Projekt im Rahmen der Exportinitiative Energie durch das Konsortialbildungsprogramm unterstützt werden.
Hinweis: Die PER wird in Kombination mit einem WEB ausgeschrieben. Die Teilnahme am WEB ist unabhängig von einer Anmeldung zur PER. Ziel ist es, deutsche Unternehmen über den Zielmarkt und das Schwerpunktthema zu informieren und gleichzeitig das Interesse deutscher Unternehmen an einer Teilnahme an der bevorstehenden PER zu steigern.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der PER ist der saudisch-deutsche Energiedialog einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Power-to-X. grüner Wasserstoff und Energiespeicherlösungen entlang des ScoutH2-Korridors in Tunesien und Algerien
Anwendungsfeld : Wasserstoff
Möglicher Termin : Q2 + Q3 2026
Zielsetzung : Die PER nach Tunesien und Algerien adressiert deutsche Unternehmen aus den Bereichen der Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellentechnologie, der erneuerbaren Energieerzeugung und der Speichertechnologien. Ziel der Maßnahme ist es, diesen Unternehmen den Zugang zur Projektelandschaft um den “SouthH2-Korridor” mit bislang rund 10 projektbezogenen Absichtserklärungen (MoUs) zu ermöglichen. Auf Basis dieser Vereinbarungen sind Projektopportunitäten entlang dieses Portfolios im Rahmen der Reise zu erkunden, während gleichzeitig die Leistungsfähigkeit mittelständischer Technologien und Dienstleistungen im Zuge der Projektentwicklungen vor Ort demonstriert werden soll. Zentral sollen Beteiligungsmöglichkeiten entlang der Bandbreite an Projekten erschlossen werden. Nach Möglichkeit sind ebenfalls Opportunitäten im Rahmen des tunesischen Konzessionsregimes bzw. nationale Ausschreibungen einzubinden. Insgesamt wird eine umfassende Vernetzung mit relevanten Schlüsselakteuren aus Politik, institutionellem bzw. regulatorischem Umfeld sowie mit Schlüsselunternehmen und (internationalen) Projektieren vor Ort erwartet. Abschließend soll die PER den Austausch unter den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern fördern. Bei weiterem Interesse der deutschen Unternehmen kann ein gemeinsames Projekt im Rahmen der Exportinitiative Energie durch das Konsortialbildungsprogramm unterstützt werden.
Hinweis: Die PER wird in Kombination mit einem WEB ausgeschrieben. Die Teilnahme am WEB ist unabhängig von einer Anmeldung zur PER. Ziel ist es, deutsche Unternehmen über den Zielmarkt und das Schwerpunktthema zu informieren und gleichzeitig das Interesse deutscher Unternehmen an einer Teilnahme an der bevorstehenden PER zu steigern.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der PER sind die deutsch-tunesische bzw. deutsch- algerische Energiepartnerschaften sowie das H2Uppp-Programm einzubinden.
Es sind zwei individuelle Potenzialanalysen zu Tunesien und Algerien zu verfassen.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
104f3407-91a0-4247-bb01-86c4f3272da7