Ausschreibungsdetails
Explizit betrifft das die Gebäude: 6, 7, 9, 10, 11, 21, 26, 36, 40, 45, 57, 59, 231, 408 und Halle 7.
Der Umfang der Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt eingeschätzt:
Abdichtungsarbeiten: Im Rahmen der hiesigen Maßnahme sollen alle Keller zur Prävention weiterer Feuchteschäden eine Abdichtung erhalten. Im Zuge der Abdichtungsarbeiten müssen sämtliche Kelleraußenwände unter Berücksichtigung einer Kampfmittelbegleitung freigelegt und gereinigt werden. Die Prüfung, ob eine Kampfmittelbegleitung erforderlich ist, erfolgt durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide und wird den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Ziel ist nach den Ausbesserungsarbeiten an der Bausubstanz eine Abdichtung im Spritzwasserbereich (die ersten zwei bis drei Steinlagen über der Geländeoberkante) sowie der Kelleraußenwände bis auf die Sohle (Bodenplatte) einschl. einer Schutzschicht aufzubringen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei die Abdichtung der Fuge zwischen Wand / Bodenplatte erhalten. Bei einigen Kellern, bei denen das Wasser bis zu 20 cm hoch gestanden hat, soll die Verlegung eines Drainagerohrs vorgenommen und an die allgemeine Entwässerung angeschlossen werden. Das betrifft nach jetzigen Kenntnisstand 5 der 15 Gebäude. Da die Keller der genannten Gebäude keine Aufenthaltsräume aufweisen, soll auf eine Dämmung der Kelleraußenwände verzichtet werden.
Kellerinnenräume: Durch die massive Feuchtigkeit sind sämtliche Keller in Ihrer Nutzung eingeschränkt. Im Zuge der hiesigen Maßnahme sollen in allen Kellern die Wände, Decken und ggf. auch Böden bis auf die Substanz (Mauerwerk, Beton, Estrich) freigelegt werden. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Schadstoffbeprobung müssen im Zuge der Maßnahmenplanung geklärt werden. Da die Keller, bis auf die Technikräume, keiner Nutzung unterliegen ist ein neuer Anstrich / Putz nicht vorgesehen. Die Substanz hat so die Möglichkeit zur Trocknung und noch in der Substanz befindliche Feuchtigkeit kann problemlos „abtransportiert“ werden. Zusätzlich sollen zur Herstellung einer natürlichen Lüftung alle nicht benötigen Kellertüren (ausgenommen die Technikräume) ausgehängt und entsorgt werden. Die Türzargen sollen nicht extra zurückgebaut werden.
Explizit betrifft das die Gebäude: 6, 7, 9, 10, 11, 21, 26, 36, 40, 45, 57, 59, 231, 408 und Halle 7.
Der Umfang der Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt eingeschätzt:
Abdichtungsarbeiten: Im Rahmen der hiesigen Maßnahme sollen alle Keller zur Prävention weiterer Feuchteschäden eine Abdichtung erhalten. Im Zuge der Abdichtungsarbeiten müssen sämtliche Kelleraußenwände unter Berücksichtigung einer Kampfmittelbegleitung freigelegt und gereinigt werden. Die Prüfung, ob eine Kampfmittelbegleitung erforderlich ist, erfolgt durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide und wird den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Ziel ist nach den Ausbesserungsarbeiten an der Bausubstanz eine Abdichtung im Spritzwasserbereich (die ersten zwei bis drei Steinlagen über der Geländeoberkante) sowie der Kelleraußenwände bis auf die Sohle (Bodenplatte) einschl. einer Schutzschicht aufzubringen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei die Abdichtung der Fuge zwischen Wand / Bodenplatte erhalten. Bei einigen Kellern, bei denen das Wasser bis zu 20 cm hoch gestanden hat, soll die Verlegung eines Drainagerohrs vorgenommen und an die allgemeine Entwässerung angeschlossen werden. Das betrifft nach jetzigen Kenntnisstand 5 der 15 Gebäude. Da die Keller der genannten Gebäude keine Aufenthaltsräume aufweisen, soll auf eine Dämmung der Kelleraußenwände verzichtet werden.
