Ausschreibungsdetails
Erdwärmesonden und einer Wärmepumpe zur Heiz- und Kühlversorgung
ausgestattet. Zur quellenseitigen Erschließung werden dafür insgesamt 18
Bohrungen abgeteuft und als Erdwärmesonden ausgebaut.
An dem Objekt wurde zunächst eine Pilotbohrung mit einer Tiefe von 150 m
abgeteuft und als Erdwärmesonde ausgebaut. An dieser wurden geothermische
Testarbeiten durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen der Testarbeiten sind
demnach 17 weitere Bohrungen à 150 m abzuteufen. Die Pilotbohrung wird in das
Sondenfeld integriert.
Die Anbindearbeiten finden zeitlich versetzt nach den Bohrarbeiten statt.
Das vom Bieter gewählte Bohrverfahren ist den geologischen Verhältnissen
entsprechend zu wählen (siehe Anlage zur Pilotbohrung). Abweichungen von den
dargestellten geologischen Verhältnissen müssen im Preis berücksichtigt werden.
Die Zugänglichkeit der Bohrpunkte auf dem Areal wird bauseits hergestellt. Die
Baustrom- und Bauwasserversorgung erfolgt bauseits.
Das Einmessen der Bohrpunkte erfolgt durch den Auftragnehmer.
Der entsprechende Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung ist aktuell in
Bearbeitung und wird nachgereicht. Die darin enthaltenen Nebenbestimmungen
sind einzuhalten. Die erforderliche Einleitgenehmigung ist vor Bohrbeginn vom
Auftragnehmer zu erbringen.
Die Verlegung der Soleleitungen erfolgt im Sandbett vom Verteiler-
/Sammlerschacht zu den Bohrungen, so dass der Anschluss am Verteiler-
/Sammlerbalken später mit einer Entlüftungseinheit am Hochpunkt angeordnet ist.
Über dem Sandbett wird das Trassenwarnband in ausreichendem Abstand
verlegt.
Im Rahmen der Tiefbauarbeiten sind Handschachtungen an den Sonden
(Herstellung der erforderlichen Biegeradien) sowie Suchschachtungen an
Kreuzungspunkten erforderlich.
Die für die verwendeten Rohrleitungen (Sonden und Anbindungen) maximal
zulässigen Biegeradien sind an allen Umlenkungen einzuhalten.
Die Trassenführung der Anbindeleitungen sowie der Hauptleitungen wird
zwischen Auftragnehmer und der Bauleitung anhand der durch den Auftraggeber
übergebenen Pläne abgestimmt.
Erdwärmesonden und einer Wärmepumpe zur Heiz- und Kühlversorgung
ausgestattet. Zur quellenseitigen Erschließung werden dafür insgesamt 18
Bohrungen abgeteuft und als Erdwärmesonden ausgebaut.
An dem Objekt wurde zunächst eine Pilotbohrung mit einer Tiefe von 150 m
abgeteuft und als Erdwärmesonde ausgebaut. An dieser wurden geothermische
Testarbeiten durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen der Testarbeiten sind
demnach 17 weitere Bohrungen à 150 m abzuteufen. Die Pilotbohrung wird in das
Sondenfeld integriert.
Die Anbindearbeiten finden zeitlich versetzt nach den Bohrarbeiten statt.
Das vom Bieter gewählte Bohrverfahren ist den geologischen Verhältnissen
entsprechend zu wählen (siehe Anlage zur Pilotbohrung). Abweichungen von den
dargestellten geologischen Verhältnissen müssen im Preis berücksichtigt werden.
Die Zugänglichkeit der Bohrpunkte auf dem Areal wird bauseits hergestellt. Die
Baustrom- und Bauwasserversorgung erfolgt bauseits.
Das Einmessen der Bohrpunkte erfolgt durch den Auftragnehmer.
Der entsprechende Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung ist aktuell in
Bearbeitung und wird nachgereicht. Die darin enthaltenen Nebenbestimmungen
sind einzuhalten. Die erforderliche Einleitgenehmigung ist vor Bohrbeginn vom
Auftragnehmer zu erbringen.
Die Verlegung der Soleleitungen erfolgt im Sandbett vom Verteiler-
/Sammlerschacht zu den Bohrungen, so dass der Anschluss am Verteiler-
/Sammlerbalken später mit einer Entlüftungseinheit am Hochpunkt angeordnet ist.
Über dem Sandbett wird das Trassenwarnband in ausreichendem Abstand
verlegt.
Im Rahmen der Tiefbauarbeiten sind Handschachtungen an den Sonden
(Herstellung der erforderlichen Biegeradien) sowie Suchschachtungen an
Kreuzungspunkten erforderlich.
Die für die verwendeten Rohrleitungen (Sonden und Anbindungen) maximal
zulässigen Biegeradien sind an allen Umlenkungen einzuhalten.
Die Trassenführung der Anbindeleitungen sowie der Hauptleitungen wird
zwischen Auftragnehmer und der Bauleitung anhand der durch den Auftraggeber
übergebenen Pläne abgestimmt.
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