Kellerinnenräume: Durch die massive Feuchtigkeit sind sämtliche Keller in Ihrer Nutzung eingeschränkt. Im Zuge der hiesigen Maßnahme sollen in allen Kellern die Wände, Decken und ggf. auch Böden bis auf die Substanz (Mauerwerk, Beton, Estrich) freigelegt werden. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Schadstoffbeprobung müssen im Zuge der Maßnahmenplanung geklärt werden. Da die Keller, bis auf die Technikräume, keiner Nutzung unterliegen ist ein neuer Anstrich / Putz nicht vorgesehen. Die Substanz hat so die Möglichkeit zur Trocknung und noch in der Substanz befindliche Feuchtigkeit kann problemlos „abtransportiert“ werden. Zusätzlich sollen zur Herstellung einer natürlichen Lüftung alle nicht benötigen Kellertüren (ausgenommen die Technikräume) ausgehängt und entsorgt werden. Die Türzargen sollen nicht extra zurückgebaut werden.
Freiberufler, Selbstständige, Sonstige KMU
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen
4. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-06)
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 2,0 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Mindestanforderung:
• Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mind. 500.000 Euro p.a.
• Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart(en) von mind. 200.000 Euro p.a.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ des Einzelbieters (selbst bzw. nach § 75 Abs. 3 VgV für den/die verantwortliche/n Mitarbeiter/in) oder des/der bevollmächtigten Vertreters/in einer Bietergemeinschaft. Nachweis muss als Anlage vorliegen.
3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Erklärung seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist
- Nachweis Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Nachweis Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Nachweis Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
4. Angaben, Qualifikationsnachweise und Referenzen der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter
- Angabe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (Mindestkriterium: 2 Personen: vorgesehener Projektleiter und Stellvertreter)
- Angaben des Namens, Qualifikation (Mindestkriterium: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen), Unternehmenszugehörigkeit, Berufserfahrung (Mindestkriterium: 3 Jahre)
- Nachweise über die Qualifikation und die Berufserfahrung als Anlagen (Urkunde/Diplom Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss und Lebenslauf) müssen mit Angebotseinreichung vorliegen.
5. Persönliche Referenzen
- Pro Mitarbeiter jeweils Erfahrungen mit mindestens 2 Projekten aus dem Bereich Sanierung für vergleichbare Objekte
- Pro Mitarbeiter muss mindestens 1 persönliche Referenz in den Leistungsphasen 2 bis 8 nachgewiesen werden
- Pro Mitarbeiter muss mindestens 1 persönliche Referenz Projektkosten in Höhe von mind. 1 Mio. € netto betreffen
- Die persönlichen Referenzen müssen mit Ablauf der Angebotsfrist in der hiesigen Ausschreibung abgeschlossen worden sein, jedoch nicht vor dem 01.01.2015.
6. Angaben zu Unternehmensreferenzen
- Angaben zu mindestens 3 Unternehmensreferenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ende der Bewerbungsfrist in den wesentlichen Teilen abgeschlossen worden sind oder kurz vor dem Abschluss stehen
-Mindestanforderungen:
Alle 3 Referenzen müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 10 zu § 34 HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 2 – 8)
- Planungsleistungen im Bereich Sanierung
- Abschluss der Leistungen der Leistungsphase 8 im Sinne der Anlage 10 zu § 34 HOAI im Zeitraum ab 01/2015
1 von 3 Referenzen muss zudem folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindest-Baukosten KG 200-700 DIN 276-1:2018-12: 1 Mio. € netto
- Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
- Planungsleistungen im Bereich Sanierung in Verbindung mit Erfahrungen mit der Kampfmittelbegleitung oder Schadstoffen
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens/ Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat.
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer,
- Benennung des Referenzobjektes,
- Kurzbeschreibung des Referenzobjektes,
- Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes,
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Erbringung der Leistungsart und -umfang
7. Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB
- Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung
- Personal- und Organisationskonzeptes: 10 %
- angebotenen Projektteam: 20 %
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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